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Der Kollektivvertragsabschluss 2020 beinhaltet 2 große Änderungen, welche ab 2022 gültig sind: | Der Kollektivvertragsabschluss 2020 beinhaltet 2 große Änderungen, welche ab 2022 gültig sind: | ||
* Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden | *Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden | ||
* 33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde | *33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde | ||
** statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag | **statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag | ||
=== Änderung Sollstunden === | ===Änderung Sollstunden=== | ||
Folgende Fragen sind zu klären: | Folgende Fragen sind zu klären: | ||
* Wie wird das Soll aktuell berechnet? | *Wie wird das Soll aktuell berechnet? | ||
** Auf welchen Ebenen in {{Alex}} | **Auf welchen Ebenen in {{Alex}} müssen die Sollstunden geändert werden? | ||
** Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden? | **Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden? | ||
* Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden | *Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden | ||
** bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50% | **bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50% | ||
** ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35% | **ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35% | ||
** Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "[[Eigenschaften importieren]]" eingespielt werden | **Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "[[Eigenschaften importieren]]" eingespielt werden | ||
* Ansprüche | *Ansprüche | ||
** Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung) | **Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung) | ||
*** Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden | ***Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden | ||
*** Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert? | ***Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert? | ||
**** Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022 | ****Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022 | ||
*** Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden | ***Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden | ||
=== 33,3% Zuschlag === | ===33,3% Zuschlag=== | ||
Was noch unklar ist, ist die Frage, welche Stunden genau mit 33,3% bewertet werden sollen. | Was noch unklar ist, ist die Frage, welche Stunden genau mit 33,3% bewertet werden sollen. | ||
Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde. | Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde. | ||
* Welche Stunden sind das im Durchrechnungszeitraum? | |||
* Wie kommt man auf die Anzahl der Stunden, welche am Ende des Durchrechnungszeitraums mit 33,3% und welche mit 50% bewertet werden müssen? | *Welche Stunden sind das im Durchrechnungszeitraum? | ||
* Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt? | *Wie kommt man auf die Anzahl der Stunden, welche am Ende des Durchrechnungszeitraums mit 33,3% und welche mit 50% bewertet werden müssen? | ||
*Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt? |
Version vom 19. August 2021, 16:28 Uhr
Der Kollektivvertragsabschluss 2020 beinhaltet 2 große Änderungen, welche ab 2022 gültig sind:
- Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden
- 33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde
- statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag
Änderung Sollstunden
Folgende Fragen sind zu klären:
- Wie wird das Soll aktuell berechnet?
- Auf welchen Ebenen in Alex® müssen die Sollstunden geändert werden?
- Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
- Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
- bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50%
- ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35%
- Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "Eigenschaften importieren" eingespielt werden
- Ansprüche
- Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
- Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden
- Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert?
- Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022
- Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden
- Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
33,3% Zuschlag
Was noch unklar ist, ist die Frage, welche Stunden genau mit 33,3% bewertet werden sollen. Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde.
- Welche Stunden sind das im Durchrechnungszeitraum?
- Wie kommt man auf die Anzahl der Stunden, welche am Ende des Durchrechnungszeitraums mit 33,3% und welche mit 50% bewertet werden müssen?
- Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt?