Ab der Version 2015.0.3.63 kann die Erfüllung der Ziffern 1, 4 und 5 in ALEX geprüft werden.
Grundsätzlich wird die Schwerarbeitsverordnung nur bei Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr und bei Männern ab dem vollendeten 40. Lebensjahr geprüft.
Ziffer 1: Schicht- oder Wechseldienst
Bei Z 1 ist die Voraussetzung, dass Schicht- oder Wechseldienst im Ausmaß von mindestens 6 Std. zwischen 22:00 und 06:00 an mindestens 6 Arbeitstagen im Kalendermonat geleistet werden. Dabei müssen die 6 Stunden NICHT zusammenhängend gearbeitet werden und die Dienstart (Nachtdienst, Rufbereitschaft, etc.) ist nicht relevant.
Monatsschnitt
Werden die 6 Arbeitstage nicht im Kalendermonat erreicht, so wird folgende Prüfung angestoßen:
- mind. 6 Arbeitstage im Kalendermonat ODER
- im Durchschnitt von den letzten 2 Monaten mindestens 12 Arbeitstage ODER
- im Durchschnitt von den letzten 3 Monaten mindestens 18 Arbeitstage ODER
- im Durchschnitt von den letzten 4 Monaten mindestens 24 Arbeitstage ODER
- im Durchschnitt von den letzten 5 Monaten mindestens 30 Arbeitstage ODER
- im Durchschnitt von den letzten 6 Monaten mindestens 36 Arbeitstage
Wird die Ziffer1 durch diesen Monatsschnitt erfüllt, so wird für das aktuelle Monat das Konto "* Z1: erfüllt durch Monatsschnitt" befüllt. (Und nicht für alle Monate, welche in diesem Schnitt berücksichtigt wurden)
WICHTIG: für die Monatsschnittbetrachtung werden derzeit nur LEISTUNGSTAGE betrachtet. Auch wenn der Parameter "Z1: Ausfallprinzip für Abwesenheitstage prüfen" gesetzt ist, werden hier die Abwesenheiten nicht mitgerechnet.
Ausfallsprinzip für Abwesenheitstage
Ist dieser Parameter gesetzt, so wird eine spezielle Ausfallsberechnung angestoßen. Dabei werden alle ganztägigen Abwesenheiten gewichtet und anteilsmäßig zu den Nachtarbeitstagen hinzugerechnet.
( Anzahl der Nachtarbeitstage im Monat / Beschäftigungstage im Monat ) * Nachtarbeitstage
Beispiel:
Mitarbeiter tritt am 5. April ein und leistet 4 Nachtarbeitstage 7 Kranktage im April Berechnung: ( 4 / 26 ) * 7 = 1 Tag 1 Nachtarbeitstag würde durch das Ausfallsprinzip zusätzlich angerechnet werden. Da der Mitarbeiter auch mit dem Ausfallprinzip nur 5 Nachtarbeitstage hat, ist in diesem Monat die Ziffer 1 nicht erfüllt.
Das Ausfallprinzip wird nur bei der monatlichen Betrachtung gemacht, nicht jedoch beim Monatsschnitt!
Parameter und Konten
Folgende Konten werden befüllt:
- Z1: Nachtarbeitsstunden: Anzahl der Nachtarbeitsstunden
- Z1: Nachtarbeitstage:Anzahl der Tage, an denen die Nachtarbeitsstunden >= 6 Stunden betragen
- Z1: erfüllt durch Monatsschnitt: wird nur befüllt, wenn die Ziffer nur durch die Rückbetrachtung der Monate (max. 6) erfüllt ist
- Z1: erfüllt durch Ausfallsprinzip: wird nur befüllt, wenn die Ziffer nur durch das Ausfallsprinzip erfüllt ist
- Z1: erfüllt: Ziffer 1 ist erfüllt entweder pro Monat, durch das Ausfallsprinzip oder durch den Monatsschnitt
Ziffer 4: Schwere körperliche Arbeit
Ziffer 4 gilt als erfüllt, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die bei Männern einen Arbeitskilokalorienverbrauch von mindestens 2.000 kcal und bei Frauen von mindestens 1.400 kcal bedingt. Zur Unterstützung bei der Beurteilung dieser Form der Schwerarbeit wurde durch ein Expertengremium eine Berufsliste erstellt. Bei Ausübung eines der in der Berufsliste enthaltenen Berufe ist vom Vorliegen von Schwerarbeit auszugehen, wobei einige Berufe nur bei Frauen als Schwerarbeit gelten, nicht aber bei Männern.
Welche Berufsgruppen die Kalorienanzahl verbrauchen, muss in ALEX pro Berufsgruppe definiert werden.
Damit jedoch die Schwerarbeit bei diesen Berufsgruppen gilt, muss an mind. 15 Kalendertagen mind. 8 Stunden gearbeitet werden. Grundsätzlich werden nur Vollzeitmitarbeiter auf die Kalendertage geprüft. Sollen auch Teilzeitmitarbeiter geprüft werden so muss der Parameter "Z4-Teilzeitkräfte melden" gesetzt werden. Diese müssen dann ebenfalls mind 15 Kalendertage mit 8 Stunden erreichen.
Ausfallsprinzip
Ist der Parameter "Z4 - Ausfallprinzip prüfen" auf ja gesetzt, so gilt eine ganztägige Abwesenheit auch als Schwerarbeitstag, wenn die Abwesenheit mind. 8 Stunden beträgt.
Parameter und Konten
Konten:
- Z4: erfüllt
- Z4: erfüllt durch Ausfallprinzip: Anzahl der Kalendertage, welche aufgrund des Ausfallprinzips als Schwerarbeitstag gelten
Parameter:
- Z4-Körperliche Schwerarbeit für Frauen: Auf ja setzen, wenn für diese Berufsgruppen für Frauen die Ziffer erfüllt ist
- Z4-Körperliche Schwerarbeit für Männer: Auf ja setzen, wenn für diese Berufsgruppen für Männer die Ziffer erfüllt ist
- Z4-Teilzeitkräfte melden: Auf ja setzen, wenn auch Teilzeitkräfte gemeldet werden sollen
- Z4-Ausfallprinzip prüfen: Auf ja setzen, wenn für die Ziffer 4 auch das Ausfallprinzip angewendet werden soll
- Z 4+5: Mindeststunden für Schwerarbeitstag
Ziffer 5: Berufsbedingte Pflege
Schwerarbeit nach Ziffer 5 liegt vor
- bei Pflege im Rahmen einer Berufstätigkeit von einer dazu ausgebildeten Person (z.B Krankenschwester, Krankenpfleger, usw.) UND
- für Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf
Wesentlich ist, dass es sich bei den Gepflegten um Personen mit erhöhtem Behandlungs- und Pflegebedarf handelt. Normale Krankenhauspatienten erfüllen diese Voraussetzungen nicht!
Welche Berufsgruppen diese Voraussetzung erfüllen oder nicht, muss vom Kunden definiert und auf der Berufsgruppe hinterlegt werden. Diese Einstellungen müssen also pro Berufsgruppe oder pro Planungseinheit (z.B. Hospizstation) getroffen werden.
Damit die Ziffer 5 erfüllt ist, muss also der Parameter gesetzt sein UND an mind. 15 Tagen mindestens 8 Stunden gearbeitet werden.
Soll die Ziffer 5 fix erfüllt sein (unabhängig von der Anzahl der Tage), so muss der Parameter "Z5 - Berufsbedingte Pflege immer" gesetzt werden.
Parameter und Konten
Konten:
- Ziffer 5 erfüllt:
Parameter:
- Z 4+5: Mindeststunden für Schwerarbeitstag
Altersgrenze
Grundsätzlich wird die Schwerarbeitsverordnung nur Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr und Männern ab dem vollendeten 40. Lebensjahr geprüft. Soll die Altersgrenze für einzelne Berufsgruppen etc. nicht geprüft werden, so kann der Parameter "Altersgrenze ignorieren" gesetzt werden: