Schwerarbeitsverordnung (7up): Unterschied zwischen den Versionen

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==Ziffer 5: Berufsbedingte Pflege==
==Ziffer 5: Berufsbedingte Pflege==


Schwerarbeit nach Ziffer 5 liegt vor
Schwerarbeit nach Ziffer 5 liegt vor wenn
* bei Pflege im Rahmen einer Berufstätigkeit von einer dazu ausgebildeten Person (z.B Krankenschwester, Krankenpfleger, usw.)   
* bei Pflege im Rahmen einer Berufstätigkeit von einer dazu ausgebildeten Person (z.B Krankenschwester, Krankenpfleger, usw.)  UND
* für Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf
* für Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf
Wesentlich ist, dass es sich bei den Gepflegten um Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf handelt. Normale Krankenhauspatienten erfüllen diese Voraussetzungen nicht!
Wesentlich ist, dass es sich bei den Gepflegten um Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf handelt. Normale Krankenhauspatienten erfüllen diese Voraussetzungen nicht!
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==Altersgrenze==
==Altersgrenze==

Version vom 17. März 2015, 17:03 Uhr

Ab der Version 2015.0.3.63 kann die Erfüllung der Ziffern 1, 4 und 5 in ALEX geprüft werden.

Grundsätzlich wird die Schwerarbeitsverordnung nur Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr und Männern ab dem vollendeten 40. Lebensjahr geprüft.

Ziffer 1: Schicht- oder Wechseldienst

Bei Z 1 ist die Voraussetzung, dass Schicht- oder Wechseldienst im Ausmaß von 6 Std. zwischen 22 und 6 Uhr an mindestens 6 Arbeitstagen im Kalendermonat geleistet wird

Grundsätzlich gilt für die Ziffer 1 das Ausfallsprinzip: Urlaube und Krankenstände beenden daher die Schwerarbeit nicht (Parameter "Z1: Ausfallprinzip für Abwesenheitstage prüfen")

SAV Ziffer1.PNG

Ziffer 4: Schwere körperliche Arbeit

Ziffer 4 gilt als erfüllt, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die bei Männern einen Arbeitskilokalorienverbrauch von mindestens 2.000 kcal und bei Frauen von mindestens 1.400 kcal bedingt. Zur Unterstützung bei der Beurteilung dieser Form der Schwerarbeit wurde durch ein Expertengremium eine Berufsliste erstellt. Bei Ausübung eines der in der Berufsliste enthaltenen Berufe ist vom Vorliegen von Schwerarbeit auszugehen, wobei einige Berufe nur bei Frauen als Schwerarbeit gelten, nicht aber bei Männern.

Diese Einstellungen müssen pro Berufsgruppe in ALEX definiert werden:

Hier sind folgende Einstellungsmöglichkeiten vorhanden:

SAV Ziffer4.PNG


  • Körperliche Schwerarbeit für Frauen: Auf ja setzen, wenn für diese Berufsgruppen für Frauen die Ziffer erfüllt ist
  • Körperliche Schwerarbeit für Männer: Auf ja setzen, wenn für diese Berufsgruppen für Männer die Ziffer erfüllt ist
  • Teilzeitkräfte melden: Auf ja setzen, wenn auch Teilzeitkräfte gemeldet werden sollen
  • Ausfallprinzip prüfen: Auf ja setzen, wenn für die Ziffer 4 auch das Ausfallprinzip angewendet werden soll

Ziffer 5: Berufsbedingte Pflege

Schwerarbeit nach Ziffer 5 liegt vor wenn

  • bei Pflege im Rahmen einer Berufstätigkeit von einer dazu ausgebildeten Person (z.B Krankenschwester, Krankenpfleger, usw.) UND
  • für Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf

Wesentlich ist, dass es sich bei den Gepflegten um Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf handelt. Normale Krankenhauspatienten erfüllen diese Voraussetzungen nicht!

Diese Einstellungen müssen also pro Berufsgruppe oder pro Planungseinheit (z.B. Hospizstation) getroffen werden.

Hier sind folgende Einstellungsmöglichkeiten vorhanden:

SAV Ziffer5.PNG

Altersgrenze

Grundsätzlich wird die Schwerarbeitsverordnung nur Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr und Männern ab dem vollendeten 40. Lebensjahr geprüft. Soll die Altersgrenze für einzelne Berufsgruppen etc. nicht geprüft werden, so kann der Parameter "Altersgrenze ignorieren" gesetzt werden:

SAV Altersgrenze.PNG