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Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde. Welche Stunden sind das im Durchrechnungszeitraum? | Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde. | ||
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* Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt? | * Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt? |
Version vom 27. Mai 2021, 13:37 Uhr
Der Kollektivvertragsabschluss 2020 beinhaltet 2 große Änderungen, welche ab 2022 gültig sind:
- Änderung der Normalarbeitszeit von 38 auf 37 Stunden
- 33,3% Mehrarbeitszuschlag für die 38/39/40. Stunde
- statt bisher 50% für die 39/40. Stunde nurmehr 33,3% Zuschlag
Änderung Sollstunden
Folgende Fragen sind zu klären:
- Wie wird das Soll aktuell berechnet?
- Auf welchen Ebenen in Alex®muss die Sollstunden geändert werden?
- Wochenzeitmodelle: Müssen alle Dienstzeiten geändert werden?
- Teilzeit: Hier muss das "Beschäftigungsgrad in Prozent" abgeändert werden
- bis 31.12.2021: 19 Wochenstunden = 50%
- ab 01.01.2022: 19 Wochenstunden = 51,35%
- Wenn möglich, kann das Beschäftigungsgrad in Prozent mittels "Eigenschaften importieren" eingespielt werden
- Ansprüche
- Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
- Wenn ja: Grundansprüche müssen mit 01.01.2022 geändert werden
- Wie wird der aktuelle Anspruch aliquotiert?
- Beispiel: 38 Stunden Anspruch von 01.08.2021-31.12.2021 dann nur mehr 37 Stunden Anspruch von 01.01.2022-31.07.2022
- Staffelungen für erhöhten Anspruch müssen angepasst werden
- Werden Ansprüche in Stunden gerechnet? (Urlaube, Pflegefreistellung)
33,3% Zuschlag
Was noch unklar ist, ist die Frage, welche Stunden genau mit 33,3% bewertet werden sollen. Laut SWÖ die 37/38/39. Stunde.
- Welche Stunden sind das im Durchrechnungszeitraum?
- Wie kommt man auf die Anzahl der Stunden, welche am Ende des Durchrechnungszeitraums mit 33,3% und welche mit 50% bewertet werden müssen?
- Werden die Zuschläge in Zeit oder Geld gewährt?