1/40-Regelung: Unterschied zwischen den Versionen

Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 10: Zeile 10:
   - Urlaub
   - Urlaub
   - Sonderurlaub
   - Sonderurlaub
  - Kur- und Erholungsaufenthalt
- Kur- und Erholungsaufenthalt,
  - Genesungsaufenthalt  
 
  - Rehabilitation  
- Genesungsaufenthalt,
  - Krankenstand
 
  - Pflegefreistellung
- Rehabilitation,
  - Beschäftigungsverbot
 
  - Suspendierung
- Krankenstand,
  = "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40  =  1/40 Gutstunden lfd.
 
- Pflegefreistellung,
 
- Beschäftigungsverbot,
 
- Suspendierung
 
= "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40  =  1/40 Gutstunden lfd.


Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet.
Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet.

Version vom 4. August 2014, 17:08 Uhr

Für viele Mitarbeiter des Landes OÖ gilt die 1/40stel-Regelung.


Berechnung der 1/40 Gutstunden lfd.

Dieser „Zeitbonus“ berechnet sich wie folgt:

 Monats-Soll-Arbeitszeit
 - Urlaub
 - Sonderurlaub
 - Kur- und Erholungsaufenthalt
 - Genesungsaufenthalt 
 - Rehabilitation 
 - Krankenstand
 - Pflegefreistellung
 - Beschäftigungsverbot
 - Suspendierung
 = "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40   =  1/40 Gutstunden lfd.

Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet.


Abbau 1/40 Gutstunden

Hierzu muss eine Schemaspezifikation angelegt und beim Planungscode hinterlegt werden:

40stel-Regelung-Schema.png


Saldo 1/40 Gutstunden

Der Zeitbonus "Saldo 1/40 Gutstunden" berechnet sich wie folgt:

Vormonat Saldo 1/40 Gutstunden + 1/40 Gutstunden lfd. - Abbau 1/40 Gutstunden

= Saldo 1/40 Gutstunden


Info: Für die 1/40-Regelung ist eine kundenspezifische Programmierung notwendig