Zeile 113: | Zeile 113: | ||
===Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit berechnen=== | ===Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit berechnen=== | ||
Soll die Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit gerechnet werden, so muss der Parameter '''"Steuerfreiheit für 'Überstunden gutgeschrieben" verwalten"''' unter in der Gruppe "Abrechnung" gesetzt werden. | |||
Ist dieser Parameter gesetzt, so wird bei Überstunden in Zeit auch die Steuerfreiheit ermittelt. | |||
Die Steuerfreiheit wird NICHT bei Überstunden im DRZ ermittelt, da diese Überstunden nicht einem speziellen Tag bzw. Zeitbereich zugewiesen werden können, was lt. Steuergesetz sein muss! | |||
Damit die Steuerfreiheit bei Überstunden in Zeit berechnet wird, müssen die Überstunden am Tag mit einem Schema des Typs "Überstunde gutgeschrieben" markiert werden. | |||
Es gibt nun folgende '''Saldo-Konten''': | |||
* Zeitguthaben 150% | |||
* Zeitguthaben 150%Stb | |||
* Zeitguthaben 200% | |||
* Zeitguthaben 200%Stb | |||
Die Zeitguthaben "150/200Stb" sind immer nur im Monat des Überstundenanfalls befüllt - hier gibt es keinen Übertrag, da die Steuerfreiheit nur im Anfallsmonat gegeben ist! | |||
Im Folgemonat ist immer nur das Konto "Zeitguthaben 150%" befüllt | |||
==== Auszahlung ==== | |||
Aus diesen Zeitsalden kann mittels Zeitkontoumbuchung "Auszahlen" ausgezahlt werden. | |||
Werden die Stunden ausgezahlt, so landen diese in den entsprechenden steuerfreien bzw. steuerpflichtigen Konten: | |||
* Zeitguthaben 150% ---> Zeitguthaben Auszahlung 150% | |||
* Zeitguthaben 150% Stb --> Zeitguthaben Auszahlung 150% Stb | |||
* Zeitguthaben 200% ---> Zeitguthaben Auszahlung 200% | |||
* Zeitguthaben 200% Stb ---> Zeitguthaben Auszahlung 200% Stb | |||
===Zeitkonten=== | ===Zeitkonten=== | ||
Zeile 121: | Zeile 153: | ||
Diese setzen sich wie folgt zusammen: | Diese setzen sich wie folgt zusammen: | ||
* Auszahlung ALLE 150% | *Auszahlung ALLE 150% | ||
** Auszahlung Steuerpflichtig 150% | **Auszahlung Steuerpflichtig 150% | ||
*** Auszahlung Werktag 150% | ***Auszahlung Werktag 150% | ||
*** Zeitguthaben Auszahlung 150% | ***Zeitguthaben Auszahlung 150% | ||
** Auszahlung Steuerbegünstigt 150% | **Auszahlung Steuerbegünstigt 150% | ||
*** Auszahlung Werktag 150% Block | ***Auszahlung Werktag 150% Block | ||
*** Auszahlung Sonntag 150% | ***Auszahlung Sonntag 150% | ||
*** Auszahlung Feiertag 150% | ***Auszahlung Feiertag 150% | ||
*** Auszahlung Ersatzruhetag 150% | ***Auszahlung Ersatzruhetag 150% | ||
*** Zeitguthaben Auszahlung 150% Stb | ***Zeitguthaben Auszahlung 150% Stb | ||
** DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150% | **DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150% | ||
* Auszahlung ALLE 200% | *Auszahlung ALLE 200% | ||
** Auszahlung Steuerpflichtig 200% | **Auszahlung Steuerpflichtig 200% | ||
*** Auszahlung Werktag 200% | ***Auszahlung Werktag 200% | ||
*** Zeitguthaben Auszahlung 200% | ***Zeitguthaben Auszahlung 200% | ||
** Auszahlung Steuerbegünstigt 200% | **Auszahlung Steuerbegünstigt 200% | ||
*** Auszahlung Werktag 200% Block | ***Auszahlung Werktag 200% Block | ||
*** Auszahlung Sonntag 200% | ***Auszahlung Sonntag 200% | ||
*** Auszahlung Feiertag 200% | ***Auszahlung Feiertag 200% | ||
*** Auszahlung Ersatzruhetag 200% | ***Auszahlung Ersatzruhetag 200% | ||
*** Zeitguthaben Auszahlung 200% Stb | ***Zeitguthaben Auszahlung 200% Stb | ||
** DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200% | **DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200% | ||
Version vom 17. Januar 2022, 13:53 Uhr
Bei Auszahlung von Überstunden kann die Unterscheidung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Stunden gefordert sein.
