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Version vom 10. Juni 2020, 15:29 Uhr
Für einige Mitarbeiter des Landes OÖ gilt die 1/40stel-Regelung.
Um den Zeitbonus zu erhalten ist das Kundenmodul "Land_OOE_LPBZ" notwendig, sowie muss der Parameter "1/40 Gutstunden gewähren" auf "Ja" gestellt werden.
Dieser Parameter ist auf allen Ebenen sichtbar.
Berechnung der 1/40 Gutstunden lfd.
Dieser „Zeitbonus“ berechnet sich wie folgt:
Monats-Soll-Arbeitszeit - Urlaub - Sonderurlaub - Kur- und Erholungsaufenthalt - Genesungsaufenthalt - Rehabilitation - Krankenstand - Pflegefreistellung - Beschäftigungsverbot - Suspendierung = "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40 = 1/40 Gutstunden lfd.
Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet.
ACHTUNG: Wenn der Mitarbeiter eine Überstundenpauschale hinterlegt hat (absolute Überstundenpauschale), so wird diese aus der 1/40 Berechnung herausgenommen.
Beispiel:
- Mitarbeiter hat eine Überstundenpauschale von 10 Stunden hinterlegt.
- Soll inkl. Überstundenpauschale 178
178 Soll -10 Überstundenpauschale 168 / 40 = 4,2 1/40 Gutstunden für dieses Monat
Abbau 1/40 Gutstunden
Hierzu muss eine Schemaspezifikation angelegt und beim Planungscode hinterlegt werden:
Saldo 1/40 Gutstunden
Der Zeitbonus "Saldo 1/40 Gutstunden" berechnet sich wie folgt:
Vormonat Saldo 1/40 Gutstunden + 1/40 Gutstunden lfd. - Abbau 1/40 Gutstunden = Saldo 1/40 Gutstunden