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Version vom 8. April 2021, 10:54 Uhr
Die Nachtzeit wird deshalb speziell hervorgehoben, da es bei Tagesüberstunden in diesem Zeitraum zu höherwertigeren Überstunden kommt, als zur Tageszeit. Überstunden in der Nacht werden mit 100% bezuschlagt, sie sind also 1:2. In den meisten Fällen geht die Nachtzeit von 22:00 - 6:00 Uhr.