Gesundheitsberuferegister: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.
Das österreichische [[Datei:Logo gesundheitsberuferegister.png|200px]] ist öffentlich zugänglich unter [https://gbr-public.ehealth.gv.at/ Gesundheitsberuferegister Österreich].
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Das Gesundheitsberuferegister macht die beruflichen Qualifikationen aller betroffenen Berufsangehörigen einsehbar. Damit können alle Interessierten bestimmte Informationen über Berufsangehörige online abrufen. Das erhöht die Transparenz, die Auswahlmöglichkeit und die Patientensicherheit.


Im {{Alex}}-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:
Im {{Alex}}-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:

Version vom 13. April 2021, 14:30 Uhr

Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Websiten der Registrierungsbehörden.

Das österreichische Logo gesundheitsberuferegister.png ist öffentlich zugänglich unter Gesundheitsberuferegister Österreich.


Im Alex®-Personalstamm gibt es nun die Möglichkeit, diese Daten beim Mitarbeiter zu erfassen:

Personalstammdaten Gesundheitsberuferegister
Gesundheitsberuferegister.png

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