Warnungen für fehlendes Wochenzeitmodell: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei [[Sollstundenberechnung Rahmenplan|Sollberechnung laut Rahmenplan]] muss zwingend ein [[Wochenzeitmodell_aus_Muster_übernehmen|Wochenzeitmodell]] hinterlegt sein, sonst hat der Mitarbeiter keine Sollstunden.  
Bei [[Sollstundenberechnung im 7Up/Rahmenplan|Sollberechnung laut Rahmenplan]] muss zwingend ein [[Wochenzeitmodell_aus_Muster_übernehmen|Wochenzeitmodell]] hinterlegt sein, sonst hat der Mitarbeiter keine Sollstunden.  


Wechselt der Mitarbeiter das Beschäftigungsausmaß, so ist auch sein Wochenzeitmodell anzupassen.   
Wechselt der Mitarbeiter das Beschäftigungsausmaß, so ist auch sein Wochenzeitmodell anzupassen.   

Aktuelle Version vom 31. Mai 2023, 08:48 Uhr

Bei Sollberechnung laut Rahmenplan muss zwingend ein Wochenzeitmodell hinterlegt sein, sonst hat der Mitarbeiter keine Sollstunden.

Wechselt der Mitarbeiter das Beschäftigungsausmaß, so ist auch sein Wochenzeitmodell anzupassen.


Um in diesen beiden Fällen Fehler in den Stammdaten zu vermeiden, gibt es nun zwei neue Warnmeldungen.

Der verantwortliche Benutzer muss die Stammdaten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.


Fehlendes Wochenzeitmodell

Ist bei Mitarbeitern der Parameter "Rahmenplan" zur Sollberechnung hinterlegt, wird geprüft, ob ein Wochenzeitmodell hinterlegt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, erscheint folgende Warnung:

Rahmenplan ohne hinterlegtem Wochenzeitmodell
1630563963036.png

Fehlende Änderung vom Wochenzeitmodell

Wechselt ein Mitarbeiter mit Wochenzeitmodell das Beschäftigungsausmaß, so erhält er folgende Warnung, falls sich sein Wochenzeitmodell nicht auch mit gleichem Datum ändert:

Wechsel Beschäftigungsausmaß mit Wochenzeitmodell
1630563976295.png

Diese Meldung bekommt man auch für Mitarbeiter, mit Rahmenplan = NEIN, bei denen die Sollstunden laut Parametern (Soll aliquot, Soll direkt, fixes Monatssoll, ...) berechnet werden, denn auch bei diesen Mitarbeitern ist es sehr wahrscheinlich, dass sich das Wochenzeitmodell ändern sollte, wenn sich das Beschäftigungsausmaß ändert.

In Einzelfällen kann das natürlich nicht der Fall sein (wenn z. B. das Wochenzeitmodell nicht zur Verplanung der gesamten Sollarbeitszeit dient), dann kann diese Meldung als Hinweis gesehen und ignoriert werden.

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