Urlaub: Unterschied zwischen den Versionen

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In Österreich gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (= 5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (= 6 Wochen). Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann anstelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr oder ein anderer Jahreszeitraum als Urlaubsjahr vereinbart werden.
In Österreich gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (= 5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (= 6 Wochen). Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann anstelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr oder ein anderer Jahreszeitraum als Urlaubsjahr vereinbart werden.


Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, daß der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.
Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.


==Umsetzung in ALEX<sup>®</sup>==
==Umsetzung in ALEX<sup>®</sup>==
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*Urlaub in Stunden
*Urlaub in Stunden
*Urlaub in Tagen (Die Berechnung erfolgt nur dann, wenn auch Urlaubsstunden für diesen Tag ermittelt wurden)
*Urlaub in Tagen (Die Berechnung erfolgt nur dann, wenn auch Urlaubsstunden für diesen Tag ermittelt wurden.)
*Urlaub an Samstagen (Die Berechnung erfolgt auch dann, wenn keine Urlaubsstunden für den Samstag ermittelt wurden)
*Urlaub an Samstagen (Die Berechnung erfolgt auch dann, wenn keine Urlaubsstunden für den Samstag ermittelt wurden.)
 
Der Urlaub kann über eine Anspruchsart verwaltet werden. In diesem Fall kann ein Kontingent berechnet werden, die Konsume werden berücksichtigt und ein Rest berechnet.
 
Es gibt vielfältige Einstellungsmöglichkeiten für die Anspruchsart.
 
Wichtig ist, dass die Urlaubsberechnung im {{Alex}} mit der Personalverrechnung abgestimmt wird.
 
Dazu müssen im Vorfeld einige Berechnungsdetails festgelegt werden:
 
*welche Aliquotierungsarten (taggenau, monatsgenau, 30/360)
**keine Aliquotierung falls Eintritt vor einem bestimmten Datum
*Rundungen
*etc.
 
Mehr Informationen dazu finden Sie unter [[Anspruchsarten]].




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*UTage Rest
*UTage Rest
*Urlaub in Tagen Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
*Urlaub in Tagen Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
**Berechnung: Urlaubszubuchung / 365 x Tage bis "Austritt" --> Diesen Werte plus Urlaubsrest vom Vorjahr und minus Urlaubskonsum)
*Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
*Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
**Berechnung: Urlaubszubuchung / 365 x Tage bis "Austritt"


==Siehe auch==
==Siehe auch==
[[Anspruchsarten]]
[[Anspruchsarten]]
[[Abwesenheitsberechnung]]
[[Abwesenheitsberechnung]]
[[Kategorie:Anspruchsberechnung (Kontingente)]]
[[Kategorie:Funktionsübersicht]]
[[Kategorie:Urlaubsberechnung]]

Aktuelle Version vom 2. November 2022, 13:33 Uhr

Der Urlaub ist eine bezahlte anrechenbare Abwesenheit, die gesetzlich im Urlaubsgesetz (in Österreich) geregelt ist.

gesetzliche Rahmenbedingungen

In Österreich gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (= 5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (= 6 Wochen). Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann anstelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr oder ein anderer Jahreszeitraum als Urlaubsjahr vereinbart werden.

Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, dass der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.

Umsetzung in ALEX®

Abbildung im Dienstplan

Folgende Standard-Zeitkonten werden in Verbindung mit dem Urlaub gefüllt:

  • Urlaub in Stunden
  • Urlaub in Tagen (Die Berechnung erfolgt nur dann, wenn auch Urlaubsstunden für diesen Tag ermittelt wurden.)
  • Urlaub an Samstagen (Die Berechnung erfolgt auch dann, wenn keine Urlaubsstunden für den Samstag ermittelt wurden.)

Der Urlaub kann über eine Anspruchsart verwaltet werden. In diesem Fall kann ein Kontingent berechnet werden, die Konsume werden berücksichtigt und ein Rest berechnet.

Es gibt vielfältige Einstellungsmöglichkeiten für die Anspruchsart.

Wichtig ist, dass die Urlaubsberechnung im Alex® mit der Personalverrechnung abgestimmt wird.

Dazu müssen im Vorfeld einige Berechnungsdetails festgelegt werden:

  • welche Aliquotierungsarten (taggenau, monatsgenau, 30/360)
    • keine Aliquotierung falls Eintritt vor einem bestimmten Datum
  • Rundungen
  • etc.

Mehr Informationen dazu finden Sie unter Anspruchsarten.


Bei Einsatz der Anspruchsverwaltung für den Urlaub werden noch folgende Zeitkonten zur Verfügung gestellt:

Anspruchsverwaltung in Stunden

  • Urlaub Rest Vormonat
  • Urlaub Zubuchung
  • Urlaub auto-Korrektur
  • Urlaub man-Korrektur
  • Urlaub Konsum
  • Urlaub Rest
  • Urlaub in Stunden Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
  • Urlaub in Stunden Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)

Anspruchsverwaltung in Tagen

  • UTage Rest Vormonat
  • UTage Zubuchung
  • UTage auto-Korrektur
  • UTage man-Korrektur
  • UTage Konsum
  • UTage Rest
  • Urlaub in Tagen Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
    • Berechnung: Urlaubszubuchung / 365 x Tage bis "Austritt" --> Diesen Werte plus Urlaubsrest vom Vorjahr und minus Urlaubskonsum)
  • Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
    • Berechnung: Urlaubszubuchung / 365 x Tage bis "Austritt"

Siehe auch

Anspruchsarten

Abwesenheitsberechnung