Dabei gibt es folgendes zu beachten:
- Überstundengrundlöhne sind immer steuerpflichtig
- Bei Überstundenzuschlägen kann eine Steuerfreiheit anfallen
Bei der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gibt es 2 Variante:
- §68/1: Überstundenzuschläge in der Blockzeit oder an Sonn- und Feiertagen (00:00-24:00) können steuerfrei ausgezahlt werden
- Auch hier gibt es einen maximalen Euro Betrag pro Kalendermonat, welcher vom Lohnprogramm abzuprüfen ist
- §68/2: Die ersten 10 Überstunden mit 50% Zuschlag im Monat können steuerfrei bezahlt werden, maximal jedoch X Euro
- Diese Berechnung erfolgt immer im Lohnprogramm, da die Eurogrenze in Alex® nicht geprüft werden kann
Bei den folgenden Erklärungen geht es immer um die Steuerfreiheit lt. §68/1.
Wichtig:
Die steuerfreie Auszahlung lt. §68/1 ist nur im Monat des Anfalls der Überstunde möglich!
Sollen die Stunde in Zeit übertragen werden und zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt, so können diese nicht mehr steuerfrei ausgezahlt werden.
Blockzeit
An Werktagen kann die Steuerfreiheit aufgrund der Blockzeit zu tragen kommen.
Überstunden können dann steuerfrei vergütet werden, wenn zwischen 19:00 und 07:00 mindestens 3 zusammenhängende Stunden erbracht wurden.
Der Zeitbereich von 19:00 - 07:00 wird als "steuerliche Nacht" bezeichnet und ist im Einkommenssteuergesetz fix vorgegeben.
Es können auch mehrere Arbeitsblöcke in der Nacht vorliegen.
Berechnungsvarianten:
- Die Blockzeit wird bei Auszahlungen am Tag im Hintergrund IMMER berechnet
- Die Blockzeit kann auch bei Zeitgutschrift berechnet werden. Siehe "Überstunden auch bei gutschreiben rechnen"
Überstunden in der Blockzeit können verschiedene Zuschlags-Wertigkeiten haben:
- 150%: Werktagsüberstunden außerhalb der Nachtzeit
- 200%: Werktagsüberstunden in der definierten Nachtzeit
Blockzeit ab erster Minute
Unter speziellen Bedingungen kann die Blockzeitregelung auch deaktiviert werden.
Spezielle Abrechnungsschemen (z.B. Rufbereitschaften) können beispielsweise fix als steuerbegünstigt ausgezahlt werden, egal ob die Blockzeit erfüllt ist oder nicht.
Dies betrifft hauptsächlich die Zuschläge bei Rufbereitschaftseinsätzen. Diese sind auch dann steuerfrei, wenn die Blockzeit nicht erfüllt wurde. (§68 Abs1 EStG)
Parametrierung:
Dazu muss beim Auszahlungs-Schema der Parameter "Blockzeit 19-7 ab erster Minute" hinterlegt sein.
Blockzeit ab 1 Minute |
Beispiele Blockzeit
Nachtzeit bei den nachfolgenden Beispielen: 22:00-06:00
Beispiel 1: Bedingungen für Blockzeit erfüllt, keine Auszahlung Dienst: 19:00 heute - 07:00 morgen € 150%B = 0 € 200%B = 0
Beispiel 2: < 3h (keine Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 19:00 heute - 21:00 heute € 150%B = 0 € 200%B = 0
Beispiel 3: >= 3h (keine Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 19:00 heute - 22:00 heute € 150%B = 3 € 200%B = 0
Beispiel 4: < 3h (nur Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 23:00 heute - 01:00 morgen € 150%B = 0 € 200%B = 0
Beispiel 5: >= 3h (nur Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 22:00 heute - 01:00 morgen € 150%B = 0 € 200%B = 3
Beispiel 6: >= 3h (Block geht über Nachtzeitgrenze), Auszahlung Dienst: 20:00 heute - 23:00 heute € 150%B = 2 € 200%B = 1
Beispiel 7: >= 3h (2 Arbeitsblöcke inkl. Nachtzeit), Auszahlung Dienst: 19:00 heute - 22:00 heute, 23:00 heute - 02:00 morgen € 150%B = 3 € 200%B = 3
Beispiel 8: >= 3h (Dienst geht über Blockzeitgrenze), Auszahlung Dienst: 17:00 heute - 22:00 heute € 150%B = 3 € 200%B = 0
Beispiel 9: >= 3h (gesamter Nachdienst), Auszahlung Dienst: 17:00 heute - 08:00 morgen € 150%B = 4 € 200%B = 8
Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit berechnen
Soll die Steuerfreiheit auch bei Überstunden in Zeit gerechnet werden, so muss der Parameter "Steuerfreiheit für 'Überstunden gutgeschrieben" verwalten" unter in der Gruppe "Abrechnung" gesetzt werden.
