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Version vom 2. Juli 2012, 14:37 Uhr
Wenn ein Dienstnehmer regelmäßig zu einer Überstundenleistung herangezogen wird, kann zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber eine sogenannte Mehrdienstleistungspauschale vereinbart werden. Diese Mehrdienstleistungspauschale deckt die regelmäßig zu erbringenden Überstunden ab und wird als fixer Gehaltsbestandteil monatlich zur Auszahlung gebracht. Dabei ist es unrelevant, ob der Mitarbeiter die vereinbarte Überstundenhöhe tatsächlich erbringt oder nicht.
Wozu dient die Mehrdienstleistungspauschale?
- Spitzen abpuffern
- Organisatorische Vereinfachung
- Mitarbeitermotivation durch Bonus
Umsetzung in ALEX®
Parameterisierung
Die Eigenschaft "Mehrdienstleistungspauschale in Stunden" (Gruppe "Tarifvertrag") wird in den Personalstammdaten mit dem monatlichen Stundenausmaß gefüllt.
Abbildung im Dienstplan
Bei allen Beispielen handelt es sich um eine Vollzeitkraft mit einer Wochenstundenverpflichtung von 40 Stunden pro Woche. Mehrleistungen werden mit Wertigkeit 1:1,5 vergütet.
Grundlagen
In Höhe der Mehrdienstleistungspauschale wird das Plus nicht saldiert oder ausbezahlt. Werden mehr Überstunden geleistet, als mit der Mehrdienstleistungspauschale vereinbart, kommen die überschreitenden Überstunden normal zur Vergütung (Abbildung: Beispiel 1).
Die Stunden, die in die Mehrdienstleistungspauschale laufen, sind im Konto "drz ÜStd in Pauschale" (ÜMDLP) dokumentiert (Abbildung: alle Beispiele).
Besonderheiten
monatliche Minderleistung
Durch die Mehrdienstleistungspauschale kann kein Minus entstehen (Abbildung: Beispiel 2), das heißt, wenn die Mehrdienstleistungspauschale nicht erreicht wird, hat das keine negative Auswirkung für den Mitarbeiter.
Dies wirkt sich zum Beispiel in einem typischen Urlaubsmonat (Juli oder August) aus. Obwohl sich der Mitarbeiter 3 Wochen auf Urlaub befindet, erhält er trotzdem die vereinbarte Mehrdienstleistungspauschale in voller Höhe bezahlt. Wird daher die Überstundenanzahl laut Mehrdienstleistungspauschale in einem Monat nicht geleistet, führt dies nicht zur Kürzung der Mehrdienstleistungspauschale.
Erreicht der Mitarbeiter jedoch nicht einmal die erforderliche Monatssollverpflichtung, wird das dadurch entstandene Minus natürlich saldiert (Abbildung: Beispiel 3).
Zeitausgleich und Minusstundenausgleich
Vor dem Abschöpfen der Mehrdienstleistungspauschale wird ein eventuell eingetragener Zeitausgleich (Abbildung: Beispiel 4) in Abzug gebracht und der Minusstundenausgleich (Abbildung: Beispiel 5) durchgeführt. Nur vom verbleibenden Plus wird die Mehrdienstleistungspauschale abgezogen.
Vormonatssaldo
Die Mehrdienstleistungspauschale wird immer monatlich betrachtet und daher nicht auf einen positiven Vormonatssaldo angerechnet (Abbildung: Beispiel 6).
Bewertung außerhalb der Mehrdienstleistungspauschale
Falls Überstunden bereits am Tag über einen Planungscode mit Abrechnungsschema "fix auszahlen" (Abbildung: Beispiel 7) oder "fix bewerten" (Abbildung: Beispiel 8) belegt werden, hat das keine Auswirkung auf die Mehrdienstleistungspauschale, da diese Stunden mit dem Planungscode aus der Monatsabrechnung herausgenommen wurden.
Minusstundenausgleich im Detail
siehe Mehrdienstleistungspauschale und Minusausgleich im Detail
Mehrmonatiger Durchrechnungszeitraum
siehe Mehrdienstleistungspauschale im Durchrechnungszeitraum