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Version vom 28. Juni 2012, 12:07 Uhr
Ein "Krankenstand" ist eine anrechenbare Abwesenheit, die zumindest in der Anfangsphase vom Arbeitgeber bezahlt wird. Nach festgesetzten Fristen und Berechnungsmethoden endet die Verpflichtung des Dienstgebers und in weiterer Folge übernimmt die Krankenkasse die Entgeltfortzahlung. In Österreich ist der Ablauf im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
gesetzliche Rahmenbedingungen
Ist ein Arbeitnehmer nach Antritt des Dienstes durch Krankheit (Unglücksfall) an der Leistung seiner Arbeit verhindert, ohne dass er die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, so behält er seinen Anspruch auf das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen. Der Anspruch auf das Entgelt erhöht sich auf die Dauer von acht Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis fünf Jahre, von zehn Wochen, wenn es 15 Jahre und von zwölf Wochen, wenn es 25 Jahre ununterbrochen gedauert hat. Durch jeweils weitere vier Wochen behält der Arbeitnehmer den Anspruch auf das halbe Entgelt.
Kur- und Erholungsaufenthalte, Aufenthalte in Heil- und Pflegeanstalten, Rehabilitationszentren und Rekonvaleszentenheimen, die aus Gründen der Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von einem Träger der Sozialversicherung, dem Bundesministerium für soziale Verwaltung gemäß § 12 Abs. 4 Opferfürsorgegesetz, einem Landesinvalidenamt oder einer Landesregierung aufgrund eines Behindertengesetzes auf deren Rechnung bewilligt oder angeordnet wurden, sind unbeschadet allfälliger Zuzahlungen durch den Versicherten (Beschädigten) der allgemeinen Arbeitsverhinderung gleichzuhalten.
Umsetzung in ALEX®
Abbildung im Dienstplan
Folgende Standard-Zeitkonten werden in Verbindung mit einem Krankenstand gefüllt:
Mit dem Thema Krankenstand verwandte Zeitkonten: