ACHTUNG: Artikel ist in Arbeit und wird laufend aktualisiert...
Die COVID-19 Kurzarbeit ist eine im Zuge der COVID-19 Pandemie in Österreich ausgearbeitete Form der Kurzarbeit. Für diese Kurzarbeitsvariante bietet ALEX® spezielle Werkzeuge an, um die entsprechenden Förderanträge leichter erstellen zu können.
Rechtliche Rahmenbedingungen (Dokumente zum Thema Kurzarbeit):
FAQs, Begehren (inkl. Ausfüllhilfevideo), Pauschalsatztabellen, Erläuterungen zu den Pauschalsätzen, AMS-Teilzeitberechnungs-Tool für die COVID-19 Kurzarbeitsbeihilfe und die Richtlinien finden Sie u.a. auf der Homepage des Arbeitsmarktservice Österreich hier: AMS: COVID-19-Kurzarbeit
ALEX®-Umsetzung / Zeitplan
- Konzeption bis 30.03.2020
- Start der Softwareentwicklung: 31.03.2020
- Erste Ergebnisse sind am 03.04.2020 zu erwarten
- Inbetriebnahmen ab 06.04.2020 mit laufender Weiterentwicklung
Parameter
Beim Mitarbeiter:
- COVID-19-Kurzarbeit in Prozent (z. B.: 10% / 15% / 20%, etc.)
- kann sich jederzeit stichtagsbezogen ändern
- COVID-19-Zeitraum der Kurzarbeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ)
- untermonatiger Beginn bzw. Beginn unter der Woche muss möglich sein
Beim Planungscode:
- COVID-19-Anrechenbare Zeit (Zeiten, welche für die Kurzarbeit angerechnet werden, z. B.: Dienstreise)
- COVID-19-Ausfallzeit (für die Sammlung der Ausfallstunden (Abwesenheitsstunden))
- COVID-19-Urlaub/Zeitausgleich (die Kurzarbeit wird um diese Tage reduziert - siehe Abwesenheiten)
Zeitkonten
- Sollarbeitszeit (vorhanden)
- Sollarbeitszeit - COVID-19-Kurzarbeit
= Sollarbeitszeit * COVID-19-Kurzarbeit in Prozent
- Anrechenbare Zeit - COVID-19-Kurzarbeit (neu), Summe aus:
- Arbeitszeit (vorhanden)
- Anrechenbarer Planungscode lt. Parameter "COVID-19-Anwesenheit"
- Plus/Minus COVID-19-Kurzarbeit
= Sollarbeitszeit COVID-19 - Anrechenbare Zeit COVID-19-Kurzarbeit
Die neuen Kurzarbeitskonten werden über den gesamten Kurzarbeitszeitraum kumuliert.
Darstellung
Diese Konten werden für die Planung der Arbeitszeiten während der Kurzarbeitszeit benötigt und sind im Dienstplan sichtbar, um optimale Planungsgrundlagen zu erhalten.
ACHTUNG: Die o.a. Zeitkonten werden nur für den beim Mitarbeiter hinterlegten Zeitraum COVID-19-Zeitraum der Kurzarbeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) befüllt. Dadurch sollen bei individuellen Kurzarbeitszeiträumen nur die für den jeweiligen Mitarbeiter relevanten Wochen angezeigt werden.
Behandlung des bestehenden Durchrechnungszeitraumes
Der "normale" Abrechnungszyklus wird durch diese Form der Kurzarbeitszeit nicht beeinflusst. Die bisherigen Berechnungen für die relevanten Durchrechnungszeiträume bleiben daher aufrecht. Zeiten, die aufgrund der Kurzarbeit nicht gearbeitet werden, müssen mit einem eigenen Planungscode "Abwesend Kurzarbeit" hinterlegt werden.
Dadurch soll sich im Durchrechnungszeitraum kein Plus/Minus ergeben.
Der Kurzarbeitszeitraum kann quasi als eigenständiges, parallel geführtes Berechnungsmodell betrachtet werden. Die Konten werden als Information für Auswertungen bereitgestellt.
Behandlung von Abwesenheiten
Urlaub
Wird während des Kurzarbeitszeitraums Urlaub konsumiert, so muss der Kurzarbeitszeitraum für diese Tage reduziert werden und daher muss auch das Kurzarbeitssoll anteilsmäßig reduziert werden. Die Urlaube werden mit dem vollen Stundenausmaß berechnet und konsumiert.
Zeitausgleich
Wird während des Kurzarbeitszeitraums ein Zeitausgleich konsumiert, so kann das nur dann geschehen, wenn der Zeitausgleich VOR der Kurzarbeit aufgebaut wurde. (Muss vom Kunden überprüft werden). Dazu muss ein neuer Planungscode für "Konsum alter Zeitausgleich während Kurzarbeit" angelegt werden. Der Zeitausgleich muss dann gleich wie Urlaub behandelt werden.
Hinweis: Urlaube und Zeitausgleich können nur dann die "Sollarbeitszeit - COVID-19-Kurzarbeit" reduzieren, wenn der Planungscode ganztageweise eingetragen wird.
Krankenstand
Wird ein Mitarbeiter während der Kurzarbeit krank, so wird der Krankenstand lt. Ausfallsprinzip berechnet. Das heißt, die Stunden, welche der Mitarbeiter zur Arbeit eingeteilt war, wird als "Anrechenbare COVID-19-Arbeitszeit" gerechnet. Die Stunden, welche der Mitarbeiter als abwesend eingeteilt war, also ausgefallen wäre, wird auch bei Krankenstand als Ausfallszeit berechnet und vom AMS rückvergütet.
Bsp.: MA war 4h eingeteilt, 36 Stunden als Ausfallzeit Bei Krank: 4h werden weiterhin als anrechenbare Arbeitszeit gerechnet, 36h werden weiterhin als Ausfallzeit gerechnet
Zeitkonto-Report
Für die Auswertung der Abwesenheitszeiten kann der Planungscode "Abwesend Kurzarbeit" ausgewertet werden.
Die Anzahl der geleisteten Stunden und der Abwesenheitsstunden kann dann an das AMS übermittelt werden.