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Die Sonderabrechnungen für den Konsum der 2. Woche müssen freigeschalten werden: | |||
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''<small>Info: Vor der Version 2023.08 wurden in der Suche noch KG Sonderabrechnungen für den stundenweisen Konsum angezeigt.</small>'' | |||
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==== Sonderabrechnungen Korrekturwerte ==== | ==== Sonderabrechnungen Korrekturwerte ==== | ||
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Weiters gibt es | Weiters gibt es noch die Sonderabrechnungen "Startwert" und "Korrekturwert Tag", welche jedoch nur in Einzelfällen benötigt und daher grundsätzlich NICHT freigeschalten werden (analog zu anderen Ansprüchen). | ||
=== Bit Factory interne Zusatzinfos === | === Bit Factory interne Zusatzinfos === | ||
* [[Intern:Pflegefreistellung Aktivierung|Pflegefreistellung Aktivierung]] | * [[Intern:Pflegefreistellung Aktivierung|Pflegefreistellung Aktivierung]] |
Aktuelle Version vom 2. Juli 2024, 14:02 Uhr
Anlage Anspruchsart Pflegefreistellung
Damit die Anspruchsberechnung korrekt funktioniert, muss über den neuen Punkt "Anspruchsart Pflegefreistellung" im Navigator die Anspruchsart angelegt werden.
Standardmäßig sind folgende Einstellungen zu treffen:
- Zubuchung aufteilen deaktivieren:
- JA: es wird die Anspruchszeile bei Eingabe einer Inaktivzeit nicht unterbrochen und es erfolgt somit nur eine Zubuchung pro Jahr (=bevorzugte Variante)
- NEIN: es wird nach einer Inaktivzeit der volle Pflegeanspruch wieder zugebucht (z.B. 40h)
Zubuchung
Ob die Zubuchung direkt bei der Anspruchsart hinterlegt wird, oder mittels einer Staffelung verwaltet wird, muss je nach Kunde entschieden werden.
Falls in einer Datenbank unterschiedliche Vollzeit-Wochen-Normalarbeitszeiten hinterlegt sind, muss die Hinterlegung über die Staffelungen eingestellt werden.
Beispiel Anlage Staffelung:
Aliquotierungsart
Sollte mit "Restaliquotierung" hinterlegt werden, da ein bereits konsumierter Pflegefreistellungsanspruch als konsumiert gilt und dem Mitarbeiter durch einen Beschäftigungsausmaßwechsel der Pflegefreistellungsanspruch nicht rückwirkend negativ werden darf.
Beispiel Restaliquotierung (bevorzugte Variante!)
Zubuchungstag: 01.01.2015 Anspruch: 40 Stunden 01.01.2015 - 30.06.2015: 100% 01.07.2015 - 31.12.2015: 50% Bsp 1) Restanspruch am 30.06.2015: 40 Stunden Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 20 Stunden Bsp 2) Restanspruch mit 30.06.2015: 20 Stunden Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 10 Stunden Bsp 3) Restanspruch mit 30.06.2015: 0 Stunden Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 0 Stunden
Beispiel Jahresaliquotierung
Zubuchungstag: 01.01.2015 Anspruch: 40 Stunden 01.01.2015 - 30.06.2015: 100% 01.07.2015 - 31.12.2015: 50% Berechnung Jänner - Juni = 181 Tage Juli - Dezember = 184 Tage (40 x 100%) 40 h/ 365 * 181 = 19,83 (40 x 50%) 20 h / 365 * 184 = 10,08 PU-Anspruch = 29,91 Stunden --> hätte der Mitarbeiter nun schon vor Juli die ihm zustehenden 40 Stunden Pflegefreistellung konsumiert, so wäre er nun im Restanspruch auf -10,09 Stunden --> das darf nicht sein!
Austritt ignorieren
Egal wann der Mitarbeiter ein- oder austritt, er hat immer Anspruch auf das gesamte Ausmaß der Pflegefreistellung.
Daher müssen die Parameter "keine Aliquotierung nach Beschäftigungstagen" und "Austritt für Aliq. ignorieren" gesetzt werden
Leseberechtigung Extra
Hier kann mittels Hinterlegung einer Berechtigung bestimmt werden, welche Benutzer die Sonderabrechung sehen dürfen.
Planungscode
Beim Planungscode "Pflegefreistellung" muss der Parameter "Konsum für Pflegefreistellung" gesetzt werden:
Bereich
Sonderabrechnungen "Kinder"
Die Sonderabrechnungen für den Konsum der 2. Woche müssen freigeschalten werden:
Info: Vor der Version 2023.08 wurden in der Suche noch KG Sonderabrechnungen für den stundenweisen Konsum angezeigt.
Diese wurden versteckt, da keine spezielle KG-Eingabe mehr erforderlich ist.
Sonderabrechnungen Korrekturwerte
Damit der Pflegefreistellungsrest der 1. bzw. 2. Woche korrigiert werden kann, müssen folgende Sonderabrechnungen freigeschalten werden:
Weiters gibt es noch die Sonderabrechnungen "Startwert" und "Korrekturwert Tag", welche jedoch nur in Einzelfällen benötigt und daher grundsätzlich NICHT freigeschalten werden (analog zu anderen Ansprüchen).