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Aktuelle Version vom 28. Juni 2012, 12:07 Uhr
Bei der Fortbildung ist zwischen beruflicher und privater Relevanz zu unterscheiden. Nur die beruflich erforderliche Fortbildung zählt zu den anrechenbaren Abwesenheitszeiten. Diese liegt vor, um den derzeitigen Ausbildungsstand zu erreichen, zu erweitern und um diesen abzusichern. Weiters ist in vielen Berufszweigen eine laufende Aktualisierung des Wissensstandes auf die neuesten Gegebenheiten nötig.
In alle übrigen Fortbildungsformen wird vom Arbeitgeber von Fall zu Fall entschieden, ob er eine Anrechnung gewährt. Dies muss auch nicht in vollem Umfang geschehen.
Umsetzung in ALEX®
Abbildung im Dienstplan
Folgende Standard-Zeitkonten werden in Verbindung mit Fortbildung gefüllt:
- Fortbildung in Stunden
- Fortbildung in Tagen
- externe Fortbildung in Stunden
- externe Fortbildung in Tagen
- interne Fortbildung in Stunden
- interne Fortbildung in Tagen