Ist dieser Parameter gesetzt, so wird bei Überstunden in Zeit auch die Steuerfreiheit ermittelt.
Die Steuerfreiheit wird NICHT bei Überstunden im DRZ ermittelt, da diese Überstunden nicht einem speziellen Tag bzw. Zeitbereich zugewiesen werden können, was lt. Steuergesetz sein muss!
Damit die Steuerfreiheit bei Überstunden in Zeit berechnet wird, müssen die Überstunden am Tag mit einem Schema des Typs "Überstunde gutgeschrieben" markiert werden.
Es gibt nun folgende Saldo-Konten:
- Zeitguthaben 150%
- Zeitguthaben 150%Stb
- Zeitguthaben 200%
- Zeitguthaben 200%Stb
Die Zeitguthaben "150/200Stb" sind immer nur im Monat des Überstundenanfalls befüllt - hier gibt es keinen Übertrag, da die Steuerfreiheit nur im Anfallsmonat gegeben ist!
Im Folgemonat ist immer nur das Konto "Zeitguthaben 150%" befüllt
Auszahlung
Aus diesen Zeitsalden kann mittels Zeitkontoumbuchung "Auszahlen" ausgezahlt werden.
Werden die Stunden ausgezahlt, so landen diese in den entsprechenden steuerfreien bzw. steuerpflichtigen Konten:
- Zeitguthaben 150% ---> Zeitguthaben Auszahlung 150%
- Zeitguthaben 150% Stb --> Zeitguthaben Auszahlung 150% Stb
- Zeitguthaben 200% ---> Zeitguthaben Auszahlung 200%
- Zeitguthaben 200% Stb ---> Zeitguthaben Auszahlung 200% Stb
Zeitkonten
Für die einfache Betrachtung in Alex gibt es für Auszahlung von steuerfrei/steuerpflichtig Sammelkonten, welche verwendet werden.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Auszahlung ALLE 150%
- Auszahlung Steuerpflichtig 150%
- Auszahlung Werktag 150%
- Zeitguthaben Auszahlung 150%
- Auszahlung Steuerbegünstigt 150%
- Auszahlung Werktag 150% Block
- Auszahlung Sonntag 150%
- Auszahlung Feiertag 150%
- Auszahlung Ersatzruhetag 150%
- Zeitguthaben Auszahlung 150% Stb
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
- Auszahlung Steuerpflichtig 150%
- Auszahlung ALLE 200%
- Auszahlung Steuerpflichtig 200%
- Auszahlung Werktag 200%
- Zeitguthaben Auszahlung 200%
- Auszahlung Steuerbegünstigt 200%
- Auszahlung Werktag 200% Block
- Auszahlung Sonntag 200%
- Auszahlung Feiertag 200%
- Auszahlung Ersatzruhetag 200%
- Zeitguthaben Auszahlung 200% Stb
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200%
- Auszahlung Steuerpflichtig 200%
Umschlüsselung
Folgende Konten müssen in ALEX umgeschlüsselt werden, um die Steuerbegünstigung und alle anderen Auszahlungen zu hinterlegen: (ab Version 2017)
- Auszahlung 100%
- Auszahlung 125%
- Auszahlung Steuerpflichtig 150%
- Auszahlung Steuerbegünstigt 150%
- Auszahlung Steuerpflichtig 200%
- Auszahlung Steuerbegünstigt 200%
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200% (optional: nur wenn D200% Konto verwendet wird)
- Zeitguthaben Auszahlung R150% (optional: wenn Rollierende Salden verwendet werden)
ACHTUNG: "Auszahlung alle 150% / 200%" darf nicht umgeschlüsselt sein!!!! (Siehe Struktur unter "Zeitkonten")
VOR Version 2017 folgende Umschlüsselungen notwendig:
- DRZ-Bilanz Auszahlung 100%
- DRZ-Bilanz Auszahlung 125%
- DRZ-Bilanz Werktag 150%
- DRZ-Bilanz Werktag 150% Block
- DRZ-Bilanz Werktag 200%
- DRZ-Bilanz Werktag 200% Block
- DRZ-Bilanz Sonntag 150%
- DRZ-Bilanz Feiertag 150%
- DRZ-Bilanz Ersatzruhetag 150% (optional)
- DRZ-Bilanz Sonn-/Feiertag 200%
- DRZ-Bilanz Ersatzruhetag 200% (optional)
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 150%
- DRZ-Bilanz Überstunden ausbezahlt 200% (optional: nur wenn D200% Konto verwendet wird)
- Zeitguthaben Auszahlung 150%
- Zeitguthaben Auszahlung 200%
- Zeitguthaben Auszahlung R150% (optional: wenn Rollierende Salden verwendet werden)