Personal Soll: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Mit der Sollstundenberechnung wird die vom Mitarbeiter geforderte Monatssollstundenverpflichtung ermittelt, die durch tatsächliche Arbeitsleistung oder durch …“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Mit der Sollstundenberechnung wird die vom Mitarbeiter geforderte Monatssollstundenverpflichtung ermittelt, die durch tatsächliche Arbeitsleistung oder durch anrechenbare Abwesenheiten (z. B.: Urlaub) erbracht werden muss.
Mit der [[Abrechnung_Österreich#Soll|Sollstundenberechnung]] wird die vom Mitarbeiter geforderte Monatssollstundenverpflichtung ermittelt, die durch tatsächliche Arbeitsleistung oder durch anrechenbare Abwesenheiten (z. B.: Urlaub) erbracht werden muss.


Unabhängig von der gewählten Berechnungvariante leiten sich eine Vielzahl der abrechnungsrelevanten Zeitkonten vom Ergebnis der Sollstundenberechnung ab. Nur in Verbindung mit den Sollstunden ist eine Berechnung von Mehr- oder Minderleistungen möglich. Das Plus/Minus eines Mitarbeiters kann sich beispielsweise nur mit Hilfe der Sollstundenberechnung ermitteln. Daraus ergibt sich wiederum das eventuell aufwertbare Plus einer Abrechnungsperiode. Dieses aufwertbare Plus kann abhängig von der monatlichen Normalarbeitszeit für Vollzeitkräfte unterschiedlich bewertet werden. Teilzeitkräfte erhalten z.B. bei Überschreitung ihrer Teilzeitsollstellung einen anderen Überstundenzuschlag als bei Überschreitung der Normalarbeitszeit der Vollzeitkräfte.
Unabhängig von der gewählten Berechnungvariante leiten sich eine Vielzahl der abrechnungsrelevanten Zeitkonten vom Ergebnis der Sollstundenberechnung ab. Nur in Verbindung mit den Sollstunden ist eine Berechnung von Mehr- oder Minderleistungen möglich. Das Plus/Minus eines Mitarbeiters kann sich beispielsweise nur mit Hilfe der Sollstundenberechnung ermitteln. Daraus ergibt sich wiederum das eventuell aufwertbare Plus einer Abrechnungsperiode. Dieses aufwertbare Plus kann abhängig von der monatlichen Normalarbeitszeit für Vollzeitkräfte unterschiedlich bewertet werden. Teilzeitkräfte erhalten z.B. bei Überschreitung ihrer Teilzeitsollstellung einen anderen Überstundenzuschlag als bei Überschreitung der Normalarbeitszeit der Vollzeitkräfte.
Zeile 5: Zeile 5:
Fallen geplante (anrechenbare) Abwesenheiten an, müssen diese mit der Sollberechnung übereinstimmen, da durch diese kein Plus oder Minus entstehen darf.
Fallen geplante (anrechenbare) Abwesenheiten an, müssen diese mit der Sollberechnung übereinstimmen, da durch diese kein Plus oder Minus entstehen darf.


Die Sollstundenberechnung ist somit die Grundlage der gesamten Dienstplanabrechnung.
Die [[Abrechnung_Österreich#Soll|Sollstundenberechnung]] ist somit die Grundlage der gesamten Dienstplanabrechnung.

Aktuelle Version vom 6. April 2020, 08:02 Uhr

Mit der Sollstundenberechnung wird die vom Mitarbeiter geforderte Monatssollstundenverpflichtung ermittelt, die durch tatsächliche Arbeitsleistung oder durch anrechenbare Abwesenheiten (z. B.: Urlaub) erbracht werden muss.

Unabhängig von der gewählten Berechnungvariante leiten sich eine Vielzahl der abrechnungsrelevanten Zeitkonten vom Ergebnis der Sollstundenberechnung ab. Nur in Verbindung mit den Sollstunden ist eine Berechnung von Mehr- oder Minderleistungen möglich. Das Plus/Minus eines Mitarbeiters kann sich beispielsweise nur mit Hilfe der Sollstundenberechnung ermitteln. Daraus ergibt sich wiederum das eventuell aufwertbare Plus einer Abrechnungsperiode. Dieses aufwertbare Plus kann abhängig von der monatlichen Normalarbeitszeit für Vollzeitkräfte unterschiedlich bewertet werden. Teilzeitkräfte erhalten z.B. bei Überschreitung ihrer Teilzeitsollstellung einen anderen Überstundenzuschlag als bei Überschreitung der Normalarbeitszeit der Vollzeitkräfte.

Fallen geplante (anrechenbare) Abwesenheiten an, müssen diese mit der Sollberechnung übereinstimmen, da durch diese kein Plus oder Minus entstehen darf.

Die Sollstundenberechnung ist somit die Grundlage der gesamten Dienstplanabrechnung.