Gesundheitsberuferegister: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Mai 2021, 10:35 Uhr

Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.

Das österreichische Logo gesundheitsberuferegister.png ist öffentlich zugänglich unter Gesundheitsberuferegister Österreich.


Im Alex®-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:

Personalstammdaten Gesundheitsberuferegister
Gesundheitsberuferegister.png


Diese Daten können, wie alle anderen Stammdaten auch, in einer Personalsuche mit selbst erstellen Ansichten angezeigt werden oder über Konto-Reports ausgewertet werden.


Häufig gestellte Frage zu diesem Thema: Werde ich auf irgendeine Art gewarnt, wenn die Registrierung für meine Mitarbeiter nicht mehr gültig ist?

Antwort: Nein, es gibt keine Warnungen vom System. Sie können jedoch selbst regelmäßig über Personalansichten oder Konto-Reports die Gültigkeit prüfen.


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