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Ist dieser Parameter auf nein gesetzt (Standardeinstellung), gilt folgende Berechnung: | Ist dieser Parameter auf nein gesetzt (Standardeinstellung), gilt folgende Berechnung: | ||
Jahresanspruch/365*Anwesenheitstage - wobei der 29.Februar nicht als Anwesenheitstag zählt. | Jahresanspruch/365*Anwesenheitstage - wobei der 29.Februar nicht als Anwesenheitstag zählt. | ||
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200 / 365 * 350 Anwesenheitstage = 191,78 | 200 / 365 * 350 Anwesenheitstage = 191,78 | ||
== Konten für Zusatzanspruch== | == Konten für Zusatzanspruch== |
Version vom 21. April 2016, 10:12 Uhr
Zur Verwaltung von Jahresabwesenheitsansprüchen (stunden- oder tageweise) wie z.B. Erholungsurlaub, Sonderurlaub, Pflegeurlaub, Fortbildung, ... müssen in den Alex® Ansprüche angelegt werden.
ACHTUNG! Ansprüche immer mit Stichtag 1.1. des Jahres anlegen!
Info: Bis Version 7.8.6. können Anspruchsarten nur über Anspruchsspezifikationen in den Systemeinstellungen angelegt werden.
Allgemein
Name
Eindeutige Kennzeichung der Anspruchsart. Z.B. 01, 02, NS... Darf nur einmal verwendet werden Achtung - keine Sonderzeichen verwenden
Bezeichnung
Bezeichung der Anspruchsart, welche in den Parametereinstellungen etc. verwendet wird
Kurzbezeichnung
Ist jene Bezeichnung die in den Summenspalten zu sehen ist. (Urlaub z.B. "U")
Berechnung
Zeitraum
- Angepasst: Zubuchung des Anspruches mit dem im Personalstamm hinterlegten "Zubuchungsstichtag".
- Verwendung bei hauptsächlich bei Arbeitsjahr, da dann keine Abhängigkeit zum erfassten Eintrittsdatum gibt
- wird verwendet wenn es sowohl Mitarbeiter mit Zubuchung zum Beginn des Arbeitsjahres und Mitarbeiter mit Zubuchung zu Beginn des Kalenderjahres gibt
- Arbeitsjahr: Zubuchung des Anspruches mit Eintrittsdatum
- Sollte eher nicht verwendet werden --> Anlage mit "Angepasst" da viel flexibler
- Kalenderjahr: Zubuchung des Anspruches mit 1. Jänner
Zubuchung Vollzeit
Anzahl der Stunden / Tage, welche pro Zeitraum einem Vollzeit-Mitarbeiter zugebucht werden. = Grundanspruch pro Anspruchsperiode
Anwendung: Hier wird meistens "0" erfasst. Definition des Grundanspruches über "Staffelung für Zusatzanspruch" --> flexibler bei Änderungen bzw. unterschiedlichen Grundansprüchen pro Bereich/Berufgruppe etc. (Röntgen/Zivis haben andere Grundansprüche)
Übertrag
- ja = Restanspruch wird am Ende der Anspruchsperiode in das nächste Jahr mitgenommen
- nein = Resturlaub verfällt am Ende der Anspruchsperiode
Aliquotierungsart
Der Parameter Aliquotierungsart hat dann Einfluss, wenn der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß ändert und wenn mit Urlaub in Stunden gearbeitet wird. Bei einem Anspruch in Tagen, muss hier daher Keine ausgewählt werden.
Folgende Einstellungen sind möglich:
- Jahresanspruch
- Restanspruch
- keine
Jahresanspruch
Der gesamte Jahresanspruch wird rückwirkend, bis zur letzten Zubuchung aliquotiert und neu berechnet. (Achtung! Die Berechnung muss im Jahresplan über "Jahr neu aufrollen" angestoßen werden) Hier wird nur der Jahresanspruch aliquotiert. Ein allfälliger Rest aus Vorperioden wird NICHT aliquotiert.
Beispiel:
Mitarbeiter ist bis 30. Juni zu 100% beschäftigt,
ab 01 Juli wechselt der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß auf 50%.
Berechnung: Jänner - Juni = 181 Tage Juli - Dezember = 184 Tage (200 x 100%) 200 / 365 * 181 = 99,18 (200 x 50%) 100 / 365 * 184 = 50,41 Urlaubsrest = 149,59
Restanspruch
Der bestehende Anspruchsrest zum Umstellungsmonat wird einfach mit dem neuen Beschäftigungsausmaß errechnet. Achtung: Hier wird auch der Anspruch aus Vorperioden mitaliquotiert!
Beispiel: Mitarbeiter ist bis 30. Juni zu 100% beschäftigt,
ab 01 Juli wechselt der Mitarbeiter sein Beschäftigungsausmaß auf 50%.
