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Aktuelle Version vom 28. Dezember 2017, 09:02 Uhr
Ab der Version 2017.24 kann beim Schema definiert werden, dass die Blockzeit von 19:00 - 07:00 ab der ersten Minute erfüllt ist.
Lt. Einkommenssteuergesetz müssen 3 Stunden gearbeitet werden, damit die Zuschläge als steuerbegünstigt abgerechnet werden können. In Ausnahmefällen (z.B: Rufbereitschaftseinsätzen) gilt diese 3-Stunden-Grenze jedoch nicht.
Zur genauen Berechnung der Blockzeit geht es hier