Pausenregelung Steiermark: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeines ==
== Allgemeines ==
Die Pausenregelung ist eine besondere Abgeltung von Pausenzeiten, welche unter gewissen Voraussetzung als Bonus gutgeschrieben werden.
Die Pausenregelung ist eine besondere Abgeltung von Pausenzeiten, welche unter gewissen Voraussetzung als Bonus gutgeschrieben werden.
Die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.


== Kriterien ==
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Fall 2: Pausenzeit wird nicht gestempelt
Fall 2: Pausenzeit wird nicht gestempelt
* Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
* Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
* die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden
* die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung
* die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung



Version vom 31. März 2021, 13:15 Uhr

Allgemeines

Die Pausenregelung ist eine besondere Abgeltung von Pausenzeiten, welche unter gewissen Voraussetzung als Bonus gutgeschrieben werden. Die anrechenbaren Stunden der bezahlten Pause können je nach Kunde unterschiedlich sein, daher kann die anrechenbare Pausenzeit individuell eingestellt werden.

Kriterien

Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, damit Mitarbeiter eine bezahlte Pause erhalten:

Fall 1: gestempelte Pausenzeit

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden
  • Pause muss nach der "Kernzeit" (bspw. von 8-12 Uhr) liegen
  • mind. 30 Minuten Pause müssen gestempelt werden
  • anrechenbare Pausenzeit ist mit 30 Minuten gedeckelt
  • 1h oder mehr muss nach der Pause noch gearbeitet werden

Fall 2: Pausenzeit wird nicht gestempelt

  • Arbeitszeit mind. 6 Stunden --> 30 Minuten bezahlte Pause müssen angerechnet werden
  • die Pause kann auch eine einfache Dienstunterbrechung sein (zB ZA). Auch dann gilt diese Regelung

Mögliche Sonderregelungen

Bspw. Sonderregelung Arztbesuch:

  • Wenn der Arztbesuch in der Kernzeit 08:00 - 12:00 Uhr liegt, dann wird ebenso die bezahlte Pause gutgeschrieben
  • Arbeitszeit muss wiederum 6 Stunden betragen
  • nach dem Arztbesuch muss mind. noch eine Stunde gearbeitet werden
  • Arztbesuch wird nur in der Kernzeit als Arbeitszeit gerechnet, ab 12 Uhr muss der Arztbesuch immer abgeschnitten werden

Umsetzung

Am Bereich, System, Bewertungsvertrag müssen folgende Einstellungen erfolgen:

  • Parameter "Bezahlte Pause Bonus) berechnen auf ja setzen
  • Wert für bezahlte Pause definieren mittels "Bezahlte Pause (Bonus): Mindestdauer der erfassten Pause (Minuten)
  • Verfal nach Kernzeit für Planungscodes: hier können die gewünschten Planungscodes hinterlegt werden, wenn bspw. Arztbesuche außerhalb der Kernzeit nicht gerechnet werden sollen

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Enthalten in Version

Umgesetzt ab Version 2020.04 - 3246

  • Konto "Bezahlte Pause (Bonus)" in neuer Kontogruppe "Spezielle Berechnungskonten", ist im "Total für Bewertung (Standard)" enthalten
  • neues Extra "Setze Bezahlte Pause (Bonus)"
  • neuer Parameter "Bezahlte Pause (Bonus) berechnen" in Gruppe "Abrechnung" (sichtbar im System, Bereich, Bewertungsverträgen)
  • neues Konto "Verfall nach Kernzeit für Planungscodes"
  • neuer Parameter "Verfall nach Kernzeit für Planungscodes" am System, Bereich
  • neues Extra "Setze Verfall nach Kernzeit für Planungscodes"