Berechnung: Restanspruch 30.6.: 200 Stunden Berechnung: 200 * 50% = 100 Stunden Restanspruch
Keine
Bei einem Beschäftigungsausmaßwechsel wird keine Aliquotierung angestoßen. Dies muss bspw. bei einem Anspruch in Tagen hinterlegt werden.
Aliquotierungsmethode
Folgende Aliquotierungsmethoden stehen im ALEX zur Verfügung. Diese kommt bei Ein- und Austritten sowie beim Beschäftigungsausmaß-Wechsel zum Einsatz.
Aliquotierung monatsgenau
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 12) x Anzahl der vollen Monate
Beispiel : Austritt am 5.6. des Jahres (25 Anspruchstag / 12 Monate) * 5 = 10,42
Aliquotierung tagesgenau
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 365) x Anzahl Kalendertage (=Beschäftigungstage)
Beispiel: Austritt am 5.6. des Jahres
Anzahl Beschäftigungstage = 156 (25 Anspruchstage / 365 Tage) * 156 = 10,68
Aliquotierung 30/360
- Rechengang = (Anzahl der Anspruchstage / 360) x Anzahl der Beschäftigungstage (hier werden volle Monate immer pauschal mit 30 Tagen angenommen)
Beispiel: Austritt am 05.06.2015 Beschäftigungstage = 5*30 Tage (Jän - Mai) + 5 Tage im Juni = 155 (25 / 360) * 155 = 10,76
Rundung Zubuchung
Hierbei geht es um die Rundung der jährlichen/monatlichen Zubuchung.
Über die Eingabe dieses Parameters wird die Rundung des Anspruches geregelt:
- 0,25 -> es wird auf halbe Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,50 -> es wird auf ganze Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,60 -> es wird minutengenau gerundet (kaufmännisch)
- -0,60 -> es wird minutengenau gerundet (aufrunden)
- 0,00 -> keine Rundung
Beispiel kaufmännisch: 1,374… ≈ 1,37 Beispiel nicht kaufmännisch runden: 1,374… ≈ 1,38
Immer Aufrunden muss immer aufgerundet werden, so müssen die oben beschriebenen Werte negativ erfasst werden:
- - 0,25 -> immer AUFRUNDEN auf halbe Tage / Stunden
- - 0,50 --> immer AUFRUNDEN auf ganze Tage / Stunden
Rundung bei Restaliquotierung
Diese Rundung gilt NUR für die Aliquotierung des Anspruches bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes und RESTALIQUOTIERUNG!
Über die Eingabe dieses Parameters wird die Rundung des Anspruches geregelt:
- 0,25 -> es wird auf halbe Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,50 -> es wird auf ganze Tage / Stunden gerundet (kaufmännisch)
- 0,00 -> keine Rundung
Immer Aufrunden muss immer aufgerundet werden, so müssen die oben beschriebenen Werte negativ erfasst werden:
- - 0,25 -> immer AUFRUNDEN auf halbe Tage / Stunden
- - 0,50 --> immer AUFRUNDEN auf ganze Tage / Stunden
Berechnungsart
- Stunden: Stundenweiser Anspruch
- Tage: Tageweiser Anspruch
Prüfung bei negativem Rest
Ab Version 2016.0.0.164 kann bei Ansprüchen hinterlegt werden, ob ALEX eine Fehlermeldung machen soll, sobald der Rest negativ wird. Hier gibt es 4 Möglichkeiten:
- Keine Prüfung: Es wird wie bisher keine Prüfung gemacht
- Info: Infotext (blaues Rufzeichen) - Dienstplan kann trotzdem abgeschlossen werden
- Warnung: Leichter Fehler (Gelbes Dreieck) - Dienstplan kann trotzdem abgeschlossen werden
- schwerer Fehler: rotes X - Dienstplan kann NICHT abgeschlossen werden
Erweitert
Zubuchung / Monat
Die Zubuchung erfolgt nicht gänzlich zum Zubuchungstag, sondern es werden dem Mitarbeiter pro Monat Anspruchsteile zugebucht.
Anspruch / 365 * Kalendertage pro Monat
Beispiel:
Berechnung Stunden: Jänner: 200 / 365 * 31 = 16,99 Stunden Februar: 200 / 365 * 28 = 15,34 Stunden
Berechnung Tage Jänner: 25 / 365 * 31 = 2,12 Tage Februar: 25 / 365 * 28 = 1,92 Tage
Übertrag nur wenn Positiv
Der Anspruchsrest würde nur in die nächste Anspruchsperiode übertragen, wenn der Rest positiv ist. Ein allfälliger negativer Anspruchsrest verfällt.
