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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2023, 14:42 Uhr
Wenn ein Dienstnehmer regelmäßig zu einer Überstundenleistung herangezogen wird, kann zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber eine sogenannte Mehrdienstleistungspauschale vereinbart werden. Diese Mehrdienstleistungspauschale deckt die regelmäßig zu erbringenden Überstunden ab und wird als fixer Gehaltsbestandteil monatlich zur Auszahlung gebracht. Dabei ist es unrelevant, ob der Mitarbeiter die vereinbarte Überstundenhöhe tatsächlich erbringt oder nicht.
Wozu dient die Mehrdienstleistungspauschale?
- Spitzen abpuffern
- Organisatorische Vereinfachung
- Mitarbeitermotivation durch Bonus
Umsetzung in ALEX® (7up)
Grundlagen
Die Überstundenpauschale wird monatlich berechnet und erhöht das Monats-Soll des Mitarbeiters. Überschreitet der Mitarbeiter das Monats-Soll inkl. Pauschale, so erhält er Überstunden.
Unterschreitet er das Monats-Soll inkl. Pauschale, so verfallen die Minusstunden - erst wenn das Monats-Soll OHNE Pauschale unterschritten werden sollte, werden die Minusstunden wieder übertragen
Beispiel:
Monatssoll OHNE Pauschale: 160 Stunden Überstundenpauschale: 10 Stunden Monatssoll INKL Pauschale: 170 Stunden
B1) Total = 175 Stunden +/- = + 5 Stunden Übertrag = + 5 Stunden B2) Total = 165 Stunden +/- = -5 Stunden Übertrag = 0 Stunden --> innerhalb der Pauschale B3) Total = 155 Stunden +/- = -15 Stunden Übertrag = -5 Stunden
Untermonatiger Ein-/Austritt bei absoluter Pauschale
Tritt ein Mitarbeiter mit absoluter Überstundenpauschale während des Monats aus oder ein, so wird die Überstundenpauschale nach folgender Formel aliquotiert:
(Überstundenpauschale / Kalendertage)* Beschäftigungstage
Beispiel:
Eintritt 14.03.2016; Pauschale = 10 ( 10 / 31) * 18 = 5,81 Pauschale
Überstundenpauschale und Zeitausgleich
Wird eine Überstundenpauschale hinterlegt, so sollte darauf geachtet werden, wie der Zeitausgleich berechnet wird!
Unterschreitet er das Monats-Soll inkl. Pauschale, so verfallen die Minusstunden - erst wenn das Monats-Soll OHNE Pauschale unterschritten werden sollte, werden die Minusstunden wieder übertragen bzw. mit dem bestehenden Saldo gegengerechnet.
Wird mit einem Gleitzeit - Zeitausgleich gearbeitet (keine Anrechnung im Total) so reduziert der Zeitausgleich das laufende Plus-/Minus des Monats und nur wenn ein Minus entsteht reduziert sich der Saldo. Da aber das Minus erst bei Unterschreitung der Soll OHNE Pauschale mit dem Saldo gegengerechnet wird, hat der Zeitausgleich innerhalb der Pauschale keine Auswirkung auf den Gesamtsaldo.
Bei Überstundenpauschalisten sollte daher mit echtem Zeitausgleich geadbeitet werden, da dieser die Stunden sofort aus dem Saldo konsumiert und nicht aus dem laufenden Plus/Minus.
Parametrierung
Für die Hinterlegung der Überstundenpauschale gibt es im 7up zwei verschiedene Berechnungsvarianten:
- prozentuelle Überstundenpauschale
- absolute Überstundenpauschale
prozentuelle Überstundenpauschale
Der in den Tagessoll-Parametern eingetragene Wert muss bereits um die Überstundenpauschale erhöht sein. Beim Parameter "Überstundenpauschale" ist der Prozentwert der Überstundenpauschale zu hinterlegen.
Beispiel:
4 Stunden pro Woche PAUSCHALE --> 44 Stunden pro Kalenderwoche Tagessoll = 8,8 je Tag Überstundenpauschale = 10% ------------------------------------------------------------------ Monatssoll März 2016 (22 Werktage) = 193,60 (22*8,8) Überstundenpauschale in Stunden = 17,60 Stunden Berechnung: 193,60 /110 *100 = 176 193,60 - 176 = 17,60 Stunden
absolute Überstundenpauschale
Bei der absoluten Überstundenpauschale wurde mit dem Mitarbeiter ein fixer monatlicher Stundenwert als Pauschale vereinbart. (z.B. 10 Stunden)
Dieser Wert kann in ALEX hinterlegt werden und wird wie oben beschrieben im Monatssoll angerechnet:
Im Parameter "Überstundenpauschale" muss der Stundenwert hinterlegt werden und der Parameter "Überstundenpauschale ist absoluter Wert" muss auf JA gesetzt sein.
