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von Claudia Pfandl

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(kein Unterschied)

Version vom 20. Juli 2007, 08:50 Uhr

Nötiges Recht, um Farbmarkierungen (ColorMarker) anlegen zu können. Dieses Recht kann alleine aber NICHT existieren. Es zusätzlich mindestens das Recht Planungseinheit lesen nötig, um die Farbmarkierung auch zuweisen zu können. Die Farbmarkierung kann dann über die Stammdatensicht sowie auch über den Monatsplan angelegt werden.

Das Öffnen vom Monatsplan ist möglich. Es kommen keine Mitarbeiter zur Anzeige, da nur das Recht zur Neuanlage von Farbmarkierungen besteht.