Urlaub: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Urlaub Rest]]
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* Urlaub in Stunden Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
* Urlaub in Stunden Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)


<u>Anspruchsverwaltung in Tagen</u>
<u>Anspruchsverwaltung in Tagen</u>
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* [[UTage Konsum]]
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* [[UTage Rest]]
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* Urlaub in Tagen Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
* Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
[[Abwesenheitsberechnung]]
[[Abwesenheitsberechnung]]

Version vom 16. Mai 2017, 07:30 Uhr

Der Urlaub ist eine bezahlte anrechenbare Abwesenheit, die gesetzlich im Urlaubsgesetz (in Österreich) geregelt ist.

gesetzliche Rahmenbedingungen

In Österreich gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage. Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann anstelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr oder ein anderer Jahreszeitraum als Urlaubsjahr vereinbart werden.

Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, daß der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.

Umsetzung in ALEX®

Abbildung im Dienstplan

Folgende Standard-Zeitkonten werden in Verbindung mit dem Urlaub gefüllt:


Bei Einsatz der Anspruchsverwaltung für den Urlaub werden noch folgende Zeitkonten zur Verfügung gestellt:

Anspruchsverwaltung in Stunden

Anspruchsverwaltung in Tagen

Siehe auch

Abwesenheitsberechnung