Zusatzurlaub SHV OÖ: Unterschied zwischen den Versionen

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<u><b>Hinterlegung der Urlaubsstichtage</b></u>
<u><b>Hinterlegung der Urlaubsstichtage</b></u>


Um den Urlaubsstichtag zu hinterlegen muss im ALEX bei der Urlaubszeile des Mitarbeiters bei Stichtag das richtige Datum eingetragen wreden.  
Um den Urlaubsstichtag zu hinterlegen muss im ALEX bei der Urlaubszeile des Mitarbeiters bei Stichtag das richtige Datum (Eintrittsdatum bzw. Urlaubsstichtag lt. LV-Programm) eingetragen werden.  


Vorsicht bei Variante A:
<b>Vorsicht! In manchen Häusern muss zwischen Urlaubsstichtag und Eintrittsdatum unterschieden werden. </b>
  In manchen Häusern wird eine Unterscheidung der Stichtage vorgenommen.  
 
Das heißt: Dienstjahre vor Beschäftigung im SHV werden für die Urlaubsberechnung angerechnet.
Hier gilt folgende Regelung:  
  Der Mitarbeiter muss 25 Dienstjahre erreichen um einen Zusatzurlaub zu bekommen. Dies ist aber egal, ob diese Jahre im eigenen SHV oder zB in einem Krankenhaus geleistet wurden ->
 
Um dies im ALEX eintragen zu können, kann bei jedem Mitarbeiter unter "Erweiterte Organisation" das Datum "Zusatzurlaub: Stichtag für Dienstjahre vor Beschäftigung im SHV" eingetragen werden.
Variante A:


==liquotierungsmethode und Rundung==
==liquotierungsmethode und Rundung==

Version vom 25. April 2016, 10:52 Uhr

GRUNDLAGE

Die Mitarbeiter eines oberösterreichischen Sozialhilfeverbands oder Pflegeheime des Landes/Gemeinden erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zusatzurlaub von 40 Stunden (Vollzeit, Teilzeit aliquot) pro Jahr zugebucht.

Dieser gebührt sobald

a) ein Mitarbeiter 25 Dienstjahre oder mehr in einem OÖ SHV (oder in einer Einrichtung, welche für den Urlaubsstichtag berücksichtigt wird) gearbeitet hat ("Variante A")

oder

b) ein Mitarbeiter 10 Dienstjahre oder mehr in einem OÖ SHV gearbeitet hat und zusätzlich das 51. Lebensjahr schon vollendet hat ("Variante B").


Als Stichtag für beide Varianten wird der 30.09. des Jahres herangezogen.

  • Sobald zumindest eine der beiden Varianten bis zum 30.09. des Jahres erfüllt ist, wird dem Mitarbeiter der Zusatzurlaub, bei erstmaliger Entstehung dieses Anspruchs, per 01.10. auf das Konto "Urlaub Zusatz" zugebucht und wird auch am Konto "Urlaub Rest" berücksichtigt.
    • In allen Folgejahren erfolgt die Zubuchung per 01.01. und nicht erst per 01.10.
  • Falls der Mitarbeiter eine der beiden Voraussetzungen erst nach dem 30.09. erfüllt, bekommt er den Zusatzurlaub mit 01.01. des Folgejahres zugebucht.


Beispiele für beide Varianten:

Variante A: 
Mitarbeiter ist seit 01.06.1988 in einem oberösterreichischen SHV beschäftigt. Der Mitarbeiter erhält am 01.10.2013 aufgrund positiver Vorraussetzungsprüfung (Variante A) erstmals die Zubuchung von 40 Stunden Zusatzurlaub für das Jahr 2013. Am 01.01.2014 erhält der Mitarbeiter dann die Zubuchung des Zusatzurlaubs in Höhe von 40 Stunden für das Jahr 2014. 
Variante B:
Mitarbeiter ist am 22.04.1962 geboren und seit 01.06.2003 in einem oberösterreichischen SHV beschäftigt. Der Mitarbeiter erhält am 01.10.2013 aufgrund positiver Vorraussetzungsprüfung (Variante B) erstmals die Zubuchung von 40 Stunden Zusatzurlaub für das Jahr 2013. Am 01.01.2014 erhält der Mitarbeiter dann die Zubuchung des Zusatzurlaubs in Höhe von 40 Stunden für das Jahr 2014.


Austritt

Austritt im Jahr in dem der Anspruch auf Zusatzurlaub entsteht

  • Bei Austritt des Mitarbeiters vor oder am 30.09. gebührt kein Zusatzurlaub mehr.
  • Bei Austritt des Mitarbeiters nach 30.09. wird der Zusatzurlaub - ebenso wie der reguläre Urlaubsanspruch - mit Austrittsdatum aliquotiert.
Bsp.: Austritt per 2.10.2014 Beschäftigungsgrad = 50%:
Beschäftigungstage sind daher: 9 * 30 + 2 = 272
40 * 50/100 * 272/360 = 15,11 Stunden Zusatzurlaub für 2014

Austritt in Folgejahren

Falls der Mitarbeiter schon im Vorjahr den Zusatzurlaub erhalten hat, wird der Zusatzurlaub - ebenso wie der reguläre Urlaubsanspruch - mit Austrittsdatum aliquotiert.

Aliquotierung

Vorsicht: Bei unterjährigen Beschäftigungsgradwechsel muss die Aliquotierung des Zusatzurlaubes unbedingt kontrolliert werden und ggf. manuell korrigiert werden.

TECHNISCHE UMSETZUNG

Für die Zusatzurlaubsberechnung wird das Modul "Zusatzurlaub_SHV_OOE.BfxMODULES" benötigt.

Weiters ist zu beachten, dass der Anspruche mit dem Namen "UiS" angelegt werden muss.


Hinterlegung der Urlaubsstichtage

Um den Urlaubsstichtag zu hinterlegen muss im ALEX bei der Urlaubszeile des Mitarbeiters bei Stichtag das richtige Datum (Eintrittsdatum bzw. Urlaubsstichtag lt. LV-Programm) eingetragen werden.

Vorsicht! In manchen Häusern muss zwischen Urlaubsstichtag und Eintrittsdatum unterschieden werden.

Hier gilt folgende Regelung:

Variante A:

liquotierungsmethode und Rundung

Aliquotierungsmethode

Es wird für den Zusatzurlaub immer die Aliquotierungsmethode, welche für die Anspruchsart Urlaub eingestellt ist, verwendet.

Rundung

Auf Systemeinstellungen und Bereich kann unter "Erweiterte Organisation" der Parameter "Zusatzurlaub: Rundung" stichtagsbezogen gesetzt werden.