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Version vom 14. Januar 2016, 11:04 Uhr
Zur Verwaltung von Jahresabwesenheitsansprüchen (stunden- oder tageweise) wie z.B. Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Pflegeurlaub, Fortbildung, ... müssen in den Alex® Ansprüche angelegt werden.
Ab Version 7.8.6 können die Anspruchseinstellungen stichtagsbezogen abgeändert werden. Mehr dazu HIER
Folgende Parameter sind dabei einzustellen:
Zeitraum
- Arbeitsjahr: Zubuchung des Anspruches mit Eintrittsdatum
- Kalenderjahr: Zubuchung des Anspruches mit 1. Jänner
- Angepasst: Zubuchung des Anspruches mit dem im Personalstamm hinterlegten "Zubuchungsstichtag". (wird verwendet wenn es sowohl Mitarbeiter mit Zubuchung zum Beginn des Arbeitsjahres und Mitarbeiter mit Zubuchung zu Beginn des Kalenderjahres gibt)
Kurzbezeichnung
Ist jene Bezeichnung die in den Summenspalten zu sehen ist. (Urlaub z.B. "U")
Zubuchung / Monat
Die Zubuchung erfolgt nicht gänzlich zum Zubuchungstag, sondern es werden dem Mitarbeiter pro Monat Urlaubsstunden zugebucht.
Anspruch / 365 * Kalendertage
Beispiel:
Berechnung: Jänner: 200 / 365 * 31 = 16,99 Februar: 200 / 365 * 28 = 15,34
Übertrag
- ja = Resturlaub am Ende des Kalenderjahres / Arbeitsjahres wird in das nächste Jahr mitgenommen
- nein = Resturlaub verfällt am Ende des Kalenderjahres / Arbeitsjahres
Aliquotierungsart
Der Parameter Aliquotierungsart hat dann Einfluss, wenn der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß ändert und wenn mit Urlaub in Stunden gearbeitet wird. Folgende Einstellungen sind möglich:
- Jahresanspruch
- Restanspruch
- keine
1. Jahresanspruch
Der gesamte Jahresanspruch wird rückwirkend, bis zur letzten Zubuchung aliquotiert und neu berechnet. (Achtung! Die Berechnung muss im Jahresplan über "Jahr neu aufrollen" angestoßen werden)
Beispiel:
Mitarbeiter ist bis 30. Juni zu 100% beschäftigt,
ab 01 Juli wechselt der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß auf 50%.
Berechnung: Jänner - Juni = 181 Tage Juli - Dezember = 184 Tage (200 x 100%) 200 / 365 * 181 = 99,18 (200 x 50%) 100 / 365 * 184 = 50,41 Urlaubsrest = 149,59
2. Restanspruch
Der bestehende Urlaubsrest zum Umstellungsmonat wird einfach mit dem neuen Beschäftigungsausmaß errechnet.
Beispiel:
Mitarbeiter ist bis 30. Juni zu 100% beschäftigt,
ab 01 Juli wechselt der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß auf 50%.
Berechnung:
Restanspruch 30.6.: 200 Stunden Berechnung: 200 / 50% = 100 Tage Urlaubsrest
Aliquotierungsmethode
Folgende Aliquotierungsmethoden stehen im ALEX zur Verfügung. Diese kommt bei Ein- und Austritten sowie beim Beschäftigungsausmaß-Wechsel zum Einsatz.
Aliquotierung monatsgenau
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 12) x Anzahl der vollen Monate
Beispiel : Austritt am 5.6. des Jahres
(25/12) * 5 = 10,42
Aliquotierung tagesgenau
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 365) x Anzahl Kalendertage
Beispiel: Austritt am 5.6. des Jahres
Anzahl Kalendertage = 156
(25 / 365) * 156 = 10,68
Aliquotierung 30/360
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 360) x Anzahl der Beschäftigungstage (hier werden volle Monate immer pauschal mit 30 Tagen angenommen)
Beispiel:
Austritt am 05.06.2015
Beschäftigungstage = 5*30 Tage (Jän - Mai) + 5 Tage im Juni = 155
(25 / 360) * 155 = 10,76
Rundung Zubuchung
Hierbei geht es um die Rundung der jährlichen/monatlichen Zubuchung.
Über die Eingabe dieses Paramters wird die Rundung des Anspruches geregelt:
- 0,25 -> es wird auf halbe Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,50 -> es wird auf ganze Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
--> Bei Eingabe von negativen Werten (z.B. - 0,50) wird immer aufgerundet
- 0,00 -> keine Rundung
Rundung bei Restaliquotierung
Diese Rundung gilt für die Aliquotierung des Urlaubsanspruches bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes.
Über die Eingabe dieses Paramters wird die Rundung des Anspruches geregelt:
- 0,25 -> es wird auf halbe Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,50 -> es wird auf ganze Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
--> Bei Eingabe von negativen Werten (z.B. - 0,50) wird immer aufgerundet
- 0,00 -> keine Rundung
Austritt für Aliquotierung ignorieren
- ja = Der Mitarbeiter behält den vollen Urlaubsanspruch wenn er unter dem Arbeitsjahr / Kalenderjahr austritt.
- nein = Der Urlaubsanspruch wird gemäß den getroffenen Einstellungen aliquotiert, wenn der Mitarbeiter während des Arbeitsjahres / Kalenderjahres austritt.
Aliquotierung bei Eintritt im 1. HJ ab
Mitarbeiter die im 1. Halbjahr eintreten, können eventuell eine eigene Aliquotierung haben. Hierbei werden 3 Variante unterschieden:
- Eintritt (=Standard): Aliquotierung sofort ab Eintritt
- 1. Juli: Aliquotierung ab Eintritt mit 01. Juli
- 2. Juli: Aliquotierung ab Eintritt mit 02. Juli
Eine genaue Erklärung befindet sich HIER
Berechnungsart
- Stunden: Stundenweiser Anspruch
- Tage: Tageweiser Anspruch