1 Spezielle Zeitzuschläge

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*Feiertage: Hier werden die Zuschläge für Feiertage definiert.
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'''WICHTIG:'''
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*Ist für "Werktag Freitag" und "Werktag Samstag" nichts Spezielles definiert, so wird die Einstellung vom "Werktag" übernommen!<span><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><br /></span>
*Ist für "Werktag Freitag" und "Werktag Samstag" nichts Spezielles definiert, so wird die Einstellung vom "Werktag" übernommen!<span><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><span /><br /></span>
* Erst wenn für diese beiden speziellen Werktage etwas definiert ist, wird diese Einstellung herangezogen und nicht die Einstellung für den normalen Werktag!
* Erst wenn für diese beiden speziellen Werktage etwas definiert ist, wird diese Einstellung herangezogen und nicht die Einstellung für den normalen Werktag!
*Es ist hier nur möglich, ZEITZUSCHLÄGE zu definieren und nicht Überstundenwertigkeiten!
*Es ist hier nur möglich, ZEITZUSCHLÄGE zu definieren und nicht Überstundenwertigkeiten!
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===Zuschläge trotz Krankenstand rechnen===
===Zeitzuschläge trotz Krankenstand rechnen===


Damit die Zuschläge auch bei Eintragung eines Planungscodes mit dem Abrechnungsschema "Abwesend Krankheit" gerechnet wird, kann in der Parametergruppe '''"Steuerung Zeitzuschläge div. KV's"''' auf System folgender Parameter gesetzt werden:
Damit die Zuschläge auch bei Eintragung eines Planungscodes mit dem Abrechnungsschema "Abwesend Krankheit" gerechnet wird, kann in der Parametergruppe '''"Steuerung Zeitzuschläge div. KV's"''' auf System folgender Parameter gesetzt werden:

Version vom 14. Februar 2023, 17:45 Uhr

Mit den Speziellen Zeitzuschlägen können zu vordefinierten Uhrzeiten unterschiedliche Zeitzuschläge entstehen.

Diese können entweder in Zeit gutgeschrieben oder sofort ausgezahlt werden.

Diese werden für Abrechnungen aus speziellen Kollektivverträgen verwendet.

1.1 Spezielle Zeitzuschläge selbst definieren

Ab der Version 2018.22 gibt es die Möglichkeit, die Varianten für die speziellen Zeitzuschläge selber zu definieren. Die bisherigen Auswahlmöglichkeiten sind daher obsolet und sollten nicht mehr verwendet werden!

In der Gruppe "Abrechnung" gibt es einen neuen Parameter "Einstellungen Zeitzuschläge für spezielle KV's". Hier können definierte Zeitzuschläge hinterlegt werden:

SpezielleKVs Parameter.png

Hier können entweder die bereits vordefinierten Zeitzuschläge ausgewählt oder eigene definiert werden:

SpezielleKVs Einstellungen.png

Bei den Speziellen Zeitzuschlägen können nun die Zeitzuschläge für Werktag, Werktag Freitag, Werktag Samstag, Sonntag und Feiertag definiert werden.

  • Allgemein: Hier kann die Bezeichnung definiert werden: KUNDE + Zeiten und Zuschläge (z.B. Bäckerei: Wt 5-6 100%, Sa ab 12 50% ...)
  • Werktag: Hier werden die Zuschläge für Werktage definiert.
  • Werktag Freitag: Hier werden die Zuschläge für Freitage definiert. Ist hier nichts eingegeben, dann werden am Freitag die Zuschläge vom Werktag berechnet.
  • Werktag Samstag: Hier werden die Zuschläge für Samstage definiert. Ist hier nichts eingegeben, dann werden am Samstag die Zuschläge vom Werktag berechnet.
  • Sonntag: Hier werden die Zuschläge für Sonntage definiert.
  • Feiertage: Hier werden die Zuschläge für Feiertage definiert.


WICHTIG:

  • Ist für "Werktag Freitag" und "Werktag Samstag" nichts Spezielles definiert, so wird die Einstellung vom "Werktag" übernommen!
  • Erst wenn für diese beiden speziellen Werktage etwas definiert ist, wird diese Einstellung herangezogen und nicht die Einstellung für den normalen Werktag!
  • Es ist hier nur möglich, ZEITZUSCHLÄGE zu definieren und nicht Überstundenwertigkeiten!
  • Es können bei diesem Parameter auch bereits bestehende "programmierte" Zeitzuschlagsvarianten ausgewählt werden.

1.2 Berechnung

Die Zeitzuschläge werden standardmäßig für jedes Abrechnungsschema berechnet.

