Nachtzulage - Steuerliche Nacht (7up)

Es gibt nach § 68 des Lohnsteuergesetzes zwei verschiedene Zulagen für Nachtarbeit:

  • Nachtzulage steuerfrei
  • Nachtzulage steuerpflichtig

Dafür gibt es im ALEX zwei Zeitkonten unter "Spezielle Zeitzuschläge": "Spezielle Zeitzuschläge Lstg§68.2 Nacht Frei" und "Spezielle Zeitzuschläge Lstg§68.2 Nacht Pflichtig"


Als Nachtarbeitszeit gilt die Zeit zwischen 22:00 und 06:00, in der der Mitarbeiter Anspruch auf eine Nachtzulage hat. Die steuerliche Nacht geht von 19:00 bis 07:00.


Steuerfrei ist die Nachtzulage, wenn

  • die Arbeitszeiten zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden und
  • in der einzelnen Nacht ununterbrochen zumindest drei Stunden ("Blockzeit") gearbeitet wurde.


Bei Krankheit fallen die Zulagen nach Ausfallsprinzip an. Bei allen anderen Abwesenheiten sind die Zuschläge immer steuerpflichtig. Damit bei Abwesenheiten die Zulagen überhaupt berechnet werden muss der Parameter "Lstg§68 Nachtzulagen: Auch bei ganztägigen Abwesenheiten" (Systemeinstellungen - Abrechnung)

Beispiel
 1. Planung:
    Dienst von 16:00 - 23:00 Uhr --> Zulagen: 1 Stunde steuerfrei
    IST:
    Krankenstand --> Zulagen bleibt, 1 Stunde steuerfrei 
 2. Planung:
    Dienst von 16:00 - 23:00 Uhr --> Zulagen: 1 Stunde steuerfrei
    IST:
    Urlaub von 16:00 - 23:00 Uhr --> Zulagen: 1 Stunden steuerpflichtig

ACHTUNG! Die Nachtzulage wird NICHT berechnet wenn das Abrechnungsschema "Nicht rechnen" (=Sollzeit vortragen 'Nein' & kein Abrechnungsschema) beim Dienst hinterlegt ist.

Beispiele:

NZ.png

1) Der Mitarbeiter arbeitet von 04:00 - 06:00: diese 2 Stunden sind steuerpflichtig, da keine 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
2) Der Mitarbeiter arbeitet von 05:00 - 06:00: diese Stunde ist steuerpflichtig, da keine 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
3) Der Mitarbeiter arbeitet von 04:00 - 07:00: die 3 Stunden in der Nacht sind steuerfrei, da 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
4) Der Mitarbeiter arbeitet von 05:00 - 06:00: die Stunde in der Nacht ist steuerpflichtig, da keine 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
5) Der Mitarbeiter arbeitet von 19:00 - 22:00: keine Zulage, da keine Nachtarbeit vorliegt.
6) Der Mitarbeiter arbeitet von 19:00 - 23:00: die Stunde in der Nacht ist steuerfrei, da 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
7) Der Mitarbeiter arbeitet von 20:00 - 22:00: keine Zulage, da keine Nachtarbeit vorliegt.
8) Der Mitarbeiter arbeitet von 20:00 - 23:00: die Stunde in der Nacht ist steuerfrei, da 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
9) Der Mitarbeiter arbeitet von 21:00 - 23:00: die Stunde in der Nacht ist steuerpflichtig, da keine 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.
10)Der Mitarbeiter arbeitet von 19:00 - 06:00: die 8 Stunden in der Nacht sind steuerfrei, da 3 zusammenhängenden Stunden zwischen 19:00 und 07:00 erbracht wurden.


Notwendige Einstellungen

}
, "computationAustriaModel" :
  { "showAdditionalAmounts":"false"       // Standard "false" / für KV Handel usw. (Zeitzuschläge spezielle KV´s) "true" 
  , "showSpecialAmounts": "false"         // Standard "false" / für KV Tankstelle  (steuerfreie/steuerpflichtige Nachtzulage) "true"
  , "12x" : "125"
  }