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Wird die Monatssollverpflichtung nicht erreicht, erfolgt die Saldierung der Minusstunden (Abbildung: Beispiel 5c). Falls aus dem Vormonat Gutstunden existieren, im laufenden Monat wurde die Monatssollverpflichtung jedoch nicht erreicht, wird das laufende Minus mit dem Vormonatsplus gegengerechnet (Abbildung: Beispiel 5d). Auf das verbleibende Vormonatsplus wird die laufende Mehrdienstleistungspauschale jedoch nicht mehr angerechnet (Abbildung: Beispiel 5e). | Wird die Monatssollverpflichtung nicht erreicht, erfolgt die Saldierung der Minusstunden (Abbildung: Beispiel 5c). Falls aus dem Vormonat Gutstunden existieren, im laufenden Monat wurde die Monatssollverpflichtung jedoch nicht erreicht, wird das laufende Minus mit dem Vormonatsplus gegengerechnet (Abbildung: Beispiel 5d). Auf das verbleibende Vormonatsplus wird die laufende Mehrdienstleistungspauschale jedoch nicht mehr angerechnet (Abbildung: Beispiel 5e). | ||
Aktuelle Version vom 22. März 2021, 11:40 Uhr
Um die Problematik rund um den Minusstundenausgleich in Verbindung mit der Mehrdienstleistungspauschale genauer darzustellen, wurde dieses Thema in den zusätzlichen untenstehenden Beispielen abgehandelt. Grundlagen siehe Mehrdienstleistungspauschale.
Abbildung im Dienstplan
Bei allen Beispielen handelt es sich um eine Vollzeitkraft mit einer Wochenstundenverpflichtung von 40 Stunden pro Woche. Mehrleistungen werden mit Wertigkeit 1:1,5 vergütet.
Vor dem Abschöpfen der Mehrdienstleistungspauschale wird der Minusstundenausgleich durchgeführt. Nur vom verbleibenden Plus wird die Mehrdienstleistungspauschale abgezogen (Abbildung: Beispiel 5a).
Dies kann zur Folge haben, dass durch den Minusstundenausgleich nicht mehr genügend Stunden für die Mehrdienstleistungspauschale zur Verfügung stehen (Abbildung: Beispiel 5b). In diesem Fall hat dies aber keine negative Auswirkung für den Mitarbeiter, d.h. es entsteht dadurch kein Minus.
Wird die Monatssollverpflichtung nicht erreicht, erfolgt die Saldierung der Minusstunden (Abbildung: Beispiel 5c). Falls aus dem Vormonat Gutstunden existieren, im laufenden Monat wurde die Monatssollverpflichtung jedoch nicht erreicht, wird das laufende Minus mit dem Vormonatsplus gegengerechnet (Abbildung: Beispiel 5d). Auf das verbleibende Vormonatsplus wird die laufende Mehrdienstleistungspauschale jedoch nicht mehr angerechnet (Abbildung: Beispiel 5e).