Bei Planungscodes, welche z.B. das Schema "Arbeitszeit durch Überstunde gutschreiben 200%" verwenden, werden daher die Zeitzuschläge zusätzlich dazu gerechnet.

Es kann in den Systemeinstellungen mithilfe der Schemaspezifikationen ein eigenes Schema ohne Zeitzuschläge angelegt werden.

OhneKVHandel.PNG

1.2.1 Behandlung Ende Durchrechnungszeitraum

Standardmäßig werden Stunden, für die ein Zeitzuschlag anfällt, am Ende des Durchrechnungszeitraums nicht nochmals aufgewertet.

Alle Stunden, welche bereits einen Zeitzuschlag erhalten haben, werden am Ende des DRZ als Mehrstunde ohne Zuschlag bewertet und stehen im Konto D100.

Beispiel mit Minusausgleich:

Vormonat: -10 Stunden
Plus/Minus DRZ:  - 16 Mehrstunden 
         davon sind 10 Stunden am Sonntag mit einem Zeitzuschlag von 100% -> die 10 Stunden kommen in das Konto D100 (da sie nicht mehr aufgewertet werden           dürfen) und die übrigen 6 Stunden kommen ins Konto D100, um das Minus auszugleichen
D100%: 16 Stunden.

Sollen die Stunden trotz speziellem Zeitzuschlag am Ende des DRZ nochmal aufgewertet werden, so in den Systemeinstellungen unter "Steuerung Zeitzuschläge div. KV's" der Parameter "Zeitzuschläge aufwerten" auf JA gesetzt werden.

Zeitzuschläge Ende DRZ aufwerten
SpezZeit2.png

1.2.2 Automatische Auszahlung

Standardmäßig werden die Zeitzuschläge immer in Zeit gutgeschrieben.

Es kann eingestellt werden, dass die Zuschläge automatisch ausgezahlt werden.

In der Parametergruppe "Steuerung Zeitzuschläge div. KV's" kann die Auszahlung pro Zeitzuschlag individuell eingestellt werden.

Zeitzuschläge automatisch auszahlen
ZZ Auszahlen.png

1.2.3 Zeitzuschläge trotz Krankenstand rechnen

Damit die Zuschläge auch bei Eintragung eines Planungscodes mit dem Abrechnungsschema "Abwesend Krankheit" gerechnet wird, kann in der Parametergruppe "Steuerung Zeitzuschläge div. KV's" auf System folgender Parameter gesetzt werden:

Zeitzuschläge bei Abwesend Krankheit
SpezZeit3.png

1.2.4 Konten für Zeitzuschläge

1.3 Gebuchte Zeitzuschläge

1.4 Vordefinierte Varianten für Spezielle Zeitzuschläge

Folgende vordefinierte Zeitzuschläge für spezielle KV's stehen zur Verfügung und können ausgewählt werden:

Vordefinierte Varianten
Spezielle Zeitzuschläge 1676389279956.png

1.4.1 1) Wt 18:30-20:00 = 30%, Sa 13:00-20:00 = 30%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 30%
  • am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 30%

1.4.2 2) Wt 18:30-20:00 = 30%, Sa 13:00-20:00 = 50%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 30%
  • am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 50%

1.4.3 3) Wt 18:30-20:00 = 50%, Sa 13:00-20:00 = 50%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 50%
  • am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 50%

1.4.4 4) Wt 18:30-20:00 = 50%, Sa 13:00-20:00 = 70%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 50%
  • am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 70%

1.4.5 5) Wt 00:00-05:00 = 50%, So/Ft =50%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 00:00 und 05:00: 50%
  • am Sonn- und Feiertag zwischen 00:00 und 24:00: 50%

1.4.6 6) Überst. So. 250%, Ft. 200%, Ft+So. 300%

Diese Variante wurde speziell für Mondi Frantschach entwickelt (KV Papier)

Bei Überstunden entstehen folgende Zuschläge:

  • Am Sonntag (u. Ersatzruhetag): 250%
  • Am Feiertag Montag - Samstag: 200%
  • Am Feiertag am Sonntag: 300%

Diese Variante unterscheidet sich von den anderen dadurch, dass es sich hierbei wirklich um die Überstundenbewertungen handelt und nicht nur um die Zeitzuschläge! Hier werden die Wertigkeiten der Überstunden (bei Auszahlung oder Bewertung) definiert. Die Zuschläge entstehen erst durch die Verwendung eines Überstunden-Schemas und nicht durch die Arbeitszeit selbst, wie bei den anderen Varianten.