Info: Wurde für die Spezielle Anspruchsberechnung der Nachtschwerarbeitsstunden (z.B. Wiener Krankenhäuser) benötigt
Übertrag Maximum
Ab Version 2016.0.0.168
Hier kann ein Maximaler Übertragswert definiert werden. Würde der Anspruchsrest höher als der Maximale Übertragswert sein, so verfällt der übersteigende Rest.
Beispiel: Maximaler Übertragswert = 50 Tage Restanspruch: 60 Tage Übertrag: 50 Tage Verfall: 10 Tage
Übertrag Maximum prüfen
Hier kann definiert werden, wie der Maximalwert zu prüfen ist.
Nein
Keine Prüfung eines Maximalwertes
Direkt
Es wird unabhängig des Beschäftigungsausmaßes FIX der Wert geprüft, welche im Parameter "Übertrag Maximum" erfasst ist.
aliquot Beschäftigungsgrad
Der im Parameter "Übertrag Maximum" erfasste Wert, wird auf das Beschäftigungsgrad aliquotiert. Ausschlaggebend ist das Beschäfigungsgrad am Ende der Anspruchsperiode.
Beispiel 1: Maximaler Übertragswert = 100 Stunden Beschäftigungsgrad: 100 % Restanspruch: 110 Stunden Übertrag: 100 Stunden Verfall: 10 Stunden
Beispiel 2: Maximaler Übertragswert = 100 Stunden Beschäftigungsgrad: 50 % Restanspruch: 110 Stunden Übertrag: 50 Stunden Verfall: 60 Stunden
Keine Aliquotierung nach Beschäftigungstagen
Wird dieser Parameter gesetzt, so wird keine Aliquotierung bei Ein- oder Austritt durchgeführt.
Beispiel: Anspruchsjahr = Kalenderjahr Eintritt: 01.12. Zubuchung: 25 Tage / 200 Stunden (voller Anspruch)
Info: Wurde für die spezielle Anspruchsart Nachtschwerarbeit benötigt
Austritt für Aliquotierung ignorieren
Wird dieser Parameter gesetzt, so wird beim Austritt keine Aliquotierung durchgeführt.
Aliquotierung bei Eintritt im 1. HJ ab
Mitarbeiter die im 1. Halbjahr eintreten, können eventuell eine eigene Aliquotierung haben. (Info: Grund = Urlaubsgesetz kennt nur das Arbeitsjahr und wenn man Kalenderjahr verwendet darf im 1. Halbjahr nicht aliquotiert werden!)
Hierbei werden 3 Variante unterschieden:
- Eintritt (=Standard): Aliquotierung sofort ab Eintritt
- 1. Juli: Aliquotierung erst ab Eintritt mit 01. Juli
- 2. Juli: Aliquotierung erst ab Eintritt mit 02. Juli
Eine genaue Erklärung befindet sich HIER
Stammzuteilung berücksichtigen
Spezielle Variante für einen einzelnen Kunden
Geburtsdatum als Stichtag für erhöhten Anspruch verwenden
Wird dieser Parameter gesetzt, so wird für diese Anspruchsart automatisch das Geburtsdatum als Stichtag für die Staffelung verwendet. Der Stichtag selbst muss dann nicht mehr erfasst werden.
Schaltjahr 366
Wird dieser Parameter gesetzt (nur in Kombination mit tagesgenauer Aliquotierung), so wird in einem Schaltjahr der Anspruch wie folgt berechnet:
Jahresanspruch/366*Anwesenheitstage.
Beispiel: Vollzeitmitarbeiter, Grundanspruch 200 h, Eintritt am 16.01.2016 Urlaubsanspruch für 2016: 200 / 366 * 351 Anwesenheitstage = 191,80
Ist dieser Parameter auf nein gesetzt (Standardeinstellung), gilt folgende Berechnung:
Jahresanspruch/365*Anwesenheitstage - wobei der 29.Februar nicht als Anwesenheitstag zählt.
Beispiel: Vollzeitmitarbeiter, Grundanspruch 200 h, Eintritt am 16.01.2016 Urlaubsanspruch für 2016: 200 / 365 * 350 Anwesenheitstage = 191,78
Konten für Zusatzanspruch
Für Kunden aus Deutschland, muss hier definiert werden, welche Zusatzurlaubskonten in den Resturlaub dazugerechnet werden müssen. Früher wurde dies direkt im TCX-Modul "Standard_Deutschland_Anspruch" gemacht. Durch diese Parametereinstellung ist das Modul OBSOLET. Genauere Infos zur Zusatzurlaubsberechnung finden sich HIER
Änderung von Einstellungen
ACHTUNG! Änderungen nur in Absprache durchführen! Ab Version 7.8.6 können die Anspruchseinstellungen stichtagsbezogen abgeändert werden. Mehr dazu HIER