1/40-Regelung: Unterschied zwischen den Versionen

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   - Beschäftigungsverbot
   - Beschäftigungsverbot
   - Suspendierung
   - Suspendierung
 
   = "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40  =  1/40 Gutstunden lfd.
   = "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40  =  1/40 Gutstunden lfd.



Version vom 4. August 2014, 16:09 Uhr

Für viele Mitarbeiter des Landes OÖ gilt die 1/40stel-Regelung.


Berechnung der 1/40 Gutstunden lfd.

Dieser „Zeitbonus“ berechnet sich wie folgt:

 Monats-Soll-Arbeitszeit
 - Urlaub
 - Sonderurlaub
 - Kur- und Erholungsaufenthalt
 - Genesungsaufenthalt 
 - Rehabilitation 
 - Krankenstand
 - Pflegefreistellung
 - Beschäftigungsverbot
 - Suspendierung
 
 = "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40   =  1/40 Gutstunden lfd.

Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet.


Abbau 1/40 Gutstunden

Hierzu muss eine Schemaspezifikation angelegt und beim Planungscode hinterlegt werden:

40stel-Regelung-Schema.png


Saldo 1/40 Gutstunden

Der Zeitbonus "Saldo 1/40 Gutstunden" berechnet sich wie folgt:

 Vormonat Saldo 1/40 Gutstunden
 + 1/40 Gutstunden lfd.
 - Abbau 1/40 Gutstunden
 
 = Saldo 1/40 Gutstunden


Info: Für die 1/40-Regelung ist eine kundenspezifische Programmierung notwendig