SWÖ Änderungen ab 2022: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kollektivvertragsabschluss 2020 beinhaltet 2 große Änderungen, welche ab 2022 gültig sind:
Der Kollektivvertragsabschluss 2020 beinhaltet 2 große Änderungen, welche ab 2022 gültig sind:


* Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden (bei Vollzeit)
*Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden
* 33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde
*33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde
** statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag
**statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag


=== Änderung Sollstunden ===
===Änderung Sollstunden===
Folgende Fragen sind zu klären:
Folgende Fragen sind zu klären:


* Wie wird das Soll aktuell berechnet?
*Wie wird das Soll aktuell berechnet?
** Auf welchen Ebenen in {{Alex}}muss die Sollstunden geändert werden?
**Auf welchen Ebenen in {{Alex}} müssen die Sollstunden geändert werden?
** Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
**Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
* Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
*Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
** bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50%  
**bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50%
** ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35%
**ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35%
** Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "[[Eigenschaften importieren]]" eingespielt werden
**Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "[[Eigenschaften importieren]]" eingespielt werden
* Ansprüche
*Ansprüche
** Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
**Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
*** Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden
***Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden
*** Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert?
***Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert?
**** Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022
****Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022
*** Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden
***Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden
**Hinterlegung einer neuen Anspruchszeile mit 01.01.2022 (sofern Zubuchungsdatum NICHT das Kalenderjahr ist)
**ACHTUNG Pflegefreistellung:
***Da bei der Pflegefreistellung keine Aliquotierung durchgeführt wird, würde mit Jänner der VOLLE Anspruch zugebucht werden!
***Bitte vorab mit dem Kunden besprechen:
****Variante 1: keine Änderung der Zubuchung für das laufende Anspruchsjahr (da es um 1 Stunde bei Vollzeit geht) -> mit der nächsten Zubuchung wird der neue Anspruch zugebucht
****Variante 2: Neue Zubuchung mit 01.01.2022 und manuelle Korrektur der bereits konsumierten PF-Stunden
*Überstundenregelungen
**Gibt es Grenzwerte (z.B. Überstundenaufwertung) welche sich auf die Wochenstunden beziehen?
**Gibt es bei den Abschlussbuchungen Auszahlungsgrenzen welche sich auf die Wochenstunden beziehen?


=== 33,3% Zuschlag ===
===33,3% Zuschlag===
Was noch unklar ist, ist die Frage, welche Stunden genau mit 33,3% bewertet werden sollen.
Der Mehrarbeitszuschlag von zukünftig 33,3 % (§ 10 Abs 8 SWÖ-KV) '''kommt bei einer Durchrechnungsvereinbarung nicht zur Anwendung''', da die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit (im DRZ jeweils über 40 Stunden, bei 2 Monaten 50 Stunden bis zu im Jahres-DRZ von 42 Stunden) über die gesetzliche Normalarbeitszeit (40 Stunden) hinaus ausgedehnt wurde. 
Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde. Welche Stunden sind das im Durchrechnungszeitraum?
 
* Wie kommt man auf die Anzahl der Stunden, welche am Ende des Durchrechnungszeitraums mit 33,3% und welche mit 50% bewertet werden müssen?
Was unklar ist, ist die Frage, welche Stunden genau mit 33,3% bewertet werden sollen.  
* Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt?
 
Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde.  
 
*Welche Stunden sind das im Durchrechnungszeitraum?
*Wie kommt man auf die Anzahl der Stunden, welche am Ende des Durchrechnungszeitraums mit 33,3% und welche mit 50% bewertet werden müssen?
*Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt?
 
<br />
 
== Bit Factory interne Zusatzinfos ==
 
* [https://github.com/bitfactory-software/alex/issues/6542 Issue für 33,3% Zuschlag]
 
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* [[Medium:Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung SWÖ 07 07 2021.pdf|Umsetzung_der_Arbeitszeitverkürzung_SWÖ_07_07_2021.pdf]] -- [[Benutzer:ClaudiaW]], 18. November 2021, 07:20
* [[Medium:KV 2020 Abschlussprotokoll Erläuterungen.pdf|KV_2020_Abschlussprotokoll_Erläuterungen.pdf]] -- [[Benutzer:ClaudiaW]], 27. Mai 2021, 12:32
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Aktuelle Version vom 2. August 2022, 09:26 Uhr

Der Kollektivvertragsabschluss 2020 beinhaltet 2 große Änderungen, welche ab 2022 gültig sind:

  • Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden
  • 33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde
    • statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag

Änderung Sollstunden

Folgende Fragen sind zu klären:

  • Wie wird das Soll aktuell berechnet?
    • Auf welchen Ebenen in Alex® müssen die Sollstunden geändert werden?
    • Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
  • Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
    • bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50%
    • ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35%
    • Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "Eigenschaften importieren" eingespielt werden
  • Ansprüche
    • Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
      • Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden
      • Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert?
        • Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022
      • Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden
    • Hinterlegung einer neuen Anspruchszeile mit 01.01.2022 (sofern Zubuchungsdatum NICHT das Kalenderjahr ist)
    • ACHTUNG Pflegefreistellung:
      • Da bei der Pflegefreistellung keine Aliquotierung durchgeführt wird, würde mit Jänner der VOLLE Anspruch zugebucht werden!
      • Bitte vorab mit dem Kunden besprechen:
        • Variante 1: keine Änderung der Zubuchung für das laufende Anspruchsjahr (da es um 1 Stunde bei Vollzeit geht) -> mit der nächsten Zubuchung wird der neue Anspruch zugebucht
        • Variante 2: Neue Zubuchung mit 01.01.2022 und manuelle Korrektur der bereits konsumierten PF-Stunden
  • Überstundenregelungen
    • Gibt es Grenzwerte (z.B. Überstundenaufwertung) welche sich auf die Wochenstunden beziehen?
    • Gibt es bei den Abschlussbuchungen Auszahlungsgrenzen welche sich auf die Wochenstunden beziehen?

33,3% Zuschlag

Der Mehrarbeitszuschlag von zukünftig 33,3 % (§ 10 Abs 8 SWÖ-KV) kommt bei einer Durchrechnungsvereinbarung nicht zur Anwendung, da die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit (im DRZ jeweils über 40 Stunden, bei 2 Monaten 50 Stunden bis zu im Jahres-DRZ von 42 Stunden) über die gesetzliche Normalarbeitszeit (40 Stunden) hinaus ausgedehnt wurde.

Was unklar ist, ist die Frage, welche Stunden genau mit 33,3% bewertet werden sollen.

Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde.

  • Welche Stunden sind das im Durchrechnungszeitraum?
  • Wie kommt man auf die Anzahl der Stunden, welche am Ende des Durchrechnungszeitraums mit 33,3% und welche mit 50% bewertet werden müssen?
  • Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt?


Bit Factory interne Zusatzinfos

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