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Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet. | Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet. |
Version vom 4. August 2014, 16:08 Uhr
Für viele Mitarbeiter des Landes OÖ gilt die 1/40stel-Regelung.
Berechnung der 1/40 Gutstunden lfd.
Dieser „Zeitbonus“ berechnet sich wie folgt:
Monats-Soll-Arbeitszeit - Urlaub - Sonderurlaub - Kur- und Erholungsaufenthalt - Genesungsaufenthalt - Rehabilitation - Krankenstand - Pflegefreistellung - Beschäftigungsverbot - Suspendierung = "Basis für 1/40 Gutstunden lfd." / 40 = 1/40 Gutstunden lfd.
Bei Teilzeitkräften wird der „Zeitbonus“ aliquot dem Beschäftigungsausmaß errechnet.
Abbau 1/40 Gutstunden
Hierzu muss eine Schemaspezifikation angelegt und beim Planungscode hinterlegt werden:
Saldo 1/40 Gutstunden
Der Zeitbonus "Saldo 1/40 Gutstunden" berechnet sich wie folgt:
Vormonat Saldo 1/40 Gutstunden + 1/40 Gutstunden lfd. - Abbau 1/40 Gutstunden
= Saldo 1/40 Gutstunden
Info: Für die 1/40-Regelung ist eine kundenspezifische Programmierung notwendig