Die Tagessoll-Parameter werden nicht verändert!
Abbildung im Dienstplan
Folgende Konten stehen zur Verfügung:
- "ÜP - DRZ-Bilanz Üstd.Pauschale": Überstundenpauschale in Stunden für dieses Monat
- "ÜPVM - DRZ-Bilanz Üstd.Pauschale Vormonat": Überstundenpauschale in Stunden aus Vormonaten (bei mehrmonatigem DRZ)
- "Soll oÜP - DRZ-Bilanz Soll ohne Üstd.Pauschale": Sollstunden ohne Überstundenpauschale
- "+/- oÜP - DRZ-Bilanz +/- ohne Üstd.Pauschale" Plus/Minusstunden ohne Überstundenpauschale
- "in ÜP Rest - DRZ-Bilanz verbleibende Std in Üstd.Pauschale": Anzahl der Stunden, welche noch in Überstundenpauschale erbracht werden können (über gesamten DRZ)
- "in ÜP - DRZ-Bilanz verbrauchte Std in Üstd.Pauschale": verbrauchte Stunden der Überstundenpauschale (über gesamten DRZ)
Umsetzung in ALEX® (Std)
Parametrierung
Die Eigenschaft "Mehrdienstleistungspauschale in Stunden" (Gruppe "Tarifvertrag") wird in den Personalstammdaten mit dem monatlichen Stundenausmaß gefüllt. Das Monats-Soll des Mitarbeiters wird NICHT erhöht!! Die Aufwertung der Überstunden beginnt erst nach dem Erreichen der Mehrdienstleistungspauschale.
Abbildung im Dienstplan
Bei allen Beispielen handelt es sich um eine Vollzeitkraft mit einer Wochenstundenverpflichtung von 40 Stunden pro Woche. Mehrleistungen werden mit Wertigkeit 1:1,5 vergütet.
Grundlagen
In Höhe der Mehrdienstleistungspauschale wird das Plus nicht saldiert oder ausbezahlt. Werden mehr Überstunden geleistet als mit der Mehrdienstleistungspauschale vereinbart, kommen die überschreitenden Überstunden normal zur Vergütung (Abbildung: Beispiel 1).
Die Stunden, die in die Mehrdienstleistungspauschale laufen, sind im Konto "drz ÜStd in Pauschale" (ÜMDLP) dokumentiert (Abbildung: alle Beispiele).
Das Monats-Soll des Mitarbeiters wird durch die Mehrdienstleistungspauschale NICHT erhöht! (= Unterschied zu 7up)
Besonderheiten
monatliche Minderleistung
Durch die Mehrdienstleistungspauschale kann kein Minus entstehen (Abbildung: Beispiel 2), das heißt, wenn die Mehrdienstleistungspauschale nicht erreicht wird, hat das keine negative Auswirkung für den Mitarbeiter.
Dies wirkt sich zum Beispiel in einem typischen Urlaubsmonat (Juli oder August) aus. Obwohl sich der Mitarbeiter 3 Wochen auf Urlaub befindet, erhält er trotzdem die vereinbarte Mehrdienstleistungspauschale in voller Höhe bezahlt. Wird daher die Überstundenanzahl laut Mehrdienstleistungspauschale in einem Monat nicht geleistet, führt dies nicht zur Kürzung der Mehrdienstleistungspauschale.
Erreicht der Mitarbeiter jedoch nicht einmal die erforderliche Monatssollverpflichtung, wird das dadurch entstandene Minus natürlich saldiert (Abbildung: Beispiel 3).
Zeitausgleich und Minusstundenausgleich
Vor dem Abschöpfen der Mehrdienstleistungspauschale wird ein eventuell eingetragener Zeitausgleich (Abbildung: Beispiel 4) in Abzug gebracht und der Minusstundenausgleich (Abbildung: Beispiel 5) durchgeführt. Nur vom verbleibenden Plus wird die Mehrdienstleistungspauschale abgezogen.
Vormonatssaldo
Die Mehrdienstleistungspauschale wird immer monatlich betrachtet und daher nicht auf einen positiven Vormonatssaldo angerechnet (Abbildung: Beispiel 6).
Bewertung außerhalb der Mehrdienstleistungspauschale
Falls Überstunden bereits am Tag über einen Planungscode mit Abrechnungsschema "fix auszahlen" (Abbildung: Beispiel 7) oder "fix bewerten" (Abbildung: Beispiel 8) belegt werden, hat das keine Auswirkung auf die Mehrdienstleistungspauschale, da diese Stunden mit dem Planungscode aus der Monatsabrechnung herausgenommen wurden.
Minusstundenausgleich im Detail
siehe Mehrdienstleistungspauschale und Minusausgleich im Detail
Mehrmonatiger Durchrechnungszeitraum
siehe Mehrdienstleistungspauschale im Durchrechnungszeitraum
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