COVID-19 Kurzarbeit

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ACHTUNG: Artikel ist in Arbeit und wird laufend aktualisiert...


Die COVID-19 Kurzarbeit ist eine im Zuge der COVID-19 Pandemie in Österreich ausgearbeitete Form der Kurzarbeit. Für diese Kurzarbeitsvariante bietet ALEX® spezielle Werkzeuge an, um die entsprechenden Förderanträge leichter erstellen zu können.


Rechtliche Rahmenbedingungen (Dokumente zum Thema Kurzarbeit):


FAQs, Begehren (inkl. Ausfüllhilfevideo), Pauschalsatztabellen, Erläuterungen zu den Pauschalsätzen, AMS-Teilzeitberechnungs-Tool für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe und die Richtlinien finden Sie u.a. auf der Homepage des Arbeitsmarktservice Österreich hier: AMS: COVID-19-Kurzarbeit


ALEX®-Umsetzung / Zeitplan

  • Konzeption bis 30.03.2020
  • Start der Softwareentwicklung: 31.03.2020
  • Erste Ergebnisse sind am 03.04.2020 zu erwarten
  • Inbetriebnahmen ab 06.04.2020 mit laufender Weiterentwicklung


Parameter

Beim Mitarbeiter:

  • COVID-19-Kurzarbeit in Prozent (z. B.: 10% / 15% / 20%, etc.)
    • kann sich jederzeit stichtagsbezogen ändern
  • COVID-19-Zeitraum der Kurzarbeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ)
    • untermonatiger Beginn bzw. Beginn unter der Woche muss möglich sein


Beim Planungscode:

  • COVID-19-Abwesenheit JA (dort werden die Ausfallstunden (Abwesenheitsstunden) gesammelt)
  • COVID-19-Anwesenheit JA (auf die Arbeitszeit anzurechnen, z. B.: Dienstreise)

Zeitkonten

  • Sollarbeitszeit (vorhanden)
  • Sollarbeitszeit - COVID-19-Kurzarbeit
= Sollarbeitszeit * COVID-19-Kurzarbeit in Prozent


  • Anrechenbare Zeit - COVID-19-Kurzarbeit (neu), Summe aus:
    • Arbeitszeit (vorhanden)
    • Anrechenbarer Planungscode lt. Parameter "COVID-19-Anwesenheit"


  • Plus/Minus COVID-19-Kurzarbeit
= Sollarbeitszeit COVID-19 - Anrechenbare Zeit COVID-19-Kurzarbeit


Die neuen Kurzarbeitskonten werden über den gesamten Kurzarbeitszeitraum kumuliert.

Darstellung

Diese Konten werden für die Planung der Arbeitszeiten während der Kurzarbeitszeit benötigt und sind im Dienstplan sichtbar, um optimale Planungsgrundlagen zu erhalten.

ACHTUNG: Die o.a. Zeitkonten werden nur für den beim Mitarbeiter hinterlegten Zeitraum COVID-19-Zeitraum der Kurzarbeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) befüllt. Dadurch sollen bei individuellen Kurzarbeitszeiträumen nur die für den jeweiligen Mitarbeiter relevanten Wochen angezeigt werden.


Behandlung des bestehenden Durchrechnungszeitraumes

Der "normale" Abrechnungszyklus wird durch diese Form der Kurzarbeitszeit nicht beeinflusst. Die bisherigen Berechnungen für die relevanten Durchrechnungszeiträume bleiben daher aufrecht. Zeiten, die aufgrund der Kurzarbeit nicht gearbeitet werden, müssen mit einem eigenen Planungscode "Abwesend Kurzarbeit" hinterlegt werden.
Dadurch soll sich im Durchrechnungszeitraum kein Plus/Minus ergeben.

Der Kurzarbeitszeitraum kann quasi als eigenständiges, parallel geführtes Berechnungsmodell betrachtet werden. Die Konten werden als Information für Auswertungen bereitgestellt.


Behandlung von Abwesenheiten

Urlaub

Wird während des Kurzarbeitszeitraums Urlaub konsumiert, so muss der Kurzarbeitszeitraum für diese Tage reduziert werden und daher muss auch das Kurzarbeitssoll anteilsmäßig reduziert werden. Die Urlaube werden mit dem vollen Stundenausmaß berechnet und konsumiert.


Zeitausgleich

Wird während des Kurzarbeitszeitraums ein Zeitausgleich konsumiert, so kann das nur dann geschehen, wenn der Zeitausgleich VOR der Kurzarbeit aufgebaut wurde. (Muss vom Kunden überprüft werden). Dazu muss ein neuer Planungscode für "Konsum alter Zeitausgleich während Kurzarbeit" angelegt werden. Der Zeitausgleich muss dann gleich wie Urlaub behandelt werden.

Hinweis: Urlaube und Zeitausgleich können nur dann die "Sollarbeitszeit - COVID-19-Kurzarbeit" reduzieren, wenn der Planungscode ganztageweise eingetragen wird.

Krankenstand

Krankenstand während der Kurzarbeit wird im prozentuellen Ausmaß lt. Parameter "COVID-19-Kurzarbeit in Prozent" als "Anrechenbare COVID-19-Arbeitszeit" behandelt. Der Rest des Krankenstands wird vom AMS rückvergütet.

Zeitkonto-Report

Für die Auswertung der Abwesenheitszeiten kann der Planungscode "Abwesend Kurzarbeit" ausgewertet werden.
Die Anzahl der geleisteten Stunden und der Abwesenheitsstunden kann dann an das AMS übermittelt werden.