Pflegefreistellung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Zubuchung'''===
===Zubuchung===
Ob die Zubuchung Vollzeit direkt bei der Anspruchsart hinterlegt wird, oder mittels eine Staffelung verwaltet wird muss je nach Kunde entschieden werden.
Ob die Zubuchung Vollzeit direkt bei der Anspruchsart hinterlegt wird, oder mittels eine Staffelung verwaltet wird muss je nach Kunde entschieden werden.
Falls in einer Datenbank unterschiedliche Wochen-Normalarbeitszeiten hinterlegt sind, muss die Hinterlegung über die Staffelungen eingestellt werden.
Falls in einer Datenbank unterschiedliche Wochen-Normalarbeitszeiten hinterlegt sind, muss die Hinterlegung über die Staffelungen eingestellt werden.
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[[Bild:Anspruchsart_PF_Staffelung.PNG|500px]]
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===Aliquotierungsart===
Sollte mit "Restaliquotierung" hinterlegt werden, da ein bereits konsumierter Pflegefreistellungsanspruch als konsumiert gilt und dem Mitarbeiter durch einen Beschäftigungsausmaßwechsel der Pflegefreistellungsanspruch nicht rückwirkend negativ werden darf.
'''Beispiel Restaliquotierung (bevorzugte Variante!)'''
Zubuchungstag: 01.01.2015
Anspruch: 40 Stunden
  01.01.2015 - 30.06.2015: 100%
  01.07.2015 - 31.12.2015: 50%
Restanspruch am 30.06.2015: 40 Stunden
Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 20 Stunden
Restanspruch mit 30.06.2015: 20 Stunden
Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 10 Stunden
Restanspruch mit 30.06.2015: 0 Stunden
Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 0 Stunden
'''Beispiel Jahresaliquotierung'''
Zubuchungstag: 01.01.2015
Anspruch: 40 Stunden
  01.01.2015 - 30.06.2015: 100%
  01.07.2015 - 31.12.2015: 50%
Berechnung
  Jänner - Juni  =  181 Tage
  Juli - Dezember =  184 Tage
  (40 x 100%)  40 h/ 365 * 181 =  19,83
  (40 x 50%)  20 h / 365 * 184 =  10,08
  PU-Anspruch = 29,91 Stunden
--> hätte der Mitarbeiter nun schon vor Juli die ihm zustehenden 40 Stunden Pflegefreistellung konsumiert, so wäre er nun im Restanspruch auf -10,09 Stunden --> das darf nicht sein!


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
[[Abwesenheitsberechnung]]
[[Abwesenheitsberechnung]]

Version vom 27. Juni 2016, 16:49 Uhr

Bei der Pflegefreistellung handelt es sich um eine bezahlte anrechenbare Abwesenheit, die einem gesetzlichen Jahresanspruch zu Grunde liegt und in Österreich im § 16 des Urlaubsgesetzes geregelt ist.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Ist in Österreich der Arbeitnehmer nach Antritt des Arbeitsverhältnisses an der Arbeitsleistung

  1. wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen oder
  2. wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) infolge Ausfalles einer Person, die das Kind ständig betreut hat oder
  3. wegen der Begleitung eines erkrankten Kindes bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt

nachweislich verhindert, so hat er Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Höchstausmaß seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres.

Darüber hinaus besteht Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung im Höchstausmaß einer weiteren regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn:

  • der Anspruch der ersten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit verbraucht ist
  • das erkrankte Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat
  • für diesen Zeitraum der Dienstverhinderung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Dienstverhinderung aus wichtigen in seiner Person gelegenen Gründen auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsvertrages zusteht.

Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung erschöpft, kann darüber hinaus Urlaub ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber angetreten werden.

Die Pflegefreistellung kann bei Bedarf tageweise, aber auch nur stundenweise in Anspruch genommen werden

Umsetzung in ALEX®

Einstellungen

Config-File

"modelPlugins": 
{ "1": "Bfx.Alex.CaretimeEntitlement.Model.dll"
}

Anspruchsart Pflegefreistellung

Damit die Anspruchsberechnung korrekt funktioniert muss eine eigene Anspruchsart angelegt werden. Standardmäßig sind folgende Einstellungen zu treffen:

Anspruchsart PF Allgemein.PNG

Anspruchsart PF Berechnung.PNG

Anspruchsart PF Erweitert.PNG


Zubuchung

Ob die Zubuchung Vollzeit direkt bei der Anspruchsart hinterlegt wird, oder mittels eine Staffelung verwaltet wird muss je nach Kunde entschieden werden. Falls in einer Datenbank unterschiedliche Wochen-Normalarbeitszeiten hinterlegt sind, muss die Hinterlegung über die Staffelungen eingestellt werden.

Beispiel:

Anspruchsart PF Staffelung.PNG


Aliquotierungsart

Sollte mit "Restaliquotierung" hinterlegt werden, da ein bereits konsumierter Pflegefreistellungsanspruch als konsumiert gilt und dem Mitarbeiter durch einen Beschäftigungsausmaßwechsel der Pflegefreistellungsanspruch nicht rückwirkend negativ werden darf.

Beispiel Restaliquotierung (bevorzugte Variante!)

Zubuchungstag: 01.01.2015
Anspruch: 40 Stunden
 01.01.2015 - 30.06.2015: 100%
 01.07.2015 - 31.12.2015: 50%
Restanspruch am 30.06.2015: 40 Stunden
Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 20 Stunden
Restanspruch mit 30.06.2015: 20 Stunden
Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 10 Stunden 
Restanspruch mit 30.06.2015: 0 Stunden
Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 0 Stunden 

Beispiel Jahresaliquotierung

Zubuchungstag: 01.01.2015
Anspruch: 40 Stunden
 01.01.2015 - 30.06.2015: 100%
 01.07.2015 - 31.12.2015: 50%
Berechnung
 Jänner - Juni   =  181 Tage
 Juli - Dezember =  184 Tage
 (40 x 100%)  40 h/ 365 * 181 =  19,83
 (40 x 50%)  20 h / 365 * 184 =  10,08
 PU-Anspruch = 29,91 Stunden
--> hätte der Mitarbeiter nun schon vor Juli die ihm zustehenden 40 Stunden Pflegefreistellung konsumiert, so wäre er nun im Restanspruch auf -10,09 Stunden --> das darf nicht sein!

Siehe auch

Abwesenheitsberechnung