Genehmigungsverfahren und Berechtigungen: Unterschied zwischen den Versionen

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===Gliederungsmöglichkeiten des Personal===
===Gliederungsmöglichkeiten des Personal===
Damit der genehmigende Benutzer nur "sein" Personal sieht
Es gibt 2 Möglichkeiten, damit ein definierter Benutzer nur die Anträge seines Personals sieht:<span><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /></span>
 
====Pläne/Poolpläne====
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====Pläne/Poolpläne ====
Die Berechtigung zum Genehmigen/Stornieren wird pro Planungseinheit hinterlegt.
Die Berechtigung zum Genehmigen/Stornieren wird pro Planungseinheit hinterlegt.


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Die am Genehmigungsverfahren hinterlegten Berechtigungen, werden in die Rolle "DIENSTPLAN BEARBEITEN" aufgenommen.
Die am Genehmigungsverfahren hinterlegten Berechtigungen, werden in die Rolle "DIENSTPLAN BEARBEITEN" aufgenommen.


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====Genehmigergruppen====
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====Genehmigergruppen ====
Das Personal kann unabhängig zur Stamm-Planungseinheit nach Genehmiger frei gruppiert werden.
Das Personal kann unabhängig zur Stamm-Planungseinheit nach Genehmiger frei gruppiert werden.


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==Beispiel==
==Beispiel==


== Fußnoten ==
==Fußnoten==
<references />
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Version vom 9. Februar 2023, 12:58 Uhr


Die Berechtigungseinstellungen für Genehmigungsverfahren sind eine Programmfunktion, die es ermöglicht zu entscheiden, welche Benutzer für welche Personen in welchen Genehmigungsverfahren Anträge genehmigen oder genehmigte Anträge stornieren dürfen.

Es soll die Frage beantwortet werden:

Mit welchen Einstellungen darf welcher Benutzer für welches Personal Anträge aus welchen Genehmigungsverfahren genehmigen oder genehmigte Anträge stornieren?

Funktionsbeschreibung

Keine Einstellungen

Werden am Genehmigungsverfahren keine Einstellungen getroffen, dürfen nur Benutzer mit Supervisor-Berechtigung Anträge genehmigen oder stornieren.

Keine Einstellungen
Genehmigungsverfahren und Berechtigungen 1675930260714.png

Berechtigungen am Genehmigungsverfahren

Pro Genehmigungsverfahren können 2 Berechtigungen vergeben werden:

  • Berechtigung Genehmigen
    • Die Benutzer brauchen mindestens diese Berechtigung um Anträge zu genehmigen
  • Berechtigung Stornieren
    • Die Benutzer brauchen mindestens diese Berechtigung um Anträge zu stornieren
Einstellungen am Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren und Berechtigungen 1675937881315.png

Spezialfall Selbstbedienungsbenutzer

Ein Selbstbedienungsbenutzer funktioniert für das Genehmigungsverfahren grundsätzlich ganz normal.

Ein Selbstbedienungsbenutzer darf jedoch das mit dem Benutzer verknüpfte Personal nicht selbst genehmigen oder stornieren.

Ausnahmen

  • Der Benutzer hat die SUPERVISOR Berechtigung
  • Der Parameter "Benutzer darf sein Personal genehmigen" ist am Benutzer aktiviert [1]
Einstellungen am Benutzer
Parametrierung 1675421486908.png

Gliederungsmöglichkeiten des Personal

Es gibt 2 Möglichkeiten, damit ein definierter Benutzer nur die Anträge seines Personals sieht:

Pläne/Poolpläne

Die Berechtigung zum Genehmigen/Stornieren wird pro Planungseinheit hinterlegt.

Alle auf der Planungseinheit stammzugeteilten Mitarbeiter können genehmigt bzw. storniert werden.

Soll der Genehmiger selbst auch auf der Planungseinheit sichtbar sein, so wird dieser mittels Poolzuteilung auf die Planungseinheit zugeteilt.

Die am Genehmigungsverfahren hinterlegten Berechtigungen, werden in die Rolle "DIENSTPLAN BEARBEITEN" aufgenommen.

Berechtigungsvergabe
Rolle "Dienstplan Bearbeiten" Hinterlegung Benutzer
Genehmigungsverfahren und Berechtigungen 1675939026395.png Genehmigungsverfahren und Berechtigungen 1675940179886.png


Genehmigergruppen

Das Personal kann unabhängig zur Stamm-Planungseinheit nach Genehmiger frei gruppiert werden.

Die Berechtigung zum Genehmigen/Stornieren wird pro Genehmigergruppe hinterlegt.

Dazu wird eine eigene Berechtigungsrolle definiert, welche auf der Genehmigergruppe hinterlegt wird

Rolle für Genehmigergruppe
Genehmigungsverfahren und Berechtigungen 1675939529302.png

Parametrierungsrichtlinen

Beispiel

Fußnoten

  1. #8042 Einzelne Selbstbediener sollen sich selbst genehmigen können