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Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden. | |||
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Im {{Alex}}-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen: | Im {{Alex}}-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen: |
Version vom 13. April 2021, 14:30 Uhr
Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.
Das österreichische ist öffentlich zugänglich unter Gesundheitsberuferegister Österreich.
Im Alex®-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:
Personalstammdaten Gesundheitsberuferegister |
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