Gesundheitsberuferegister: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.
Das österreichische [[Datei:Logo gesundheitsberuferegister.png|200px]] ist öffentlich zugänglich unter [https://gbr-public.ehealth.gv.at/ Gesundheitsberuferegister Österreich].
Das österreichische [[Datei:Logo gesundheitsberuferegister.png|200px]] ist öffentlich zugänglich unter [https://gbr-public.ehealth.gv.at/ Gesundheitsberuferegister Österreich].


Im Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:


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Im {{Alex}}-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:
 
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Diese Daten können, wie alle anderen Stammdaten auch, in einer Personalsuche mit [[SupervisorenWindows#Ansicht selbst erstellen|selbst erstellten Ansichten]] angezeigt werden oder über [[Konto-Report|Konto-Reports]] ausgewertet werden.
 
=== Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema ===
Werde ich auf irgendeine Art gewarnt, wenn die Registrierung für meine Mitarbeiter nicht mehr gültig ist?
 
Antwort: Nein, es gibt keine Warnungen vom System. Sie können jedoch selbst regelmäßig über Personalansichten oder Konto-Reports die Gültigkeit prüfen.
 
 
Kann ich die Daten auch importieren?
 
Antwort: Ja, mit der Funktion [[Eigenschaften importieren|"Eigenschaften importieren"]]. Sie benötigen für jedes Feld eine eigene Datei.
 


Kontaktieren Sie uns bei Bedarf, um diese Funktion freizuschalten!
Kontaktieren Sie uns bei Bedarf, um diese [[Intern:Parameter freischalten#Parameter-Gruppe f.C3.BCr Objekte freischalten|Funktion freizuschalten]]!


[[Kategorie:Neu_ab_Version_2021.08]]
[[Kategorie:Neu_ab_Version_2021.08]]
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[[Kategorie:Funktionsübersicht]]
[[Kategorie:Funktionsübersicht]]

Aktuelle Version vom 22. Juli 2022, 10:50 Uhr

Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.

Das österreichische Logo gesundheitsberuferegister.png ist öffentlich zugänglich unter Gesundheitsberuferegister Österreich.


Im Alex®-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:

Personalstammdaten Gesundheitsberuferegister
Gesundheitsberuferegister.png


Diese Daten können, wie alle anderen Stammdaten auch, in einer Personalsuche mit selbst erstellten Ansichten angezeigt werden oder über Konto-Reports ausgewertet werden.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Werde ich auf irgendeine Art gewarnt, wenn die Registrierung für meine Mitarbeiter nicht mehr gültig ist?

Antwort: Nein, es gibt keine Warnungen vom System. Sie können jedoch selbst regelmäßig über Personalansichten oder Konto-Reports die Gültigkeit prüfen.


Kann ich die Daten auch importieren?

Antwort: Ja, mit der Funktion "Eigenschaften importieren". Sie benötigen für jedes Feld eine eigene Datei.


Kontaktieren Sie uns bei Bedarf, um diese Funktion freizuschalten!

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