1/40-Regelung: Unterschied zwischen den Versionen

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Für einige Mitarbeiter des Landes OÖ gilt die 1/40stel-Regelung.  
Für einige Mitarbeiter des Landes OÖ gilt die 1/40stel-Regelung.  


Um den Zeitbonus zu erhalten ist eine kundenspezifische Programmierung notwendig, sowie muss der Parameter "1/40 Gutstunden gewähren" auf "Ja" gestellt werden.  
Um den Zeitbonus zu erhalten ist das Kundenmodul "Land_OOE_LPBZ" notwendig, sowie muss der Parameter "1/40 Gutstunden gewähren" auf "Ja" gestellt werden.  


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Version vom 10. Juni 2020, 15:29 Uhr

Für einige Mitarbeiter des Landes OÖ gilt die 1/40stel-Regelung.

Um den Zeitbonus zu erhalten ist das Kundenmodul "Land_OOE_LPBZ" notwendig, sowie muss der Parameter "1/40 Gutstunden gewähren" auf "Ja" gestellt werden.

40stel Personal.png

Dieser Parameter ist auf allen Ebenen sichtbar.


Berechnung der 1/40 Gutstunden lfd.

Dieser „Zeitbonus“ berechnet sich wie folgt:

 Monats-Soll-Arbeitszeit
 - Urlaub
 - Sonderurlaub
 - Kur- und Erholungsaufenthalt
 - Genesungsaufenthalt 
 - Rehabilitation 
 - Krankenstand
 - Pflegefreistellung
 - Beschäftigungsverbot
 - Suspendierung
 
 = "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40   =  1/40 Gutstunden lfd.


Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet.

ACHTUNG: Wenn der Mitarbeiter eine Überstundenpauschale hinterlegt hat (absolute Überstundenpauschale), so wird diese aus der 1/40 Berechnung herausgenommen.

Beispiel:

  • Mitarbeiter hat eine Überstundenpauschale von 10 Stunden hinterlegt.
  • Soll inkl. Überstundenpauschale 178


 178 Soll
 -10 Überstundenpauschale
 168 / 40 = 4,2 1/40 Gutstunden für dieses Monat

Abbau 1/40 Gutstunden

Hierzu muss eine Schemaspezifikation angelegt und beim Planungscode hinterlegt werden:

40stel-Regelung-Schema.png


Saldo 1/40 Gutstunden

Der Zeitbonus "Saldo 1/40 Gutstunden" berechnet sich wie folgt:

 Vormonat Saldo 1/40 Gutstunden
 + 1/40 Gutstunden lfd.
 - Abbau 1/40 Gutstunden
 
 = Saldo 1/40 Gutstunden