1 Spezielle Zeitzuschläge

 
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Für Abrechnungen aus speziellen Kollektivverträgen können verschiedene Zeitzuschläge bestimmt werden.
<bs:bookshelf src="Buch:Spezielle Zeitzuschläge - Das Buch" />
'''Spezielle Zeitzuschläge''' sind Zeiten, die dem Mitarbeiter zusätzlich zur geleisteten Arbeitszeit angerechnet werden.


Grundsätzlich werden alle Mehr- und Überstunden in Zeit abgegolten, eine Auszahlung erfolgt nur durch spezielle Betriebs- und Einzelvereinbarungen oder bei Austritt.
Diese Zeiten werden in eigenen Konten gesammelt und direkt den entsprechenden Salden oder Auszahlungskonten zugebucht.


==Verfügbare Zuschläge==
Spezielle Zeitzuschläge fallen in der Normalarbeitszeit an, wohingegen Überstundenzuschläge immer außerhalb der Normalarbeitszeit berechnet werden.


Folgende Zuschläge können in der Parametergruppe '''"Überstunden"''' ausgewählt werden:
Spezielle Zeitzuschläge können, je nach Kollektivvertrag, auch zusätzlich zu Überstunden anfallen.


[[bild:SpezZeit1 neu.png]]
Die Zeiten, für die diese speziellen Zeitzuschläge gelten, sind in den unterschiedlichen Kollektivverträgen geregelt.


===keine===
Im Kollektivvertrag Handel gelten diese Zeitzuschläge in der Normalarbeitszeit z.B. für Arbeitszeit ab 18:30 oder am Samstag ab 13:00 .
Es entstehen keine Zeitzuschläge.


===1) Wt 18:30-20:00 = 30%, Sa 13:00-20:00 = 30%===
In manchen Kollektivverträgen (z.B. KV Pharmazeuten) werden diese Zuschläge "Lagezuschläge" genannt.
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 30%
* am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 30%


===2) Wt 18:30-20:00 = 30%, Sa 13:00-20:00 = 50%===
===Differenzierung Spezielle Zeitzuschläge / Überstunden===
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
Spezielle Zeitzuschläge fallen in der Normalarbeitszeit an, wohingegen Überstundenzuschläge immer außerhalb der Normalarbeitszeit berechnet werden.
* am Werktag zwischen 18:30 und 20:00:    30%
* am Samstag zwischen 13:00 und 20:00:    50%


===3) Wt 18:30-20:00 = 50%, Sa 13:00-20:00 = 50%===
Spezielle Zeitzuschläge können auch zusätzlich zu Überstunden anfallen.
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 50%
* am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 50%


===4) Wt 18:30-20:00 = 50%, Sa 13:00-20:00 = 70%===
Werden spezielle Zeitzuschläge in Geld gewährt, so haben diese oft einen anderen Stundensatz als Überstundenzuschläge, weshalb die Auszahlung in der Lohnverrechnung mit unterschiedlichen Lohnarten durchgeführt wird.
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
{| class="wikitable alex-blue"
* am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 50%
|+
* am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 70%
!
!Spezielle Zeitzuschläge
!Überstunden
|- style="height:25px;"
|in Zeit
|
*Grundstunde im Total


===5) Wt 00:00-05:00 = 50%, So/Ft =50%===
*Zuschlag in den Saldo-Konten "Zeitguthaben mit Zeitzuschlag 30 - 100%"
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
*"Arbeitszeit Dienste" - Konten befüllt
* am Werktag zwischen 00:00 und 05:00: 50%
|
* am Sonn- und Feiertag zwischen 00:00 und 24:00: 50%
*Grundstunde und Zuschlag in den Saldo-Konten "Zeitguthaben 100% - 300%"
*"Arbeitszeit durch Überstunden" - Konten befüllt
|-
|in Geld
|
*Grundstunde im Total


