Schwerarbeitsverordnung (7up): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Ausfallprinzip wird nur bei der monatlichen Betrachtung gemacht, nicht jedoch beim Monatsschnitt!
Das Ausfallprinzip wird nur bei der monatlichen Betrachtung gemacht, nicht jedoch beim Monatsschnitt!


Parameter:
===Parameter und Konten===
 
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Folgende Konten werden befüllt:
Folgende Konten werden befüllt:
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* Z1: erfüllt durch Ausfallsprinzip wird nur befüllt, wenn die Ziffer nur durch das Ausfallsprinzip erfüllt ist
* Z1: erfüllt durch Ausfallsprinzip wird nur befüllt, wenn die Ziffer nur durch das Ausfallsprinzip erfüllt ist
* Z1: erfüllt: Ziffer 1 ist erfüllt entweder pro Monat, durch das Ausfallsprinzip oder durch den Monatsschnitt
* Z1: erfüllt: Ziffer 1 ist erfüllt entweder pro Monat, durch das Ausfallsprinzip oder durch den Monatsschnitt
 
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==Ziffer 4: Schwere körperliche Arbeit==
==Ziffer 4: Schwere körperliche Arbeit==

Version vom 29. Juni 2017, 11:17 Uhr

Ab der Version 2015.0.3.63 kann die Erfüllung der Ziffern 1, 4 und 5 in ALEX geprüft werden.

Grundsätzlich wird die Schwerarbeitsverordnung nur Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr und Männern ab dem vollendeten 40. Lebensjahr geprüft.

Ziffer 1: Schicht- oder Wechseldienst

Bei Z 1 ist die Voraussetzung, dass Schicht- oder Wechseldienst im Ausmaß von mindestens 6 Std. zwischen 22:00 und 06:00 an mindestens 6 Arbeitstagen im Kalendermonat geleistet werden. Dabei müssen die 6 Stunden NICHT zusammenhängend gearbeitet werden und die Dienstart (Nachtdienst, Rufbereitschaft, etc.) ist nicht relevant.

Monatsschnitt

Werden die 6 Arbeitstage nicht im Kalendermonat erreicht, so wird folgende Prüfung angestoßen:

  • mind. 6 Arbeitstage im Kalendermonat ODER
  • im Durchschnitt von 2 Monaten mindestens 12 Arbeitstage ODER
  • im Durchschnitt von 3 Monaten mindestens 18 Arbeitstage ODER
  • im Durchschnitt von 4 Monaten mindestens 24 Arbeitstage ODER
  • im Durchschnitt von 5 Monaten mindestens 30 Arbeitstage ODER
  • im Durchschnitt von 6 Monaten mindestens 36 Arbeitstage

Wird die Ziffer1 durch diesen Monatsschnitt erfüllt, so wird das Konto "* Z1: erfüllt durch Monatsschnitt" befüllt. WICHTIG: für die Monatsschnittbetrachtung werden derzeit nur LEISTUNGSTAGE betrachtet. Auch wenn der Parameter "Z1: Ausfallprinzip für Abwesenheitstage prüfen" gesetzt ist, werden hier die Abwesenheiten nicht mitgerechnet.

Ausfallsprinzip für Abwesenheitstage

Ist dieser Parameter gesetzt, so wird eine spezielle Ausfallsberechnung angestoßen. Dabei werden alle ganztägige Abwesenheiten gewichtet und anteilsmäßig zu den Nachtarbeitstagen hinzugerechnet.

( Anzahl der Nachtarbeitstage im Monat / Beschäftigungstage im Monat ) * Nachtarbeitstage

Beispiel:

Mitarbeiter tritt am 5. April ein und leistet 4 Nachtarbeitstage
7 Kranktage im April
Berechnung:
           ( 4 / 26 ) * 7 = 1 Tag
1 Nachtarbeitstag würde durch das Ausfallsprinzip zusätzlich angerechnet werden. 
Da der Mitarbeiter auch mit dem Ausfallprinzip nur 5 Nachtarbeitstage hat, ist in diesem Monat die Ziffer 1 nicht erfüllt.


Das Ausfallprinzip wird nur bei der monatlichen Betrachtung gemacht, nicht jedoch beim Monatsschnitt!

Parameter und Konten

Folgende Konten werden befüllt:

  • Z1: Nachtarbeitsstunden: Anzahl der Nachtarbeitsstunden
  • Z1: Nachtarbeitstage: Anzahl der Tage, an denen die Nachtarbeitsstunden >= 6 Stunden betragen
  • Z1: erfüllt durch Monatsschnitt: wird nur befüllt, wenn die Ziffer nur durch die Rückbetrachtung der Monate (max. 6) erfüllt ist
  • Z1: erfüllt durch Ausfallsprinzip wird nur befüllt, wenn die Ziffer nur durch das Ausfallsprinzip erfüllt ist
  • Z1: erfüllt: Ziffer 1 ist erfüllt entweder pro Monat, durch das Ausfallsprinzip oder durch den Monatsschnitt


SAV Ziffer1.PNG

Ziffer 4: Schwere körperliche Arbeit

Ziffer 4 gilt als erfüllt, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die bei Männern einen Arbeitskilokalorienverbrauch von mindestens 2.000 kcal und bei Frauen von mindestens 1.400 kcal bedingt. Zur Unterstützung bei der Beurteilung dieser Form der Schwerarbeit wurde durch ein Expertengremium eine Berufsliste erstellt. Bei Ausübung eines der in der Berufsliste enthaltenen Berufe ist vom Vorliegen von Schwerarbeit auszugehen, wobei einige Berufe nur bei Frauen als Schwerarbeit gelten, nicht aber bei Männern.

Diese Einstellungen müssen pro Berufsgruppe in ALEX definiert werden:

Hier sind folgende Einstellungsmöglichkeiten vorhanden:

SAV Ziffer4.PNG


  • Körperliche Schwerarbeit für Frauen: Auf ja setzen, wenn für diese Berufsgruppen für Frauen die Ziffer erfüllt ist
  • Körperliche Schwerarbeit für Männer: Auf ja setzen, wenn für diese Berufsgruppen für Männer die Ziffer erfüllt ist
  • Teilzeitkräfte melden: Auf ja setzen, wenn auch Teilzeitkräfte gemeldet werden sollen
  • Ausfallprinzip prüfen: Auf ja setzen, wenn für die Ziffer 4 auch das Ausfallprinzip angewendet werden soll

Ziffer 5: Berufsbedingte Pflege

Schwerarbeit nach Ziffer 5 liegt vor wenn

  • bei Pflege im Rahmen einer Berufstätigkeit von einer dazu ausgebildeten Person (z.B Krankenschwester, Krankenpfleger, usw.) UND
  • für Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf

Wesentlich ist, dass es sich bei den Gepflegten um Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf handelt. Normale Krankenhauspatienten erfüllen diese Voraussetzungen nicht!

Diese Einstellungen müssen also pro Berufsgruppe oder pro Planungseinheit (z.B. Hospizstation) getroffen werden.

Hier sind folgende Einstellungsmöglichkeiten vorhanden:

SAV Ziffer5.PNG

Altersgrenze

Grundsätzlich wird die Schwerarbeitsverordnung nur Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr und Männern ab dem vollendeten 40. Lebensjahr geprüft. Soll die Altersgrenze für einzelne Berufsgruppen etc. nicht geprüft werden, so kann der Parameter "Altersgrenze ignorieren" gesetzt werden:

SAV Altersgrenze.PNG