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Die Überstundenpauschale wird monatlich berechnet und erhöht das Monats-Soll des Mitarbeiters. Überschreitet der Mitarbeiter das Monats-Soll inkl. Pauschale so erhält er Überstunden. | |||
Unterschreitet er das Monats-Soll inkl. Pauschale so verfallen die Minusstunden - erst wenn das Monats-Soll OHNE Pauschale unterschritten werden sollte, werden die Minusstunden wieder übertragen | |||
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Monatssoll OHNE Pauschale: 160 Stunden | |||
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Der in den Tagessoll-Parametern eingetragene Wert muss bereits um die Überstundenpauschale erhöht sein. | Der in den Tagessoll-Parametern eingetragene Wert muss bereits um die Überstundenpauschale erhöht sein. | ||
Beim Parameter "Überstundenpauschale" ist der Prozentwert der Überstundenpauschale zu hinterlegen. | Beim Parameter "Überstundenpauschale" ist der Prozentwert der Überstundenpauschale zu hinterlegen. | ||
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Tagessoll = 8,8 je Tag | Tagessoll = 8,8 je Tag | ||
Überstundenpauschale = 10% | Überstundenpauschale = 10% | ||
Monatssoll März 2016 (22 Werktage) = 193,60 (22*8,8) | |||
Überstundenpauschale in Stunden = 17,60 Stunden | |||
Berechnung: | |||
193,60 /110 *100 = 176 | |||
193,60 - 176 = 17,60 Stunden | |||
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Version vom 1. April 2016, 13:48 Uhr
Wenn ein Dienstnehmer regelmäßig zu einer Überstundenleistung herangezogen wird, kann zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber eine sogenannte Mehrdienstleistungspauschale vereinbart werden. Diese Mehrdienstleistungspauschale deckt die regelmäßig zu erbringenden Überstunden ab und wird als fixer Gehaltsbestandteil monatlich zur Auszahlung gebracht. Dabei ist es unrelevant, ob der Mitarbeiter die vereinbarte Überstundenhöhe tatsächlich erbringt oder nicht.
Wozu dient die Mehrdienstleistungspauschale?
- Spitzen abpuffern
- Organisatorische Vereinfachung
- Mitarbeitermotivation durch Bonus
Umsetzung in ALEX® (7up)
Grundlagen
Die Überstundenpauschale wird monatlich berechnet und erhöht das Monats-Soll des Mitarbeiters. Überschreitet der Mitarbeiter das Monats-Soll inkl. Pauschale so erhält er Überstunden. Unterschreitet er das Monats-Soll inkl. Pauschale so verfallen die Minusstunden - erst wenn das Monats-Soll OHNE Pauschale unterschritten werden sollte, werden die Minusstunden wieder übertragen
Beispiel:
Monatssoll OHNE Pauschale: 160 Stunden Überstundenpauschale: 10 Stunden Monatssoll INKL Pauschale: 170 Stunden
B1) Total = 175 Stunden +/- = + 5 Stunden Übertrag = + 5 Stunden B2) Total = 165 Stunden +/- = -5 Stunden Übertrag = 0 Stunden --> innerhalb der Pauschale B3) Total = 155 Stunden +/- = -15 Stunden Übertrag = -5 Stunden
Parameterisierung
Für die Hinterlegung der Überstundenpauschale gibt es im 7up zwei verschiedene Berechnungsvarianten:
- prozentuelle Überstundenpauschale
- absolute Überstundenpauschale
prozentuelle Überstundenpauschale
Der in den Tagessoll-Parametern eingetragene Wert muss bereits um die Überstundenpauschale erhöht sein. Beim Parameter "Überstundenpauschale" ist der Prozentwert der Überstundenpauschale zu hinterlegen.
Beispiel:
4 Stunden pro Woche PAUSCHALE --> 44 Stunden pro Kalenderwoche Tagessoll = 8,8 je Tag Überstundenpauschale = 10% Monatssoll März 2016 (22 Werktage) = 193,60 (22*8,8) Überstundenpauschale in Stunden = 17,60 Stunden Berechnung: 193,60 /110 *100 = 176 193,60 - 176 = 17,60 Stunden
absolute Überstundenpauschale
Abbildung im Dienstplan
Umsetzung in ALEX® (Std)
Parameterisierung
Die Eigenschaft "Mehrdienstleistungspauschale in Stunden" (Gruppe "Tarifvertrag") wird in den Personalstammdaten mit dem monatlichen Stundenausmaß gefüllt.
Abbildung im Dienstplan
Bei allen Beispielen handelt es sich um eine Vollzeitkraft mit einer Wochenstundenverpflichtung von 40 Stunden pro Woche. Mehrleistungen werden mit Wertigkeit 1:1,5 vergütet.
Grundlagen
In Höhe der Mehrdienstleistungspauschale wird das Plus nicht saldiert oder ausbezahlt. Werden mehr Überstunden geleistet, als mit der Mehrdienstleistungspauschale vereinbart, kommen die überschreitenden Überstunden normal zur Vergütung (Abbildung: Beispiel 1).
Die Stunden, die in die Mehrdienstleistungspauschale laufen, sind im Konto "drz ÜStd in Pauschale" (ÜMDLP) dokumentiert (Abbildung: alle Beispiele).
Besonderheiten
monatliche Minderleistung
Durch die Mehrdienstleistungspauschale kann kein Minus entstehen (Abbildung: Beispiel 2), das heißt, wenn die Mehrdienstleistungspauschale nicht erreicht wird, hat das keine negative Auswirkung für den Mitarbeiter.
Dies wirkt sich zum Beispiel in einem typischen Urlaubsmonat (Juli oder August) aus. Obwohl sich der Mitarbeiter 3 Wochen auf Urlaub befindet, erhält er trotzdem die vereinbarte Mehrdienstleistungspauschale in voller Höhe bezahlt. Wird daher die Überstundenanzahl laut Mehrdienstleistungspauschale in einem Monat nicht geleistet, führt dies nicht zur Kürzung der Mehrdienstleistungspauschale.
Erreicht der Mitarbeiter jedoch nicht einmal die erforderliche Monatssollverpflichtung, wird das dadurch entstandene Minus natürlich saldiert (Abbildung: Beispiel 3).
Zeitausgleich und Minusstundenausgleich
Vor dem Abschöpfen der Mehrdienstleistungspauschale wird ein eventuell eingetragener Zeitausgleich (Abbildung: Beispiel 4) in Abzug gebracht und der Minusstundenausgleich (Abbildung: Beispiel 5) durchgeführt. Nur vom verbleibenden Plus wird die Mehrdienstleistungspauschale abgezogen.
Vormonatssaldo
Die Mehrdienstleistungspauschale wird immer monatlich betrachtet und daher nicht auf einen positiven Vormonatssaldo angerechnet (Abbildung: Beispiel 6).
Bewertung außerhalb der Mehrdienstleistungspauschale
Falls Überstunden bereits am Tag über einen Planungscode mit Abrechnungsschema "fix auszahlen" (Abbildung: Beispiel 7) oder "fix bewerten" (Abbildung: Beispiel 8) belegt werden, hat das keine Auswirkung auf die Mehrdienstleistungspauschale, da diese Stunden mit dem Planungscode aus der Monatsabrechnung herausgenommen wurden.
Minusstundenausgleich im Detail
siehe Mehrdienstleistungspauschale und Minusausgleich im Detail
Mehrmonatiger Durchrechnungszeitraum
siehe Mehrdienstleistungspauschale im Durchrechnungszeitraum