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Version vom 28. Juni 2016, 08:53 Uhr
Bei der Pflegefreistellung handelt es sich um eine bezahlte anrechenbare Abwesenheit, die einem gesetzlichen Jahresanspruch zu Grunde liegt und in Österreich im § 16 des Urlaubsgesetzes geregelt ist.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Ist in Österreich der Arbeitnehmer nach Antritt des Arbeitsverhältnisses an der Arbeitsleistung
- wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden, erkrankten, nahen Angehörigen oder
- wegen der notwendigen Betreuung seines Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) infolge Ausfalles einer Person, die das Kind ständig betreut hat oder
- wegen der Begleitung eines erkrankten Kindes bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt
nachweislich verhindert, so hat er Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Höchstausmaß seiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres.
Darüber hinaus besteht Anspruch auf erweiterte Pflegefreistellung im Höchstausmaß einer weiteren regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitsjahres, wenn:
- der Anspruch der ersten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit verbraucht ist
- das erkrankte Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht überschritten hat
- für diesen Zeitraum der Dienstverhinderung kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Dienstverhinderung aus wichtigen in seiner Person gelegenen Gründen auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsvertrages zusteht.
Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung erschöpft, kann darüber hinaus Urlaub ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber angetreten werden.
Die Pflegefreistellung kann bei Bedarf tageweise, aber auch nur stundenweise in Anspruch genommen werden
Anspruchsverwaltung in ALEX®
Ab Version XXXXX verfügbar
Einstellungen
Config-File
"modelPlugins": { "1": "Bfx.Alex.CaretimeEntitlement.Model.dll" }
Anspruchsart Pflegefreistellung
Damit die Anspruchsberechnung korrekt funktioniert muss eine eigene Anspruchsart angelegt werden. Standardmäßig sind folgende Einstellungen zu treffen:
Zubuchung
Ob die Zubuchung Vollzeit direkt bei der Anspruchsart hinterlegt wird, oder mittels eine Staffelung verwaltet wird muss je nach Kunde entschieden werden. Falls in einer Datenbank unterschiedliche Wochen-Normalarbeitszeiten hinterlegt sind, muss die Hinterlegung über die Staffelungen eingestellt werden.
Beispiel:
Aliquotierungsart
Sollte mit "Restaliquotierung" hinterlegt werden, da ein bereits konsumierter Pflegefreistellungsanspruch als konsumiert gilt und dem Mitarbeiter durch einen Beschäftigungsausmaßwechsel der Pflegefreistellungsanspruch nicht rückwirkend negativ werden darf.
Beispiel Restaliquotierung (bevorzugte Variante!)
Zubuchungstag: 01.01.2015 Anspruch: 40 Stunden 01.01.2015 - 30.06.2015: 100% 01.07.2015 - 31.12.2015: 50% Bsp 1) Restanspruch am 30.06.2015: 40 Stunden Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 20 Stunden Bsp 2) Restanspruch mit 30.06.2015: 20 Stunden Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 10 Stunden Bsp 3) Restanspruch mit 30.06.2015: 0 Stunden Aliquotierter Rest mit 01.07.2015: 0 Stunden
Beispiel Jahresaliquotierung
Zubuchungstag: 01.01.2015 Anspruch: 40 Stunden 01.01.2015 - 30.06.2015: 100% 01.07.2015 - 31.12.2015: 50% Berechnung Jänner - Juni = 181 Tage Juli - Dezember = 184 Tage (40 x 100%) 40 h/ 365 * 181 = 19,83 (40 x 50%) 20 h / 365 * 184 = 10,08 PU-Anspruch = 29,91 Stunden --> hätte der Mitarbeiter nun schon vor Juli die ihm zustehenden 40 Stunden Pflegefreistellung konsumiert, so wäre er nun im Restanspruch auf -10,09 Stunden --> das darf nicht sein!
Austritt ignorieren
Egal wann der Mitarbeiter ein- oder austritt, er hat immer Anspruch auf das gesamte Ausmaß der Pflegefreistellung. Daher müssen die Parameter "keine Aliquotierung nach Beschäftigungstagen" und "Austritt für Aliq. ignorieren" gesetzt werden
Planungscode
Beim Planungscode "Pflegefreistellung" muss der Parameter "Konsum für Pflegefreistellung" gesetzt werden: