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Als vereinbarter Zeitausgleich gilt im {{Alex}} ein Zeitausgleich, welcher im Status Planung eingetragen wurde. | Als vereinbarter Zeitausgleich gilt im {{Alex}} ein Zeitausgleich, welcher im Status Planung eingetragen wurde. | ||
Wichtig hierbei ist, dass dieses Thema nur einen ECHTEN Zeitausgleich treffen kann. | Wichtig hierbei ist, dass dieses Thema nur einen ECHTEN Zeitausgleich treffen kann. | ||
Ein Zeitausgleich, welcher sowieso nicht im Total angerechnet wird, ist | Ein Zeitausgleich, welcher sowieso nicht im Total angerechnet wird, ist nur ein Platzhalter für einen leeren Tag. Bei Eintrag eines Krankenstandes werden an diesen Tagen auch keine Krankstunden gerechnet. | ||
== Abbildung im Dienstplan == | == Abbildung im Dienstplan == | ||
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Wird der Zeitausgleich ohne Berechnung angelegt (Gleitzeit), so dient der Planungscode nur als Platzhalter für einen freien Tag | |||
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Wird der Mitarbeiter am geplanten Zeitausgleichstag krank, so werden auch keine Stunden für den Krankenstand berechnet. | |||
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Der Tag mit dem geplanten Zeitausgleich hat also die gleiche Abrechnung, wie wenn ein Krankenstand am frei geplanten Tag eingetragen wird: | |||
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Diese Variante des Zeitausgleichs rechnet also grundsätzlich den Zeitausgleichskonsum auch beim eingetragenen Krankenstand. | |||
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Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und kein Zeitausgleichskonsum abgezogen. | Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und kein Zeitausgleichskonsum abgezogen. | ||
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Wird der Zeitausgleich als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo trotz Krankenstand auf 2 Stunden reduziert. | Wird der Zeitausgleich als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo trotz Krankenstand auf 2 Stunden reduziert. | ||
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Version vom 24. November 2022, 15:29 Uhr
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 29.05.2013 (9 ObA 11/13 b) ausgesprochen, dass eine Erkrankung den Verbrauch von vereinbartem Zeitausgleich nicht unterbricht.
Dabei geht es nicht nur um den klassischen Zeitausgleich sondern meist auch um den Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit.
Als vereinbarter Zeitausgleich gilt im Alex® ein Zeitausgleich, welcher im Status Planung eingetragen wurde.
Wichtig hierbei ist, dass dieses Thema nur einen ECHTEN Zeitausgleich treffen kann.
Ein Zeitausgleich, welcher sowieso nicht im Total angerechnet wird, ist nur ein Platzhalter für einen leeren Tag. Bei Eintrag eines Krankenstandes werden an diesen Tagen auch keine Krankstunden gerechnet.
Abbildung im Dienstplan
Zeitausgleich ohne Berechnung (Gleitzeit)
Wird der Zeitausgleich ohne Berechnung angelegt (Gleitzeit), so dient der Planungscode nur als Platzhalter für einen freien Tag
Der Planungscode rechnet keine Stunden.
Wird der Mitarbeiter am geplanten Zeitausgleichstag krank, so werden auch keine Stunden für den Krankenstand berechnet.
Der Tag mit dem geplanten Zeitausgleich hat also die gleiche Abrechnung, wie wenn ein Krankenstand am frei geplanten Tag eingetragen wird:
Diese Variante des Zeitausgleichs rechnet also grundsätzlich den Zeitausgleichskonsum auch beim eingetragenen Krankenstand.
Echter Zeitausgleich
Kein Konsum bei Krankenstand
Im Status Planung sieht man, dass der Saldo durch den Zeitausgleich auf 2 Stunden reduziert wurde.
Wird der Zeitausgleich bei Krankenstand nicht als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo im Status Ist nicht reduziert - der Saldo bleibt in diesem Fall auf 10 Stunden.
Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und kein Zeitausgleichskonsum abgezogen.
Konsum bei Krankenstand
Wird der Zeitausgleich als konsumiert gerechnet, so wird der Saldo trotz Krankenstand auf 2 Stunden reduziert.
Es werden 8 Stunden als Krankenstand im Total gerechnet und 8 Stunden im Konto "ZA Konsum aus Krank" dargestellt.
Zeitausgleich aus Nachtschwerarbeit
Parametrierung
Bei der Parametrierung muss zwischen Standard und 7up unterschieden werden.
Parametrierung Standard
Als Krankenstand
Parametrierung 7up