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Ab Version 2017.18 gilt eine neue Logik für [[Mutterschutzgesetz/Karenzierung|Mutterschutz]] : | Ab Version 2017.18 gilt eine neue Logik für [[Mutterschutzgesetz/Karenzierung|Mutterschutz]] : | ||
*'''Stammplanungseinheit''': Während dem Mutterschutz wird dem Mitarbeiter eine Planungseinheit "Mutterschutz" zugewiesen. Diese Planungseinheit wird weder in der Suchmaske für Planungseinheiten noch für Monatspläne angezeigt und dient rein technischen Zwecken. | *'''Stammplanungseinheit''': Während dem Mutterschutz wird dem Mitarbeiter eine Planungseinheit "Mutterschutz" zugewiesen. Diese Planungseinheit wird weder in der Suchmaske für Planungseinheiten noch für Monatspläne angezeigt und dient rein technischen Zwecken. | ||
*'''Urlaubszubuchung''': Fällt der Beginn eines neuen Urlaubsanspruchsjahres in den Mutterschutz, so wird nun auch während dem Mutterschutz eine neue Urlaubszubuchung berechnet, bisher war dies nicht der Fall. | *'''Urlaubszubuchung''': Fällt der Beginn eines neuen Urlaubsanspruchsjahres in den Mutterschutz, so wird nun auch während dem Mutterschutz eine neue Urlaubszubuchung berechnet, bisher war dies nicht der Fall. | ||
Diese neue Regelung gilt nur für Mutterschutz-Einträge, welche ab der Version 2017.18 in den Stammdaten des Mitarbeiters erfasst werden. Alte Einträge verhalten sich immer noch wie bisher. | |||
Version vom 14. Juli 2017, 08:01 Uhr
Ab Version 2017.18 gilt eine neue Logik für Mutterschutz :
- Stammplanungseinheit: Während dem Mutterschutz wird dem Mitarbeiter eine Planungseinheit "Mutterschutz" zugewiesen. Diese Planungseinheit wird weder in der Suchmaske für Planungseinheiten noch für Monatspläne angezeigt und dient rein technischen Zwecken.
- Urlaubszubuchung: Fällt der Beginn eines neuen Urlaubsanspruchsjahres in den Mutterschutz, so wird nun auch während dem Mutterschutz eine neue Urlaubszubuchung berechnet, bisher war dies nicht der Fall.
Diese neue Regelung gilt nur für Mutterschutz-Einträge, welche ab der Version 2017.18 in den Stammdaten des Mitarbeiters erfasst werden. Alte Einträge verhalten sich immer noch wie bisher.
Eine genaue Beschreibung finden Sie unter Mutterschutzgesetz/Karenzierung.