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Für jeden Mitarbeiter, der eine Wunschplanung erfassen darf, muss ein entsprechender Wunschplanungsbenutzer erstellt werden. Die Anlage eines solchen Benutzers ist über den Personalstamm möglich: | |||
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Hat der Mitarbeiter bereits einen bestehenden Selbstbedienungsbenutzer, muss die Berechtigung "WUNSCHPLANUNGS BENUTZER" auf der zughörigen Planungseinheit ergänz werden. | |||
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Mit Vergabe dieser Berechtigungen steht jedem Mitarbeiter nur die eigene Planungszeile zur Verfügung, der gesamte Abteilungsplan kann allerdings lesend eingesehen werden. | |||
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Version vom 26. Juli 2017, 08:38 Uhr
1.Wunschplanungsbenutzer anlegen
Für jeden Mitarbeiter, der eine Wunschplanung erfassen darf, muss ein entsprechender Wunschplanungsbenutzer erstellt werden. Die Anlage eines solchen Benutzers ist über den Personalstamm möglich:
Hat der Mitarbeiter bereits einen bestehenden Selbstbedienungsbenutzer, muss die Berechtigung "WUNSCHPLANUNGS BENUTZER" auf der zughörigen Planungseinheit ergänz werden.
Mit Vergabe dieser Berechtigungen steht jedem Mitarbeiter nur die eigene Planungszeile zur Verfügung, der gesamte Abteilungsplan kann allerdings lesend eingesehen werden.