===6) Überst. So. 250%, Ft. 200%, Ft+So. 300%===
*Zuschlag in den Auszahlungskonten "Auszahlung mit Zeitzuschlag 30% - 100%"
Diese Variante wurde speziell für Mondi entwickelt (KV Papier)
*"Arbeitszeit Dienste" - Konten befüllt
Bei '''Überstunden''' entstehen folgende Zuschläge:
|
* Am Sonntag (u. Ersatzruhetag): 250%
*Grundstunde und Zuschlag in den Auszahlungskonten "Auszahlung 100% - 300%"
* Am Feiertag Montag - Samstag: 200%
*"Arbeitszeit durch Überstunden" - Konten befüllt
* Am Feiertag am Sonntag: 300%
|-
|Zuschlag in Geld / Grundstunde in Zeit
|  -----
|
*Grundstunde im Saldo-Konto "Zeitguthaben 100%"
*Zuschlag in den Zuschlags-Auszahlungskonten "Zuschlag Auszahlung 100% - 300%"
*"Arbeitszeit durch Überstunden" - Konten befüllt
|}


Diese Variante unterscheidet sich von den anderen dadurch, dass es sich hierbei wirklich um die Überstundenbewertungen handelt und nicht nur um die Zeitzuschläge!
===Konzeptionelle Beispiele===
Hier werden die Wertigkeiten der Überstunden (bei Auszahlung oder Bewertung) definiert.
'''<u style="box-sizing: border-box;">Regelung:</u>''' Es gebührt 50% Zeitzuschlag von Montag - Freitag in der Zeit von 18:30 - 21:00
Die Zuschläge entstehen erst durch die Verwendung eines Überstunden-Schemas und nicht durch die Arbeitszeit selbst, wie bei den anderen Varianten


===7) So/Ft = 50%===
[[Datei:SpezZeitzuschläge 1679299148332.png]]
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* am Sonn- und Feiertag zwischen 00:00 und 24:00: 50%


===8) Wt 20:00-04:00 = 75%, 04:00-06:00 = 50%===
====Datenbank====
Diese Vergütung wird speziell im KV Bäcker benötigt
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* am Werktag zwischen 20:00 und 04:00: 75%
* am Werktag zwischen 04:00 und 06:00: 50%


[https://drive.google.com/open?id=1-a5EHF5cabX2h_bqj-X94LpGV_PPTJGN&authuser=alex%40bitfactory.at&usp=drive_fs DokuDB_SpezZeitzuschlaege_Konzept.zip]


===9) Wt 18:30-20:00 = 70%, Sa 13:00-20:00 = 50%===
===Funktionsbeschreibung===
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
Siehe [[Spezielle Zeitzuschläge/Funktionsbeschreibung|Funktionsbeschreibung]]
* am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 70% Zuschlag
* am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 50% Zuschlag
 
===10) Wt 06:00-07:00 = 50%, Fr 18:00-20:00 = 50%, Sa 18:00 = 100%"  ===
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* Montag bis Freitag  20:00 Uhr – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
* Freitag 18:00 Uhr - 20:00 Uhr: 50% Zuschlag
* Samstag 18:00 Uhr – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
* Sonntag 00:00 - Montag 06:00 Uhr 100% Zuschlag
* Montag bis Samstag von 06:00 – 07:00 Uhr: 50% Zuschlag
* bei Krankenstand werden Zeitzuschläge auch gewährt (sollte geplanter Dienst in einen Zeitbereich fallen)
 
===11) Wt: 06:00-07:00 = 50%, Fr 18:00-20:00 = 50%, Sa 07:00-18:00 =  33%, 18:00 = 100%" ===
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* Montag bis Freitag  20:00 Uhr – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
* Freitag 18:00 Uhr - 20:00 Uhr: 50% Zuschlag
* Samstag 07:00 Uhr - 18:00 Uhr: 33% Zuschlag
* Samstag 18:00 Uhr – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
* Sonntag 00:00 - Montag 06:00 Uhr 100% Zuschlag
* Montag bis Samstag von 06:00 – 07:00 Uhr: 50% Zuschlag
* bei Krankenstand werden Zeitzuschläge auch gewährt (sollte geplanter Dienst in einen Zeitbereich fallen)
 
===12) Wt 06:00-07:30/18:30-20:00 50%, Sa 12:00-20:00 75%, tägl 20:00-06:00 100% ===
Speziell für KV Pharmazeuten (Lagezuschlag)
 
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* Montag bis Freitag: 06:00 - 07:30 und 18:30 - 20:00: 50% Zuschlag
* Samstag: 12:00 - 18:00: 75% Zuschlag
* täglich: 20:00 - 06:00: 100% Zuschlag
 