1.4.7 7) So/Ft = 50%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Sonn- und Feiertag zwischen 00:00 und 24:00: 50%

1.4.8 8) Wt 20:00-04:00 = 75%, 04:00-06:00 = 50%

Diese Vergütung wird speziell im KV Bäcker benötigt

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 20:00 und 04:00: 75%
  • am Werktag zwischen 04:00 und 06:00: 50%

1.4.9 9) Wt 18:30-20:00 = 70%, Sa 13:00-20:00 = 50%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 70% Zuschlag
  • am Samstag zwischen 13:00 und 20:00: 50% Zuschlag

1.4.10 10) Wt 06:00-07:00 = 50%, Fr 18:00-20:00 = 50%, Sa 18:00 = 100%"

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • Montag bis Freitag 20:00 Uhr – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
  • Freitag 18:00 Uhr - 20:00 Uhr: 50% Zuschlag
  • Samstag 18:00 Uhr – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
  • Sonntag 00:00 - Montag 06:00 Uhr 100% Zuschlag
  • Montag bis Samstag von 06:00 – 07:00 Uhr: 50% Zuschlag
  • bei Krankenstand werden Zeitzuschläge auch gewährt (sollte geplanter Dienst in einen Zeitbereich fallen)

1.4.11 11) Wt: 06:00-07:00 = 50%, Fr 18:00-20:00 = 50%, Sa 07:00-18:00 = 33%, 18:00 = 100%"

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • Montag bis Freitag 20:00 Uhr – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
  • Freitag 18:00 Uhr - 20:00 Uhr: 50% Zuschlag
  • Samstag 07:00 Uhr - 18:00 Uhr: 33% Zuschlag
  • Samstag 18:00 Uhr – 06:00 Uhr: 100% Zuschlag
  • Sonntag 00:00 - Montag 06:00 Uhr 100% Zuschlag
  • Montag bis Samstag von 06:00 – 07:00 Uhr: 50% Zuschlag
  • bei Krankenstand werden Zeitzuschläge auch gewährt (sollte geplanter Dienst in einen Zeitbereich fallen)

1.4.12 12) Wt 06:00-07:30/18:30-20:00 50%, Sa 12:00-20:00 75%, tägl 20:00-06:00 100%

Speziell für KV Pharmazeuten (Lagezuschlag)

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • Montag bis Freitag: 06:00 - 07:30 und 18:30 - 20:00: 50% Zuschlag
  • Samstag: 12:00 - 18:00: 75% Zuschlag
  • täglich: 20:00 - 06:00: 100% Zuschlag

1.4.13 13) Wt 19:00-20:00 50%, Sa 12:00-20:00 50%

Speziell für KV Pharmazeutisch kaufmännische Assistenten (Lagezuschlag)

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • Montag bis Freitag: 19:00 - 20:00: 50% Zuschlag
  • Samstag: 12:00 - 20:00: 50% Zuschlag

1.4.14 14) Wt 19:00-20:00 = 50%, Sa 12:00-20:00 = 50%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 19:00 und 20:00: 50%
  • am Samstag zwischen 12:00 und 20:00: 50%

1.4.15 15) Wt 18:30-20:00 = 70%, Sa 13:00-18:00 = 70%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 70%
  • am Samstag zwischen 13:00 und 18:00: 70%

1.4.16 16) Wt 18:30-20:00 = 70%, Sa 13:00-18:00 = 50%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 70%
  • am Samstag zwischen 13:00 und 18:00: 50%

1.4.17 17) Wt 18:30-20:00 = 30%, 20:00-04:00 = 100%, Sa 13:00-18:00 = 30%, ab 18:00 = 100%, Ft = 100%

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge:

  • am Werktag zwischen 18:30 und 20:00: 30%
  • am Werktag zwischen 20:00 und 04:00: 100%
  • am Samstag zwischen 13:00 und 18:00: 30%
  • am Feiertag: 100%

1.4.18 18) Wt 18:30-20:00 70% (Üstd. 170%), Sa 13:00-18:00 50% (Üstd. 170%), Sa 18:00-20:00 ~% (Üstd. 200%)

Bei geplanter oder ungeplanter Leistung entstehen folgende Zeitzuschläge, wenn die Zeit nicht als Tages-/Wochenüberstunde markiert wurde:Tabelle zeitzuschläge.PNG

Wenn bei geplanter oder ungeplanter Leistung Tages-/Wochenüberstunden entstehen, so werden sie mit folgender Wertigkeit berechnet: (Achtung: es entstehen keine Zeitzuschläge, da beim Schema der Parameter "ohne Zeitzuschläge für spezielle KV´s" gesetzt ist)

Tabelle überstundenwertigkeit.PNGEs gibt hierfür eigene Konten (Zeitguthaben 170%). Eine Auszahlung aus diesem Konto wurde bisher nicht benötigt, ist evtl. eine zukünftige Anforderung.

Zeitguthaben170.PNG