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Ein Durchrechnungszeitraum (DRZ) liegt vor, wenn die Aufwertung der Mehrleistungen und der Minusstundenausgleich erst nach mehr als einem Monat erfolgen. Durchrechnungszeiträume gibt es in unterschiedlichen Längen. Diese beginnen mit 2 Monaten und können sich bis auf 12 Monate ausdehnen.
Ein Durchrechnungszeitraum (DRZ) liegt vor, wenn die Aufwertung der Mehrleistungen und der Minusstundenausgleich erst nach mehr als einem Monat erfolgen. Durchrechnungszeiträume gibt es in unterschiedlichen Längen. Diese beginnen mit 2 Monaten und können sich bis auf 12 Monate ausdehnen.


[[Durchrechnungszeitraum]]
Erfolgt die Abrechnung der Mehrleistungen jedes Monat so muss bei diesem Parameter der Wert 1 erfasst werden.
 
Detailierte Informationen zu diesem Thema finden Sie hier [[Durchrechnungszeitraum]]

Aktuelle Version vom 4. Juni 2018, 08:35 Uhr

Ein Durchrechnungszeitraum (DRZ) liegt vor, wenn die Aufwertung der Mehrleistungen und der Minusstundenausgleich erst nach mehr als einem Monat erfolgen. Durchrechnungszeiträume gibt es in unterschiedlichen Längen. Diese beginnen mit 2 Monaten und können sich bis auf 12 Monate ausdehnen.

Erfolgt die Abrechnung der Mehrleistungen jedes Monat so muss bei diesem Parameter der Wert 1 erfasst werden.

Detailierte Informationen zu diesem Thema finden Sie hier Durchrechnungszeitraum