===13) Wt 19:00-20:00 50%, Sa 12:00-20:00 50%===
Speziell für KV Pharmazeutisch kaufmännische Assistenten(Lagezuschlag)
 
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* Montag bis Freitag: 19:00 - 20:00: 50% Zuschlag
* Samstag: 12:00 - 20:00: 50% Zuschlag
 
===14) Wt 19:00-20:00 = 50%, Sa 12:00-20:00 = 50%===
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* am Werktag zwischen 19:00 und 20:00: 50%
* am Samstag zwischen 12:00 und 20:00: 50%
 
===15) Wt 18:30-20:00 = 70%, Sa 13:00-18:00 = 70%===
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 70%
* am Samstag zwischen 13:00 und 18:00: 70%
 
===16) Wt 18:30-20:00 = 70%, Sa 13:00-18:00 = 50%===
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 70%
* am Samstag zwischen 13:00 und 18:00: 50%
 
===17) Wt 18:30-20:00 = 30%, 20:00-04:00 = 100%, Sa 13:00-18:00 = 30%, ab 18:00 = 100%, Ft = 100%===
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:
* am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 30%
* am Werktag zwischen 20:00 und 04:00: 100%
* am Samstag zwischen 13:00 und 18:00: 30%
* am Feiertag: 100%
 
===18) Wt 18:30-20:00 70% (Üstd. 170%), Sa 13:00-18:00 50% (Üstd. 170%), Sa 18:00-20:00 ~% (Üstd. 200%)===
 
Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge, wenn die Zeit nicht als Tages-/Wochenüberstunde markiert wurde:
 
[[bild:tabelle_zeitzuschläge.PNG]]
 
Wenn bei geplanter oder ungeplanter Leistung Tages-/Wochenüberstunden entstehen, so werden sie mit folgender Wertigkeit berechnet: ('''Achtung''': es entstehen keine Zeitzuschläge!)
 
[[bild:tabelle_überstundenwertigkeit.PNG]]
 
Es gibt hierfür ab Version 2018.16. neue Konten (Zeitguthaben 170%). Eine Auszahlung aus diesem Konto wurde bisher nicht benötigt, ist evtl eine zukünftige Anforderung.
 
[[bild:zeitguthaben170.PNG]]
 
==Abrechnung==
Bei Planungscodes, welche ein bereits bestehendes Schema im Alex hinterlegt haben z.B. Überstunde mit 200% gutschreiben, werden die Zeitzuschläge zusätzlich dazu gerechnet.
Es kann in den Systemeinstellungen ein eigenes Schema ohne Zeitzuschläge angelegt werden.
 
[[bild:ohneKVHandel.PNG]]
 
Standardmäßig werden Stunden für die einen Zeitzuschlag anfällt, am Ende des Durchrechnungszeitraums nicht nochmals aufgewertet.
Alle Stunden, welche bereits einen Zuschlag erhalten haben, werden am Ende des DRZ als Mehrstunde ohne Zuschlag bewertet und stehen im Konto D100.
 
Beispiel mit Minusausgleich:
Minus 10 Stunden vom Vormonat - 16 Mehrstunden im Monat - davon sind 10 Stunden am Sonntag mit einem Zeitzuschlag von 100% -> die 10 Stunden kommen in das Konto D100 (da sie nicht mehr aufgewertet werden dürfen) und die übrigen 6 Stunden kommen ins Konto D100 um das Minus auszugleichen- gesamt stehen im Konto D100 nun daher 16 Stunden.
 
Sollen die Stunden trotz speziellem Zeitzuschlag am Ende des DRZ nochmal aufgewertet werden, so muss auf System unter "Steuerung Zeitzuschläge div. KV's" der Parameter '''"Zuschläge aufwerten"''' auf JA gesetzt werden.
 
[[bild:Zuschlag aufwerten.PNG]]
 
==Automatische Auszahlung==
Standardmäßig werden die Zeitzuschläge immer in Zeit gutgeschrieben.
Es kann eingestellt werden, dass die Zuschläge automatisch ausgezahlt werden.
In der Parametergruppe '''"Steuerung Zeitzuschläge div. KV's"''' kann die Auszahlung pro Zeitzuschlag individuell eingestellt werden.
 
