Überstunden: Auszahlung steuerfrei und steuerpflichtig: Unterschied zwischen den Versionen

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Sollen die Stunde in Zeit übertragen werden und zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt, so können diese nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden.
Sollen die Stunde in Zeit übertragen werden und zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt, so können diese nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden.
===Blockzeit===
===Blockzeit===
An Werktagen kann die Steuerfreiheit aufgrund der Blockzeit zu tragen kommen.
An Werktagen kann die Steuerfreiheit aufgrund der Blockzeit zu tragen kommen.
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               € 200%B = 8
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=== Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit berechnen ===
===Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit berechnen===
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=== Zeitkonten ===
===Zeitkonten===
Für die einfache Betrachtung in Alex gibt es für Auszahlung von steuerfrei/steuerpflichtig Sammelkonten, welche verwendet werden.
 
 
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
 
* Auszahlung ALLE 150%
** Auszahlung Steuerpflichtig 150%
*** Auszahlung Werktag 150%
*** Zeitguthaben Auszahlung 150%
** Auszahlung Steuerbegünstigt 150%
*** Auszahlung Werktag 150% Block
*** Auszahlung Sonntag 150%
*** Auszahlung Feiertag 150%
*** Auszahlung Ersatzruhetag 150%
*** Zeitguthaben Auszahlung 150% Stb
** DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
* Auszahlung ALLE 200%
** Auszahlung Steuerpflichtig  200%
*** Auszahlung Werktag 200%
*** Zeitguthaben Auszahlung 200%
** Auszahlung Steuerbegünstigt 200%
*** Auszahlung Werktag 200% Block
*** Auszahlung Sonntag 200%
*** Auszahlung Feiertag 200%
*** Auszahlung Ersatzruhetag 200%
*** Zeitguthaben Auszahlung 200% Stb
** DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200%
 
 
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===Umschlüsselung===
===Umschlüsselung===
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*Zeitguthaben Auszahlung R150% (optional: wenn Rollierende Salden verwendet werden)
*Zeitguthaben Auszahlung R150% (optional: wenn Rollierende Salden verwendet werden)


'''ACHTUNG: "Auszahlung alle 150% / 200%" darf nicht umgeschlüsselt sein!!!!'''
'''ACHTUNG: "Auszahlung alle 150% / 200%" darf nicht umgeschlüsselt sein!!!!''' (Siehe Struktur unter "Zeitkonten")





Version vom 17. Januar 2022, 13:41 Uhr

Bei Auszahlung von Überstunden kann die Unterscheidung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Stunden gefordert sein.


Dabei gibt es folgendes zu beachten:

  • Überstundengrundlöhne sind immer steuerpflichtig
  • Bei Überstundenzuschlägen kann eine Steuerfreiheit anfallen


Bei der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gibt es 2 Variante:

  • §68/1: Überstundenzuschläge in der Blockzeit oder an Sonn- und Feiertagen (00:00-24:00) können steuerfrei ausgezahlt werden
    • Auch hier gibt es einen maximalen Euro Betrag pro Kalendermonat, welcher vom Lohnprogramm abzuprüfen ist


  • §68/2: Die ersten 10 Überstunden mit 50% Zuschlag im Monat können steuerfrei bezahlt werden, maximal jedoch X Euro
    • Diese Berechnung erfolgt immer im Lohnprogramm, da die Eurogrenze in Alex® nicht geprüft werden kann


Bei den folgenden Erklärungen geht es immer um die Steuerfreiheit lt. §68/1.

Wichtig:

Die steuerfreie Auszahlung lt. §68/1 ist nur im Monat des Anfalls der Überstunde möglich!

Sollen die Stunde in Zeit übertragen werden und zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt, so können diese nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden.

Blockzeit

An Werktagen kann die Steuerfreiheit aufgrund der Blockzeit zu tragen kommen.

Überstunden können dann steuerfrei vergütet werden, wenn zwischen 19:00 und 07:00 mindestens 3 zusammenhängende Stunden erbracht wurden.

Der Zeitbereich von 19:00 - 07:00 wird als "steuerliche Nacht" bezeichnet und ist im Einkommenssteuergesetz fix vorgegeben.

Es können auch mehrere Arbeitsblöcke in der Nacht vorliegen.

Berechnungsvarianten:

  • Die Blockzeit wird bei Auszahlungen am Tag im Hintergrund IMMER berechnet
  • Die Blockzeit kann auch bei Zeitgutschrift berechnet werden. Siehe "Überstunden auch bei gutschreiben rechnen"


Überstunden in der Blockzeit können verschiedene Zuschlags-Wertigkeiten haben:

  • 150%: Werktagsüberstunden außerhalb der Nachtzeit
  • 200%: Werktagsüberstunden in der definierten Nachtzeit


Blockzeit ab erster Minute

Unter speziellen Bedingungen kann die Blockzeitregelung auch deaktiviert werden.

Spezielle Abrechnungsschemen (z.B. Rufbereitschaften) können beispielsweise fix als steuerbegünstigt ausgezahlt werden, egal ob die Blockzeit erfüllt ist oder nicht.

