Nachtzulage - Steuerliche Nacht (7up)

Es gibt nach § 68 des Lohnsteuergesetzes zwei verschiedene Zulagen für Nachtarbeit:

  • Nachtzulage steuerfrei
  • Nachtzulage steuerpflichtig

Dafür gibt es im ALEX zwei Zeitkonten unter "Spezielle Zeitzuschläge": "Spezielle Zeitzuschläge Lstg§68.2 Nacht Frei" und "Spezielle Zeitzuschläge Lstg§68.2 Nacht Pflichtig"


Als Nachtarbeitszeit gilt die Zeit zwischen 22:00 und 06:00, in der der Mitarbeiter Anspruch auf eine Nachtzulage hat. Die steuerliche Nacht geht von 19:00 bis 07:00.


Steuerfrei ist die Nachtzulage, wenn

  • die Arbeitszeiten zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden und
  • in der einzelnen Nacht ununterbrochen zumindest drei Stunden ("Blockzeit") gearbeitet wurde.


Bei Krankheit fallen die Zulagen nach Ausfallsprinzip an. Bei allen anderen Abwesenheiten sind die Zuschläge immer steuerpflichtig.

Beispiel
 1. Planung:
    Dienst von 16:00 - 23:00 Uhr --> Zulagen: 1 Stunde steuerfrei
    IST:
    Krankenstand --> Zulagen bleibt, 1 Stunde steuerfrei 
 2. Planung:
    Dienst von 16:00 - 23:00 Uhr --> Zulagen: 1 Stunde steuerfrei
    IST:
    Urlaub von 16:00 - 23:00 Uhr --> Zulagen: 1 Stunden steuerpflichtig

ACHTUNG! Die Nachtzulage wird NICHT berechnet wenn das Abrechnungsschema "Nicht rechnen" (=Sollzeit vortragen 'Nein' & kein Abrechnungsschema) beim Dienst hinterlegt ist.

Beispiele:

NZ.png

1) Der Mitarbeiter arbeitet von 04:00 - 06:00: diese 2 Stunden sind steuerpflichtig, da keine 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
2) Der Mitarbeiter arbeitet von 05:00 - 06:00: diese Stunde ist steuerpflichtig, da keine 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
3) Der Mitarbeiter arbeitet von 04:00 - 07:00: die 3 Stunden in der Nacht sind steuerfrei, da 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
4) Der Mitarbeiter arbeitet von 05:00 - 06:00: die Stunde in der Nacht ist steuerpflichtig, da keine 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
5) Der Mitarbeiter arbeitet von 19:00 - 22:00: keine Zulage, da keine Nachtarbeit vorliegt.
6) Der Mitarbeiter arbeitet von 19:00 - 23:00: die Stunde in der Nacht ist steuerfrei, da 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
7) Der Mitarbeiter arbeitet von 20:00 - 22:00: keine Zulage, da keine Nachtarbeit vorliegt.
8) Der Mitarbeiter arbeitet von 20:00 - 23:00: die Stunde in der Nacht ist steuerfrei, da 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
9) Der Mitarbeiter arbeitet von 21:00 - 23:00: die Stunde in der Nacht ist steuerpflichtig, da keine 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
10)Der Mitarbeiter arbeitet von 19:00 - 06:00: die 8 Stunden in der Nacht sind steuerfrei, da 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.


Notwendige Einstellungen

}
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  { "showAdditionalAmounts":"false"       // Standard "false" / für KV Handel usw. (Zeitzuschläge spezielle KV´s) "true" 
  , "showSpecialAmounts": "false"         // Standard "false" / für KV Tankstelle  (steuerfreie/steuerpflichtige Nachtzulage) "true"
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  }