[[bild:spezZeit2.png]]
 
==Zuschläge trotz Krankenstand rechnen==
 
Damit die Zuschläge auch bei Eintragung des Planungscodes "Krankenstand" gerechnet wird, muss in der Parametergruppe '''"Steuerung Zeitzuschläge div. KV's"''' auf System folgender Parameter gesetzt werden:
 
[[bild:spezZeit3.png]]
 
==Notwendige Einstellungen==
Im ALEX - configFile muss folgender Eintrag vorhanden sein, damit die speziellen Konten im Programm sichtbar werden:
, "computationAustriaModel" :
  { "showAdditionalAmounts" : "true"
  }


[[Kategorie:V7 - Standardabrechnung (7up)]]
[[Kategorie:V7 - Standardabrechnung (7up)]]
[[Kategorie:Funktionsübersicht]]
[[Kategorie:Zulagen/Zuschläge/Abrechnungsmodalitäten]]

Aktuelle Version vom 19. April 2023, 16:38 Uhr

Spezielle Zeitzuschläge sind Zeiten, die dem Mitarbeiter zusätzlich zur geleisteten Arbeitszeit angerechnet werden.

Diese Zeiten werden in eigenen Konten gesammelt und direkt den entsprechenden Salden oder Auszahlungskonten zugebucht.

Spezielle Zeitzuschläge fallen in der Normalarbeitszeit an, wohingegen Überstundenzuschläge immer außerhalb der Normalarbeitszeit berechnet werden.

Spezielle Zeitzuschläge können, je nach Kollektivvertrag, auch zusätzlich zu Überstunden anfallen.

Die Zeiten, für die diese speziellen Zeitzuschläge gelten, sind in den unterschiedlichen Kollektivverträgen geregelt.

Im Kollektivvertrag Handel gelten diese Zeitzuschläge in der Normalarbeitszeit z.B. für Arbeitszeit ab 18:30 oder am Samstag ab 13:00 .

In manchen Kollektivverträgen (z.B. KV Pharmazeuten) werden diese Zuschläge "Lagezuschläge" genannt.

1.1 Differenzierung Spezielle Zeitzuschläge / Überstunden

Spezielle Zeitzuschläge fallen in der Normalarbeitszeit an, wohingegen Überstundenzuschläge immer außerhalb der Normalarbeitszeit berechnet werden.

Spezielle Zeitzuschläge können auch zusätzlich zu Überstunden anfallen.

Werden spezielle Zeitzuschläge in Geld gewährt, so haben diese oft einen anderen Stundensatz als Überstundenzuschläge, weshalb die Auszahlung in der Lohnverrechnung mit unterschiedlichen Lohnarten durchgeführt wird.

Spezielle Zeitzuschläge Überstunden
in Zeit
  • Grundstunde im Total
  • Zuschlag in den Saldo-Konten "Zeitguthaben mit Zeitzuschlag 30 - 100%"
  • "Arbeitszeit Dienste" - Konten befüllt
  • Grundstunde und Zuschlag in den Saldo-Konten "Zeitguthaben 100% - 300%"
  • "Arbeitszeit durch Überstunden" - Konten befüllt
in Geld
  • Grundstunde im Total
  • Zuschlag in den Auszahlungskonten "Auszahlung mit Zeitzuschlag 30% - 100%"
  • "Arbeitszeit Dienste" - Konten befüllt
  • Grundstunde und Zuschlag in den Auszahlungskonten "Auszahlung 100% - 300%"
  • "Arbeitszeit durch Überstunden" - Konten befüllt
Zuschlag in Geld / Grundstunde in Zeit -----
  • Grundstunde im Saldo-Konto "Zeitguthaben 100%"
  • Zuschlag in den Zuschlags-Auszahlungskonten "Zuschlag Auszahlung 100% - 300%"
  • "Arbeitszeit durch Überstunden" - Konten befüllt

1.2 Konzeptionelle Beispiele

Regelung: Es gebührt 50% Zeitzuschlag von Montag - Freitag in der Zeit von 18:30 - 21:00

SpezZeitzuschläge 1679299148332.png

1.2.1 Datenbank

DokuDB_SpezZeitzuschlaege_Konzept.zip

1.3 Funktionsbeschreibung

Siehe Funktionsbeschreibung