Dies betrifft hauptsächlich die Zuschläge bei Rufbereitschaftseinsätzen. Diese sind auch dann steuerfrei, wenn die Blockzeit nicht erfüllt wurde. (§68 Abs1 EStG)

Parametrierung:

Dazu muss beim Auszahlungs-Schema der Parameter "Blockzeit 19-7 ab erster Minute" hinterlegt sein.

Blockzeit ab 1 Minute
Blockzeit abersterMinute.PNG


Beispiele Blockzeit

Nachtzeit bei den nachfolgenden Beispielen: 22:00-06:00

Blockzeit.JPG

 Beispiel 1: Bedingungen für Blockzeit erfüllt, keine Auszahlung
             Dienst: 19:00 heute - 07:00 morgen
             € 150%B = 0
             € 200%B = 0
 Beispiel 2: < 3h (keine Nachtzeit), Auszahlung
             Dienst: 19:00 heute - 21:00 heute
             € 150%B = 0
             € 200%B = 0
 Beispiel 3: >= 3h (keine Nachtzeit), Auszahlung
             Dienst: 19:00 heute - 22:00 heute
             € 150%B = 3
             € 200%B = 0
 Beispiel 4: < 3h (nur Nachtzeit), Auszahlung
             Dienst: 23:00 heute - 01:00 morgen
             € 150%B = 0
             € 200%B = 0
 Beispiel 5: >= 3h (nur Nachtzeit), Auszahlung
             Dienst: 22:00 heute - 01:00 morgen
             € 150%B = 0
             € 200%B = 3
 Beispiel 6: >= 3h (Block geht über Nachtzeitgrenze), Auszahlung
             Dienst: 20:00 heute - 23:00 heute
             € 150%B = 2
             € 200%B = 1
 Beispiel 7: >= 3h (2 Arbeitsblöcke inkl. Nachtzeit), Auszahlung
             Dienst: 19:00 heute - 22:00 heute, 23:00 heute - 02:00 morgen
             € 150%B = 3
             € 200%B = 3
 Beispiel 8: >= 3h (Dienst geht über Blockzeitgrenze), Auszahlung
             Dienst: 17:00 heute - 22:00 heute
             € 150%B = 3
             € 200%B = 0
 Beispiel 9: >= 3h (gesamter Nachdienst), Auszahlung
             Dienst: 17:00 heute - 08:00 morgen
             € 150%B = 4
             € 200%B = 8

Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit berechnen


Zeitkonten

Für die einfache Betrachtung in Alex gibt es für Auszahlung von steuerfrei/steuerpflichtig Sammelkonten, welche verwendet werden.


Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • Auszahlung ALLE 150%
    • Auszahlung Steuerpflichtig 150%
      • Auszahlung Werktag 150%
      • Zeitguthaben Auszahlung 150%
    • Auszahlung Steuerbegünstigt 150%
      • Auszahlung Werktag 150% Block
      • Auszahlung Sonntag 150%
      • Auszahlung Feiertag 150%
      • Auszahlung Ersatzruhetag 150%
      • Zeitguthaben Auszahlung 150% Stb
    • DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
  • Auszahlung ALLE 200%
    • Auszahlung Steuerpflichtig 200%
      • Auszahlung Werktag 200%
      • Zeitguthaben Auszahlung 200%
    • Auszahlung Steuerbegünstigt 200%
      • Auszahlung Werktag 200% Block
      • Auszahlung Sonntag 200%
      • Auszahlung Feiertag 200%
      • Auszahlung Ersatzruhetag 200%
      • Zeitguthaben Auszahlung 200% Stb
    • DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200%



Umschlüsselung

Folgende Konten müssen in ALEX umgeschlüsselt werden, um die Steuerbegünstigung und alle anderen Auszahlungen zu hinterlegen: (ab Version 2017)

  • Auszahlung 100%
  • Auszahlung 125%
  • Auszahlung Steuerpflichtig 150%
  • Auszahlung Steuerbegünstigt 150%
  • Auszahlung Steuerpflichtig 200%
  • Auszahlung Steuerbegünstigt 200%
  • DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
  • DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200% (optional: nur wenn D200% Konto verwendet wird)
  • Zeitguthaben Auszahlung R150% (optional: wenn Rollierende Salden verwendet werden)

ACHTUNG: "Auszahlung alle 150% / 200%" darf nicht umgeschlüsselt sein!!!! (Siehe Struktur unter "Zeitkonten")


VOR Version 2017 folgende Umschlüsselungen notwendig:

  • DRZ-Bilanz Auszahlung 100%
  • DRZ-Bilanz Auszahlung 125%
  • DRZ-Bilanz Werktag 150%
  • DRZ-Bilanz Werktag 150% Block
  • DRZ-Bilanz Werktag 200%
  • DRZ-Bilanz Werktag 200% Block
  • DRZ-Bilanz Sonntag 150%
  • DRZ-Bilanz Feiertag 150%
  • DRZ-Bilanz Ersatzruhetag 150% (optional)
  • DRZ-Bilanz Sonn-/Feiertag 200%
  • DRZ-Bilanz Ersatzruhetag 200% (optional)
  • DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
  • DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200% (optional: nur wenn D200% Konto verwendet wird)
  • Zeitguthaben Auszahlung 150%
  • Zeitguthaben Auszahlung 200%
  • Zeitguthaben Auszahlung R150% (optional: wenn Rollierende Salden verwendet werden)

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