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Der '''Urlaub''' ist eine bezahlte anrechenbare Abwesenheit, die gesetzlich im '''Urlaubsgesetz''' (in Österreich) geregelt ist. | Der '''Urlaub''' ist eine bezahlte anrechenbare Abwesenheit, die gesetzlich im '''Urlaubsgesetz''' (in Österreich) geregelt ist. | ||
== gesetzliche Rahmenbedingungen == | ==gesetzliche Rahmenbedingungen== | ||
In Österreich gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage. Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann anstelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr oder ein anderer Jahreszeitraum als Urlaubsjahr vereinbart werden. | In Österreich gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (= 5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (= 6 Wochen). Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann anstelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr oder ein anderer Jahreszeitraum als Urlaubsjahr vereinbart werden. | ||
Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, daß der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann. | Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, daß der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann. | ||
== Umsetzung in ALEX<sup>®</sup> == | ==Umsetzung in ALEX<sup>®</sup>== | ||
=== Abbildung im Dienstplan === | ===Abbildung im Dienstplan=== | ||
Folgende [[Zeitkonto|Standard-Zeitkonten]] werden in Verbindung mit dem Urlaub gefüllt: | Folgende [[Zeitkonto|Standard-Zeitkonten]] werden in Verbindung mit dem Urlaub gefüllt: | ||
* Urlaub in Stunden | *Urlaub in Stunden | ||
* Urlaub in Tagen (Die Berechnung erfolgt nur dann, wenn auch Urlaubsstunden für diesen Tag ermittelt wurden) | *Urlaub in Tagen (Die Berechnung erfolgt nur dann, wenn auch Urlaubsstunden für diesen Tag ermittelt wurden) | ||
* Urlaub an Samstagen (Die Berechnung erfolgt auch dann, wenn keine Urlaubsstunden für den Samstag ermittelt wurden) | *Urlaub an Samstagen (Die Berechnung erfolgt auch dann, wenn keine Urlaubsstunden für den Samstag ermittelt wurden) | ||
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<u>Anspruchsverwaltung in Stunden</u> | <u>Anspruchsverwaltung in Stunden</u> | ||
* Urlaub Rest Vormonat | |||
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* Urlaub auto-Korrektur | *Urlaub Zubuchung | ||
* Urlaub man-Korrektur | *Urlaub auto-Korrektur | ||
* Urlaub Konsum | *Urlaub man-Korrektur | ||
* Urlaub Rest | *Urlaub Konsum | ||
* Urlaub in Stunden Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde) | *Urlaub Rest | ||
* Urlaub in Stunden Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde) | *Urlaub in Stunden Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde) | ||
*Urlaub in Stunden Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde) | |||
<u>Anspruchsverwaltung in Tagen</u> | <u>Anspruchsverwaltung in Tagen</u> | ||
== Siehe auch == | *UTage Rest Vormonat | ||
*UTage Zubuchung | |||
*UTage auto-Korrektur | |||
*UTage man-Korrektur | |||
*UTage Konsum | |||
*UTage Rest | |||
*Urlaub in Tagen Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde) | |||
*Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde) | |||
==Siehe auch== | |||
[[Anspruchsarten]] | [[Anspruchsarten]] | ||
[[Abwesenheitsberechnung]] | [[Abwesenheitsberechnung]] |
Version vom 14. September 2021, 07:20 Uhr
Der Urlaub ist eine bezahlte anrechenbare Abwesenheit, die gesetzlich im Urlaubsgesetz (in Österreich) geregelt ist.
gesetzliche Rahmenbedingungen
In Österreich gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage (= 5 Wochen) und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (= 6 Wochen). Der Anspruch auf Urlaub entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, nach sechs Monaten in voller Höhe. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der gesamte Urlaubsanspruch mit Beginn des Arbeitsjahres. Durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann anstelle des Arbeitsjahres das Kalenderjahr oder ein anderer Jahreszeitraum als Urlaubsjahr vereinbart werden.
Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Die Vereinbarung hat so zu erfolgen, daß der Urlaub möglichst bis zum Ende des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verbraucht werden kann.
Umsetzung in ALEX®
Abbildung im Dienstplan
Folgende Standard-Zeitkonten werden in Verbindung mit dem Urlaub gefüllt:
- Urlaub in Stunden
- Urlaub in Tagen (Die Berechnung erfolgt nur dann, wenn auch Urlaubsstunden für diesen Tag ermittelt wurden)
- Urlaub an Samstagen (Die Berechnung erfolgt auch dann, wenn keine Urlaubsstunden für den Samstag ermittelt wurden)
Bei Einsatz der Anspruchsverwaltung für den Urlaub werden noch folgende Zeitkonten zur Verfügung gestellt:
Anspruchsverwaltung in Stunden
- Urlaub Rest Vormonat
- Urlaub Zubuchung
- Urlaub auto-Korrektur
- Urlaub man-Korrektur
- Urlaub Konsum
- Urlaub Rest
- Urlaub in Stunden Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
- Urlaub in Stunden Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
Anspruchsverwaltung in Tagen
- UTage Rest Vormonat
- UTage Zubuchung
- UTage auto-Korrektur
- UTage man-Korrektur
- UTage Konsum
- UTage Rest
- Urlaub in Tagen Rest aliquot (was wäre der Rest, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)
- Urlaub in Tagen Zubuchung aliquot (wie hoch wäre die letzte Zubuchung gewesen, wenn der Mitarbeiter zum Monatsende austreten würde)