COVID-19 Kurzarbeit

Die COVID-19 Kurzarbeit ist eine im Zuge der COVID-19 Pandemie in Österreich ausgearbeitete Form der Kurzarbeit. Für diese Kurzarbeitsvariante bietet ALEX® spezielle Werkzeuge an, um die entsprechenden Förderanträge leichter erstellen zu können.


Rechtliche Rahmenbedingungen (Dokumente zum Thema Kurzarbeit):


FAQs, Begehren (inkl. Ausfüllhilfevideo), Pauschalsatztabellen, Erläuterungen zu den Pauschalsätzen, AMS-Teilzeitberechnungs-Tool für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe und die Richtlinien finden finden Sie u.a. auf der Homepage des Arbeitsmarktservice Österreich hier: AMS: Covide-19-Kurzarbeit


Parameter

Beim Mitarbeiter:

  • COVID-19-Kurzarbeit in Prozent (10 / 15 / 20)
  • COVID-19-Zeitraum der Kurzarbeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ)
    • untermonatiger Beginn bzw. Beginn unter der Woche muss möglich sein


Beim Planungscode:

  • COVID-19-Abwesenheit JA (dort werden die Abwesenheitsstunden gesammelt: 80% / 85% / 90%)
  • COVID-19-Anwesenheit JA (auf die Arbeitszeit anzurechnen, z. B.: Dienstreise)

Zeitkonten

  • Sollarbeitszeit (vorhanden)
  • Sollarbeitszeit - COVID-19 Kurzarbeit
= Sollarbeitszeit * COVID-19-Kurzarbeit in Prozent


  • Anrechenbare Arbeitszeit - COVID-19 Kurzarbeit (neu), Summe aus:
    • Arbeitszeit (vorhanden)
    • Anrechenbare Abwesenheit (neu: aus Planungscodes mit Param "COVID-19-Anwesenheit")


  • Plus/Minus COVID-19 Kurzarbeit
= Sollarbeitszeit COVID-19 - Anrechenbare COVID-19-Arbeitszeit


Die neuen Kurzarbeitskonten müssen für den gesamten Kurzarbeitszeitraum kumuliert werden.

Darstellung

Diese Konten werden für die Planung der Arbeitszeiten während der Kurzarbeitszeit benötigt und müssen im Dienstplan sichtbar sein.

ACHTUNG: Die o.a. Zeitkonten werden nur für den beim Mitarbeiter hinterlegten Zeitraum COVID-19-Zeitraum der Kurzarbeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) befüllt. Dadurch sollen bei individuellen Kurzarbeitszeiträumen nur die für den jeweiligen Mitarbeiter relevanten Wochen angezeigt werden.


Behandlung des bestehenden Durchrechnungszeitraumes

Der "normale" Abrechnungszyklus wird durch die Kurzarbeitszeit nicht beeinflusst. Die normale Durchrechnungszeitraumsberechnung bleibt aufrecht. Zeiten die aufgrund der Kurzarbeit nicht gearbeitet werden, müssen mit einem eigenen Planungscode "Abwesend Kurzarbeit" hinterlegt werden.
Dadurch soll sich im Durchrechnungszeitraum kein Plus/Minus ergeben.
Der Kurzarbeitszeitraum kann als eigenständiges paralleles Berechnungsmodell betrachtet werden. Die Konten werden als Information und für Auswertungen bereitgestellt.

Behandlung von Abwesenheiten

Urlaub

Wird während des Kurzarbeitszeitraums Urlaub konsumiert, so muss der Kurzarbeitszeitraum für diese Tage reduziert werden und daher muss auch das Kurzarbeitssoll anteilmäßig reduziert werden. Die Urlaube werden mit dem vollen Stundenausmaß berechnet und konsumiert. Die Stunden dürfen jedoch nicht die Kurzarbeit beeinflussen.

Zeitausgleich

Wird während des Kurzarbeitszeitraums ein Zeitausgleich konsumiert, so kann das nur dann geschehen, wenn der Zeitausgleich VOR der Kurzarbeit aufgebaut wurde. Der Zeitausgleich muss dann gleich wir Urlaub behandelt werden.

Krankenstand

Krankenstand während der Kurzarbeit, wird im Ausmaß der Kurzarbeitsprozent als "Anrechenbare COVID-19-Arbeitszeit" behandelt. Der Rest wird vom Arbeitgeber bezahlt und wird nicht zur Kurzarbeit angerechnet.

Zeitkonto-Report

Für die Auswertung der Abwesenheitszeiten, muss der Planungscode "Abwesend Kurzarbeit" ausgewertet werden.
Die Anzahl der geleisteten Stunden und der Abwesenheitsstunden kann dann an das AMS übermittelt werden.