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* Bei Überstundenzuschlägen kann eine Steuerfreiheit anfallen | *Bei Überstundenzuschlägen kann eine Steuerfreiheit anfallen | ||
Bei der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gibt es 2 Variante: | Bei der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gibt es 2 Variante: | ||
* '''§68/1:''' Überstundenzuschläge in der Blockzeit oder an Sonn- und Feiertagen (00:00-24:00) können steuerfrei ausgezahlt werden | *'''§68/1:''' Überstundenzuschläge in der Blockzeit oder an Sonn- und Feiertagen (00:00-24:00) können steuerfrei ausgezahlt werden | ||
** ''Auch hier gibt es einen maximalen Euro Betrag pro Kalendermonat, welcher vom Lohnprogramm abzuprüfen ist'' | **''Auch hier gibt es einen maximalen Euro Betrag pro Kalendermonat, welcher vom Lohnprogramm abzuprüfen ist'' | ||
* '''§68/2:''' Die ersten 10 Überstunden mit 50% Zuschlag im Monat können steuerfrei bezahlt werden, maximal jedoch X Euro | |||
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*'''§68/2:''' Die ersten 10 Überstunden mit 50% Zuschlag im Monat können steuerfrei bezahlt werden, maximal jedoch X Euro | |||
**''Diese Berechnung erfolgt immer im Lohnprogramm, da die Eurogrenze in {{Alex}} nicht geprüft werden kann'' | |||
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Die steuerfreie Auszahlung lt. §68/1 ist nur im Monat des Anfalls der Überstunde möglich! | Die steuerfreie Auszahlung lt. §68/1 ist nur im Monat des Anfalls der Überstunde möglich! | ||
Sollen die Stunde in Zeit übertragen werden und zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt, so können diese nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden. | |||
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Berechnungsvarianten: | Berechnungsvarianten: | ||
* Die Blockzeit wird bei Auszahlungen am Tag im Hintergrund IMMER berechnet | *Die Blockzeit wird bei Auszahlungen am Tag im Hintergrund IMMER berechnet | ||
* Die Blockzeit kann auch bei Zeitgutschrift berechnet werden. Siehe "Überstunden auch bei gutschreiben rechnen" | *Die Blockzeit kann auch bei Zeitgutschrift berechnet werden. Siehe "Überstunden auch bei gutschreiben rechnen" | ||
Überstunden in der Blockzeit können verschiedene Zuschlags-Wertigkeiten haben: | Überstunden in der Blockzeit können verschiedene Zuschlags-Wertigkeiten haben: | ||
*150%: Werktagsüberstunden außerhalb der [[Nachtzeit]] | *150%: Werktagsüberstunden außerhalb der [[Nachtzeit]] | ||
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Dazu muss beim Auszahlungs-Schema der Parameter '''"Blockzeit 19-7 ab erster Minute"''' hinterlegt sein. | Dazu muss beim Auszahlungs-Schema der Parameter '''"Blockzeit 19-7 ab erster Minute"''' hinterlegt sein. | ||
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Folgende Konten müssen in ALEX umgeschlüsselt werden, um die Steuerbegünstigung und alle anderen Auszahlungen zu hinterlegen: (ab Version 2017) | Folgende Konten müssen in ALEX umgeschlüsselt werden, um die Steuerbegünstigung und alle anderen Auszahlungen zu hinterlegen: (ab Version 2017) |
Version vom 17. Januar 2022, 13:30 Uhr
Bei Auszahlung von Überstunden kann die Unterscheidung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Stunden gefordert sein.
Dabei gibt es folgendes zu beachten:
- Überstundengrundlöhne sind immer steuerpflichtig
- Bei Überstundenzuschlägen kann eine Steuerfreiheit anfallen
Bei der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gibt es 2 Variante:
- §68/1: Überstundenzuschläge in der Blockzeit oder an Sonn- und Feiertagen (00:00-24:00) können steuerfrei ausgezahlt werden
- Auch hier gibt es einen maximalen Euro Betrag pro Kalendermonat, welcher vom Lohnprogramm abzuprüfen ist
- §68/2: Die ersten 10 Überstunden mit 50% Zuschlag im Monat können steuerfrei bezahlt werden, maximal jedoch X Euro
- Diese Berechnung erfolgt immer im Lohnprogramm, da die Eurogrenze in Alex® nicht geprüft werden kann
Bei den folgenden Erklärungen geht es immer um die Steuerfreiheit lt. §68/1.
Wichtig:
Die steuerfreie Auszahlung lt. §68/1 ist nur im Monat des Anfalls der Überstunde möglich!
Sollen die Stunde in Zeit übertragen werden und zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt, so können diese nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden.
Blockzeit
An Werktagen kann die Steuerfreiheit aufgrund der Blockzeit zu tragen kommen.
Überstunden können dann steuerfrei vergütet werden, wenn zwischen 19:00 und 07:00 mindestens 3 zusammenhängende Stunden erbracht wurden.
Der Zeitbereich von 19:00 - 07:00 wird als "steuerliche Nacht" bezeichnet und ist im Einkommenssteuergesetz fix vorgegeben.
Es können auch mehrere Arbeitsblöcke in der Nacht vorliegen.
Berechnungsvarianten:
- Die Blockzeit wird bei Auszahlungen am Tag im Hintergrund IMMER berechnet
- Die Blockzeit kann auch bei Zeitgutschrift berechnet werden. Siehe "Überstunden auch bei gutschreiben rechnen"
Überstunden in der Blockzeit können verschiedene Zuschlags-Wertigkeiten haben:
- 150%: Werktagsüberstunden außerhalb der Nachtzeit
- 200%: Werktagsüberstunden in der definierten Nachtzeit
Blockzeit ab erster Minute
Unter speziellen Bedingungen kann die Blockzeitregelung auch deaktiviert werden.
Spezielle Abrechnungsschemen (z.B. Rufbereitschaften) können beispielsweise fix als steuerbegünstigt ausgezahlt werden, egal ob die Blockzeit erfüllt ist oder nicht.
Dies betrifft hauptsächlich die Zuschläge bei Rufbereitschaftseinsätzen. Diese sind auch dann steuerfrei, wenn die Blockzeit nicht erfüllt wurde. (§68 Abs1 EStG)
Parametrierung:
Dazu muss beim Auszahlungs-Schema der Parameter "Blockzeit 19-7 ab erster Minute" hinterlegt sein.
Blockzeit ab 1 Minute |
Beispiele Blockzeit
Nachtzeit bei den nachfolgenden Beispielen: 22:00-06:00
Beispiel 1: Bedingungen für Blockzeit erfüllt, keine Auszahlung Dienst: 19:00 heute - 07:00 morgen € 150%B = 0 € 200%B = 0
Beispiel 2: < 3h (keine Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 19:00 heute - 21:00 heute € 150%B = 0 € 200%B = 0
Beispiel 3: >= 3h (keine Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 19:00 heute - 22:00 heute € 150%B = 3 € 200%B = 0
Beispiel 4: < 3h (nur Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 23:00 heute - 01:00 morgen € 150%B = 0 € 200%B = 0
Beispiel 5: >= 3h (nur Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 22:00 heute - 01:00 morgen € 150%B = 0 € 200%B = 3
Beispiel 6: >= 3h (Block geht über Nachtzeitgrenze), Auszahlung Dienst: 20:00 heute - 23:00 heute € 150%B = 2 € 200%B = 1
Beispiel 7: >= 3h (2 Arbeitsblöcke inkl. Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 19:00 heute - 22:00 heute, 23:00 heute - 02:00 morgen € 150%B = 3 € 200%B = 3
Beispiel 8: >= 3h (Dienst geht über Blockzeitgrenze), Auszahlung Dienst: 17:00 heute - 22:00 heute € 150%B = 3 € 200%B = 0
Beispiel 9: >= 3h (gesamter Nachdienst), Auszahlung Dienst: 17:00 heute - 08:00 morgen € 150%B = 4 € 200%B = 8
Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit berechnen
Zeitkonten
Umschlüsselung
Folgende Konten müssen in ALEX umgeschlüsselt werden, um die Steuerbegünstigung und alle anderen Auszahlungen zu hinterlegen: (ab Version 2017)
- Auszahlung 100%
- Auszahlung 125%
- Auszahlung Steuerpflichtig 150%
- Auszahlung Steuerbegünstigt 150%
- Auszahlung Steuerpflichtig 200%
- Auszahlung Steuerbegünstigt 200%
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200% (optional: nur wenn D200% Konto verwendet wird)
- Zeitguthaben Auszahlung R150% (optional: wenn Rollierende Salden verwendet werden)
ACHTUNG: "Auszahlung alle 150% / 200%" darf nicht umgeschlüsselt sein!!!!
VOR Version 2017 folgende Umschlüsselungen notwendig:
- DRZ-Bilanz Auszahlung 100%
- DRZ-Bilanz Auszahlung 125%
- DRZ-Bilanz Werktag 150%
- DRZ-Bilanz Werktag 150% Block
- DRZ-Bilanz Werktag 200%
- DRZ-Bilanz Werktag 200% Block
- DRZ-Bilanz Sonntag 150%
- DRZ-Bilanz Feiertag 150%
- DRZ-Bilanz Ersatzruhetag 150% (optional)
- DRZ-Bilanz Sonn-/Feiertag 200%
- DRZ-Bilanz Ersatzruhetag 200% (optional)
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200% (optional: nur wenn D200% Konto verwendet wird)
- Zeitguthaben Auszahlung 150%
- Zeitguthaben Auszahlung 200%
- Zeitguthaben Auszahlung R150% (optional: wenn Rollierende Salden verwendet werden)